Nach § 41 Abs. 3 des Bundeswaldgesetzes ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag über Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft in Deutschland zu berichten. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung beauftragt, einmal pro Legislaturperiode einen Bericht vorzulegen. Mit dem vorliegenden Waldbericht 2009 kommt die Bundesregierung dem o. g. Berichtsauftrag zum ersten Mal nach.