Fragen und Antworten "Gutes Essen für Deutschland – Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung"

Warum erarbeitet die Bundesregierung eine Ernährungsstrategie?

In Deutschland entscheidet jeder und jede selbst, was er oder sie isst. Uns geht es darum, die Wahl für gutes Essen zu erleichtern. Gutes Essen heißt: Gut für uns, unsere Gesundheit und unsere Erde. Und es muss natürlich schmecken. Doch dort, wo die Menschen im Alltag essen oder Essen kaufen, wird ihnen oft genau das nicht leichtgemacht. Menschen, die gutes Essen wollen, sollen eine echte Wahl haben. Doch häufig fehlt das entsprechende Angebot, ob in Schule, Kantine oder Supermarkt. Viele sind außerdem konfrontiert mit vielen, teils widersprüchlichen Informationen, die sie rund ums Essen erreichen.

Dabei geht es auch um unser aller Gesundheit: Mehr als jeder zehnte Mensch in Deutschland ist zuckerkrank. Ungesunde Ernährung wird in Deutschland mit 14 Prozent aller Todesfälle in Verbindung gebracht. Neben dem persönlichen Leid, das daraus folgt, sind die Kosten für die Gesellschaft in Deutschland beträchtlich. Laut dem Ernährungs- und Landwirtschaftsreport (2023) der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) belaufen sich die sogenannten versteckten Kosten des Ernährungs- und Landwirtschaftssystems in Deutschland auf rund 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Etwa 90 Prozent davon werden laut Bericht in Deutschland durch unausgewogene Ernährung verursacht. Und was uns Menschen schadet, schadet auch unserer Erde.

Es besteht also Handlungsbedarf. Mit ihrer Ernährungsstrategie möchte die Bundesregierung gutes Essen für alle Menschen in unserem Land leichter machen. Denn leckeres, gesundes und nachhaltiges Essen ist ein Gewinn für alle. Es ist Dreh- und Angelpunkt für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Und es hilft uns gleichzeitig, unsere Lebensgrundlagen zu schützen.

Was ist das Ziel der Ernährungsstrategie?

In Deutschland entscheidet jede und jeder selbst, was sie oder er isst. Uns geht es darum, die Wahl für gutes Essen zu erleichtern. Die Ernährungsstrategie hat zum Ziel, gutes Essen für alle Menschen in Deutschland leichter zu machen – ob in Schule, Kantine oder Supermarkt. Gutes Essen heißt: Gut für uns, unsere Gesundheit und unsere Erde. Und es muss natürlich schmecken. Jeder Mensch in Deutschland soll die Chance haben, gesund aufzuwachsen und gesund alt zu werden.

Die Ernährungsstrategie ist eine langfristige Strategie mit einem Zielhorizont bis 2050. Sie bündelt ressortübergreifend kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen der Bundesregierung. Dabei ist die Ernährungsstrategie ein dynamischer, lernender Prozess. Wir werden die Strategie regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.

Mit der Ernährungsstrategie leistet die Bundesregierung auch einen Beitrag zur Ernährungssicherheit der Zukunft, die durch Kriege, Klimakrise und Artensterben gefährdet ist. Die Ernährungsstrategie trägt also auch dazu bei, die nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung zu erreichen.

Was sind die Vorteile von gutem Essen? Welchen Nutzen hat die Ernährungsstrategie für Bürgerinnen und Bürger?

Gutes Essen ist ein Gewinn für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung kann dazu beitragen, Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus Typ 2 oder Herz- Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen oder ihren Verlauf günstig zu beeinflussen.

Gutes Essen ist gleichzeitig ein Gewinn für unsere Erde und damit für unsere Lebensgrundlagen – denn oft ist das, was gut für unsere Gesundheit ist, auch gut für unsere Umwelt. Eine Ernährung, die reich ist an Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten – am besten saisonal, regional und ökologisch erzeugt – verbraucht weniger Umweltressourcen und schützt Klima und Artenvielfalt. Deswegen stärkt die Bundesregierung vielseitiges und ausgewogenes Essen und bekämpft Lebensmittelverschwendung.

Die meisten Menschen wollen gesund und nachhaltig essen, doch dazu brauchen sie auch eine echte Wahl. Mit der Ernährungsstrategie machen wir gutes Essen im Alltag für alle leichter. Wir fördern insbesondere ein vielseitigeres Essen in Schulen und Kitas, ein reicheres Angebot an gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln im Supermarkt sowie mehr Abwechslung im Angebot der Kantinen. Wir wollen Genuss mit Gesundheit verbinden.

Mit welchen konkreten Maßnahmen macht die Bundesregierung gutes Essen leichter?

