Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2024

Datum 29.05.2024

Zu den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel. Bund und Länder hatten sich Ende 2023 auf Anpassungen bei der Ausgestaltung der Öko-Regelungen für 2024 verständigt. In dem hier verlinkten Informationsblatt sind die Änderungen dargestellt, die für das Antragsjahr 2024 in Kraft sind. Weitere Änderungen an den Öko-Regelungen können erst wieder zum Antragsjahr 2025 umgesetzt werden.