Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (2017)

Datum 05.07.2017

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland umfassend und auf hohem Sicherheits- und Schutzniveau geregelt. Die wichtigsten Instrumente sind die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die mit ihrem Vertrieb und ihrer Anwendung verbundenen gesetzlichen Regelungen. Der von der Bundesregierung am 10. April 2013 beschlossene Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) enthält Maßnahmen, die die bestehenden Regelungen zum Pflanzenschutz weiter unterstützen. Generelles Ziel des NAP ist die weitere Reduktion von Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können.

Insbesondere ist die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen, damit unnötige Anwendungen dieser Pflanzenschutzmittel unterlassen und nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahmen verstärkt eingesetzt werden. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen die Förderung von Innovationen im Pflanzenschutz und die Weiterentwicklung der Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes.