Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
Mit dem vorliegenden Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren wird das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Jahre 1996 herausgegebene Vorgängergutachten grundlegend überarbeitet und abgelöst. Damit soll der aktuelle wissenschaftliche und tierhalterische Kenntnisstand möglichst umfassend berücksichtigt werden. Einen wesentlichen Anstoß für das neue Gutachten gab zudem der Deutsche Bundestag mit seinem Beschluss vom 6. Mai 2009 (Bundestags-Drucksache 16/12868), der sich auf die Überarbeitung der Haltungsanforderungen für Delfine bezog.
Das Gutachten richtet sich sowohl an die Tierhalter als auch an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder und gibt eine Orientierungshilfe für die Auslegung der allgemeinen Regelungen des Tierschutzgesetzes.