Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) hat zum Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, weiter zu reduzieren. Der Wissenschaftliche Beirat berät die Bundesregierung durch Gutachten und Stellungnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 14. März 2024 den Beteiligungsprozess für ein „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ gestartet. Länder, Verbände und das Dialognetzwerk Zukunftsfähige Landwirtschaft sind aufgerufen, sich aktiv in die Erarbeitung des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ einzubringen.
Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sah ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vor. Mit der erneuten Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig geworden. Außerdem sollten zum 1. Januar 2024 ursprünglich die …
Der Internationale Tag der Pflanzengesundheit macht darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, Landwirtschaft, Natur und Wälder vor neuen Pflanzenschädlingen zu schützen. Dazu können alle beitragen.
In Deutschland lag der jährliche Glyphosatabsatz 2021 bei etwa 4097 Tonnen, 2019 bei 3058 Tonnen, 2016 bei 4693 Tonnen und 2015 bei 4315 Tonnen. Glyphosat wird hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt.