Wie ist die GAP entstanden?

Bereits in den Römischen Verträgen von 1957 verankerten die Gründerstaaten der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) die Ziele und Aufgaben einer europäischen Agrarpolitik: Um die Menschen im zerstörten Nachkriegseuropa mit ausreichend Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen zu versorgen, legten sie fest, die Produktivität in der Landwirtschaft zu fördern, die Märkte zu stabilisieren und dabei der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu sichern.

Sie übertrugen der Gemeinschaft in Gestalt der Europäischen Kommission das Initiativrecht, gemeinsame Rahmenregelungen zu erlassen. Auch die Finanzierung der damit verbundenen Maßnahmen legten die Staaten in die Hände der Gemeinschaft.

1958 wurden von den sechs EWG-Staaten die Leitlinien der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik erarbeitet. Um die Ziele des EWG-Vertrages zu erreichen, sollten der Handel in der Gemeinschaft verstärkt und Handelsbeschränkungen abgebaut werden. Dabei sollte auf einen gerechten Wettbewerb zwischen den Regionen geachtet und Überschüsse vermieden werden. Im Mittelpunkt stand der bäuerliche Familienbetrieb.

Seit ihrer Einführung wurde die Gemeinsame Agrarpolitik immer wieder aktuellen Herausforderungen angepasst.

Erschienen am im Format FAQ