GAK-Rahmenplan 2022-2025

Datum 24.05.2022

Die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land-und Forstwirtschaft sowie der Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes. Rechtliche Grundlage der GAK ist Artikel 91a des Grundgesetzes.

Für die Erfüllung der GAK wird von Bund und Ländern ein gemeinsamer Rahmenplan aufgestellt. Er enthält die Fördermaßnahmen und gibt die Förderungsarten (z. B. Zuschüsse, Bürgschaften) sowie die Ziele der einzelnen Maßnahmen an.

Beschlussgremium der GAK ist der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), in dem der Bund durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Bundesminister der Finanzen und die Länder durch je eine Ministerin/Minister (Senator) vertreten sind.