Wissenschaftliche Versuchszwecke 2019

Grundlagenforschung 47 %, Translationale und angewandte Forschung 13 %, Regulatorischer Zweck und Routineproduktion 22 %, Erhaltung der Art 7 %, Hochschulausbildung 2 %, Erhaltung von Kolonien etablierter genetisch veränderter Tiere 9 % Wissenschaftliche Versuchszwecke 2019
Abbildung 3: In Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes im Jahr 2019 verwendete Tiere nach Versuchszweck