Die Maßnahmen in der Ernährungsstrategie umfassen unter anderem:

  • Vielseitigeres Schul- und Kitaessen …durch verbindliche Qualitätsstandards und Beratung, Förderung von Schulküchen und Trinkwasserspendern, Ernährungsbildung für Kinder und Erziehende
  • Ein reicheres Angebot an gesunden und nachhaltigen Produkten …durch weniger Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten, durch Förderung innovativer pflanzlicher Produkte, den Ausbau von bio-regionalen Wertschöpfungsketten und die Unterstützung des Lebensmittelhandwerks in der Bio-Verarbeitung
  • Ein gesünderes und nachhaltigeres Angebot in Kantinen… durch aktualisierte Qualitätsstandards, Erhöhung des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung, Aufbau von regionalen Wertschöpfungsketten für die Außer-Haus-Verpflegung
  • Weniger Lebensmittelverschwendung …durch verbindliche Ziele entlang der Lebensmittelkette, Information und Unterstützung von Verbraucherinnen und Verbrauchern
  • Ernährungsarmut bekämpfen … durch Verbesserung der Wissensbasis zu Ernährungsarmut, enge interministerielle Zusammenarbeit, Stärkung von Ernährungsinitiativen sowie Förderung von Pilotprojekten
  • Gesundes Essen im Krankenhaus … durch Unterstützung bei der Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards für Krankenhäuser und ein Screening auf Mangelernährung
  • Forschung auf Höhe der Zeit … durch Forschungsvorhaben z.B. zur Ernährungssituation in armutsgefährdeten Haushalten mit Kindern, zu Erfolgsfaktoren der Regionalvermarktung und einer Ernährung, die reich ist an Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten, zu wirksamen Maßnahmen in der Gemeinschaftsverpflegung, zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung sowie zur Proteinstrategie, durch ein Nationales Ernährungsmonitoring und durch den Aufbau eines modernen, permanenten Lebensmittelmonitorings.

Wie berücksichtigt die Ernährungsstrategie verschiedene Bevölkerungsgruppen?

Die Bundesregierung will gutes Essen für alle Menschen in Deutschland leichter machen - ob in Schulen, Kantinen oder Supermärkten.

Darüber hinaus geht die Ernährungsstrategie gezielt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Bevölkerungsgruppen ein:

Kinder verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Im Kindesalter wird das Ernährungsverhalten für das gesamte weitere Leben geprägt. Daher ist gutes Essen in dieser Lebensphase mitentscheidend dafür, dass Kinder gesund groß werden.

Die Ernährungsstrategie enthält Maßnahmen, um das möglich zu machen. Dazu gehören die Unterstützung eines gesunden Starts ins Leben durch Stillförderung und Unterstützungsangebote für Eltern von Kleinkindern, verbindliche DGE-Qualitätsstandards und Unterstützungsangebote für eine gesunde Kita- und Schulverpflegung, die Unterstützung von Vernetzungsstellen für Kita- und Schulverpflegung, die Förderung von Trinkwasserspendern in Schulen und Kitas für gesündere Getränkealternativen, Angebote zur Ernährungsbildung und der Schutz von Kindern vor Lebensmittelwerbung für Produkte mit zu viel Zucker, Salz oder Fetten.

Die Ernährungsstrategie berücksichtigt Menschen mit Migrationshintergrund. Bei der Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen wird auf eine soziodiverse, inklusive Ausrichtung geachtet. Informationen sollen niedrigschwellig, barrierefrei und in verschiedenen Sprachen vermittelt werden. Ebenso ist eine digitalere Ernährungskommunikation geplant mit einer Social-Media-Strategie für verschiedene Zielgruppen.

Die Professionalisierung von „Botschaftern aus den eigenen Reihen“ ist ein bewährtes Konzept, das wir fortsetzen werden. Beispielsweise können pädagogische Mitarbeitende in Schulen oder Kitas als "Ernährungsbotschafterinnen bzw. -botschafter" geschult werden, um das Thema im Alltag voranzutreiben.

Wie werden soziale Aspekte in der Ernährungsstrategie berücksichtigt?

Ziel der Bundesregierung ist es, gutes Essen für alle Menschen in Deutschland leichter zu machen. Der Zugang zu gesundem und nachhaltigem Essen ist eine Frage von Gerechtigkeit. Daher will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um Ernährungsarmut zu bekämpfen.

Ernährungsarmut wird in Deutschland bisher nicht systematisch erfasst. Einer groben Schätzung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organization of the United Nations, FAO) zufolge waren 2016 hierzulande vier Millionen Menschen von Ernährungsarmut betroffen. Bildung und Einkommen haben einen wesentlichen Einfluss darauf, wie gut Menschen in Deutschland sich ernähren – und damit auf die Chancen von Menschen, gesund aufzuwachsen und gesund alt zu werden. Steigende Lebensmittelpreise infolge von Krisen wie der Covid- 19-Pandemie oder dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine treffen insbesondere finanziell schwächere Bevölkerungsgruppen. Mittel- bis langfristig werden die Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise zu Preissteigerungen führen, denen begegnet werden muss.

Um effektive Maßnahmen zu erarbeiten, schafft die Bundesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe. Das Thema Ernährungsarmut wird im Rahmen einer eigenen Unterarbeitsgruppe bearbeitet. Wichtig ist außerdem eine bessere Wissensbasis – dafür wird die Einrichtung eines Monitorings geprüft.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert bereits erste Forschungsprojekte zur besseren Erfassung der Situation und setzt Maßnahmen und Projekte zur Bekämpfung von Ernährungsarmut um.

