Die Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen sowie in nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern ist in Deutschland in der Tabakerzeugnisverordnung geregelt.
Alle Lebensmittelunternehmen, also auch die landwirtschaftlichen Betriebe, unterliegen dem EU-Hygienerecht. Sie haben auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen einschließlich der Primärproduktion dafür Sorge zu tragen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind.
Lebensmittel und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, aus ihnen bestehen oder hergestellt wurden, müssen seit 2004 aufgrund des europäischen Gentechnikrechts EU-weit gekennzeichnet werden.
Frischer Fisch muss in Deutschland gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse erhalten.
Das ovale Zeichen ist auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen gedruckt. Es bedeutet, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird.
Die Codex-Standards erfuhren durch die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) am 1. Januar 1995 bzw. insbesondere durch das In-Kraft-Treten des Übereinkommens über die Anwendung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS-Abkommen) eine starke Aufwertung.