Verwendung von genetisch veränderter Tiere 2019

nicht genetisch verändert 56 Prozent, genetisch verändert ohne pathologischem Phänotyp 35 Prozent, genetisch verändert mit pathologischen Phänotyp 9 Prozent Verwendung von genetisch veränderter Tiere 2019
Abbildung 2: Anteil der genetisch veränderten Tiere in Versuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes im Jahr 2019