Vom Bundeskabinett verabschiedetes Siebzehntes Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Datum 02.07.2020

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, bestimmte Regelungen, die mit dem Sechzehnten Ge-setz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) getroffen worden waren, aufgrund von Erkenntnissen, die aus der gemäß § 58g des Arzneimittelgesetzes (AMG) durchgeführten Evaluierung gewonnen wurden, zu verbessern und zu präzisieren