Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende 18. Legislaturperiode enthält den Passus, dass die rechtlichen Instrumentarien der Kontrolle des unmittelbaren und mittelbaren Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch nicht-landwirtschaftliche und überregionale Investoren geprüft werden sollen.
Vor diesem Hintergrund haben die Amtschefinnen und Amtschefs der Agrarressorts der Länder auf der Amtschefkonferenz am 15./16.01.2014 in Berlin die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bodenmarktpolitik beschlossen. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, ein Zielsystem für die Bodenmarktpolitik zu entwickeln und daraus abgeleitete Handlungsoptionen unter besonderer Berücksichtigung des bodenrechtlichen Instrumentariums zu erarbeiten.