Das Berufungsverfahren der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK)

Datum 14.12.2023

Alle fünf Jahre beruft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die 32 Mitglieder der DLMBK paritätisch aus den Bereichen der Lebensmittelwirtschaft, der Lebensmittelüberwachung, der Verbraucherschaft und der Wissenschaft. Das Verfahren richtet sich nach § 16 Absatz 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie nach der Geschäftsordnung der DLMBK.