Das Johann Heinrich von Thünen-Institut – kurz: Thünen-Institut - wirkt an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Es zeichnet sich durch eine große fachliche Breite aus. Seine Kernkompetenzen liegen darin, Wege für eine nachhaltige Nutzung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu entwickeln
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch den Weg für einen wichtigen Baustein für zukunftsfeste deutsche Kutter- und Küstenfischerei freigemacht: Mit der Freigabe von 20 Millionen Euro aus Mitteln des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) wird eine gezielte …
Die vom Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen (CFS) im Mai 2012 einstimmig beschlossenen "Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" sind ein historischer Meilenstein in der internationalen …
Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Fischereiministerinnen und -minister in der Nacht zum Mittwoch (11.12.) in Brüssel auf die zulässigen Gesamtfangmengen für 2025 in Nordsee und Nordostatlantik sowie weiteren Gewässern geeinigt. Die für Deutschland wichtigen Bestände waren zuvor bereits …
Mit einem Paket an Maßnahmen wird der Schutz sensibler Lebensräume wie Riffen und Sandbänken in den Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee gestärkt. Gemeinsam hatten sich das Bundesumwelt- (BMUV) und das Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) dafür …
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN) ist die Grundlage der Politik in Bezug auf die Meere. Es teilt die Meeresgebiete in unterschiedliche Zonen auf, in denen dem jeweiligen Küstenstaat differenziert ausgeprägte Regelungs- und Durchsetzungsbefugnisse zuerkannt werden.
Jede Regelung ist nur so gut, wie sie auch durchgesetzt wird. Um eine auf Nachhaltigkeit ausgelegte Fischereipolitik EU-weit umsetzen und Verstöße verhindern und wirksam bekämpfen zu können, sind effektive Kontrollen und abschreckende Sanktionen wichtige Instrumente.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.