Die Lebensmittelüberwachung erfolgt grundsätzlich risikoorientiert und unangemeldet. Zur Festlegung der Risikokategorie von Betrieben gibt es, vereinfacht gesagt, vier Hauptmerkmale, die als Kriterien herangezogen werden:
Die Länder entscheiden in eigener Verantwortung, mit wieviel Personal und mit welcher finanziellen Ausstattung die Überwachungsaufgaben wahrgenommen werden. Es ist Aufgabe der Länder, eine adäquate Finanzierung der amtlichen Lebensmittelüberwachung und damit eine angemessene Kontrolldichte aller …
Es erscheint uns heute selbstverständlich, dass wir zu jeder Zeit aus einer großen Vielfalt an Lebensmitteln wählen können. Dabei erwarten wir zu Recht, dass die angebotenen Produkte sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Verantwortlich dafür sind die Hersteller und der Handel. Sie werden …
Lebensmittelunternehmer müssen grundsätzlich vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Bei Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden gelten jedoch Ausnahmen.
Mit Nahrungsergänzungsmitteln können dem Körper zusätzlich zur allgemeinen Ernährung Vitamine, Mineralstoffe und andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung zugeführt werden. Sie sind ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit …
Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Ihre Verwendung muss grundsätzlich bei verpackten und lose angebotenen Lebensmitteln gekennzeichnet werden.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum. Vielmehr gibt es den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften (z. B. Geschmack, Farbe und Konsistenz) behält.
Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) grundsätzlich untersagt.