Ökologische Vorrangflächen zur Förderung der Biodiversität – Bedeutung, Bewirtschaftung, Ausgestaltung

Datum 08.02.2013

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim BMELV vom Oktober 2012

Der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) reagiert mit dieser Kurzstellungnahme auf die Diskussion um die verbindliche, betriebsspezifische Einführung von ökologischen Vorrangflächen in dem durch die Europäische Kommission vorgeschlagenen Prozess des "Greenings" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Europäische Kommission schlägt vor, dass jeder Betrieb, der Transferzahlungen aus der 1. Säule der GAP bekommt, mindestens 7 Prozent seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche als ökologische Vorrangflächen ausweist. Derzeit steht die Angabe von 7 Prozent ebenso in der Diskussion wie die Ausgestaltung der ökologischen Vorrangflächen.