Gutachten zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts

Datum 07.10.2014

Das tierärztliche Dispensierrecht umfasst die Berechtigung der Tierärzte für von ihnen behandelte Tiere Arzneimittel vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben sowie im beschränkten Rahmen herzustellen.

Das im Arzneimittelgesetz verankerte Recht ist an den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke gebunden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Gefährdung von Mensch und Tier durch Antibiotikaresistenzen und der Verantwortung der Tierärzte in Bezug auf die Anwendung und Abgabe von antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln ist das tierärztliche Dispensierrecht in die Diskussion geraten.

Im Rahmen der Verabschiedung der 16. Novelle de s Arzneimittelgesetzes (16.AMG-Novelle) hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung (Drucksache 543/13) gebeten, das Ergebnis einer Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts vorzulegen. Anhand dieser soll beurteilt werden, ob das Dispensierrecht in der heutigen Form Bestand haben kann.

Vor diesem Hintergrund wurde das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG AG gemeinsam mit Prof. Dr. med. vet. habil. Rolf Mansfeld, Professor für Bestandsbetreuung und Euterkunde an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses soll die Vor- und Nachteile sowie Alternativen zum Dispensierrecht analysieren und darstellen und gemäß dem Auftrag als Grund lage für die offene Diskussion mit den Akteuren herangezogen werden.