Broschüre "Gesunde Pflanzen exportieren"

Datum 12.06.2019

Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen müssen grundsätzlich die rechtlichen und phytosanitären Anforderungen für die Einfuhr in das Zielland erfüllen. Zielländer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die Produkte frei von den für sie relevanten Quarantäne-Schadorganismen geliefert werden.

Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern hat das BMEL ein Bund-Länder-Programm "Gesunde Pflanzen exportieren" gemeinsam mit den Ländern erstellt.