Hierzu zählt z.B. das Vorhaben MEGA_kids ("Multidisziplinäre Erhebung der Ernährungs- und Gesundheitssituation von Personen in armutsgefährdeten Haushalten mit Kindern"). Mit diesem groß angelegten Forschungsprojekt werden bis Anfang 2024 Erkenntnisse zu Ernährungsverhalten, ernährungsbezogenen Einstellungen, Ernährungskompetenz, Gesundheit und demographischen Hintergründen gesammelt, um Ansätze für Unterstützungsangebote und Maßnahmen abzuleiten.

Wer hat die Ernährungsstrategie erarbeitet? Auf welchen Vorarbeiten baut sie auf?

Die Ernährungsstrategie wurde in einem ergebnisoffenen Beteiligungsprozess vorbereitet, beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucherschaft, Gesundheitssektor, Umweltschutz und Zivilgesellschaft. Das BMEL hat den Beteiligungsprozess von Juni 2022 bis Februar 2023 durchgeführt. Dazu fanden mehrere Veranstaltungen und eine breit angelegte Online-Umfrage sowie Workshops statt. Das BMEL konnte so einen umfassenden Überblick über die Perspektiven, Interessen, Expertisen und Erfahrungen der Akteure gewinnen und erhielt über 1400 Vorschläge, Ideen und Anregungen. Diese sind bei der Ausarbeitung der Strategie berücksichtigt. Da es sich um eine Strategie der Bundesregierung handelt, wird die Ernährungsstrategie mit den anderen Bundesministerien abgestimmt.

Zudem baut die Ernährungsstrategie auf strategischen und wissenschaftlichen Arbeiten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) sowie der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) auf. So wurden zahlreiche Empfehlungen der ZKL in die Ernährungsstrategie und ihre Maßnahmen aufgenommen. Hierzu zählt die Empfehlung, DGE-Qualitätsstandards in den Schulen verbindlich zu machen, Maßnahmen zur Ernährungsbildung, Maßnahmen zur Verbraucherinformation, z.B. den Nutri-Scores, Maßnahmen zur Reduktion der Lebensmittelverschwendung sowie die Förderung von Trinkwasserspendern in sozialen Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Vereinen.

Wie verhält sich die Ernährungsstrategie zu (bestehenden) Initiativen und Strategien auf Länderebene?

Bund und Länder spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Ernährungsumgebung und des Bewegungsumfelds. Im Rahmen der Initiative IN FORM haben beispielsweise Bund und Länder gemeinsam Vernetzungsstellen für Kita- und Schulverpflegung geschaffen, um das Essen dort in Bildungseinrichtungen zu verbessern. Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung konzentriert sich auf Maßnahmen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Sie soll als Teil einer Mehrebenen-Lösung die Initiativen der Länder und Kommunen ergänzen. Es wurde darauf geachtet, dass die Maßnahmen der Ernährungsstrategie der Bundesregierung sinnvoll mit den Ernährungsstrategien der Länder in Einklang gebracht werden können, um sie auf den verschiedenen Ebenen miteinander abzustimmen bzw. zu verknüpfen.

Für den Austausch und das Feedback zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ernährungsstrategie wird ein Begleitforum eingerichtet, an dem auch Vertretungen aus den Ländern teilnehmen sollen. Zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern existieren über die Agrarministerkonferenz (AMK) und Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) etablierte Gremien und Abstimmungsverfahren für einen strukturierten regelmäßigen und rechtssicheren Austausch. Das BMEL lädt zweimal jährlich zur Sitzung der Ernährungsreferentinnen und -referenten von Bund und Ländern ein und wird auch in diesem Rahmen u. a. regelmäßig über die Umsetzung der Ernährungsstrategie berichten, sich mit den Ländern dazu austauschen und beraten.

Wie verhält sich die Ernährungsstrategie zum Bürgerrat „Ernährung im Wandel“, der vom Deutschen Bundestag eingesetzt wurde?

Es ist gut, dass der Deutsche Bundestag diesem hochaktuellen und für eine nachhaltige Entwicklung wichtigen Thema so große Bedeutung beimisst. Um politische Maßnahmen gut auf die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürger abzustimmen, ist es wichtig, ihre Perspektiven zu kennen und sie einzubinden. Und es ist wichtig, dass sich beide Staatsorgane dieses zentralen Zukunftsthemas annehmen.

Das Votum des Bürgerrates richtet sich an den Deutschen Bundestag. Die Empfehlungen werden in einem Gutachten aufgenommen und am 20. Februar 2024 an die Bundestagspräsidentin übergeben. Danach wird es in die parlamentarischen Beratungen gegeben. Dazu soll es zunächst in erster Beratung eine Aussprache im Plenum des Deutschen Bundestages geben. Anschließend soll der Bericht an die thematisch zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen entscheidet der Bundestag, wie er mit den Ergebnissen weiter umgeht.

BMEL begrüßt die Ergebnisse des Bürgerrats. Es gibt eine große Überschneidung zu den Maßnahmen der Ernährungsstrategie: Etwa bei der Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards, den Arbeiten an einem Nachhaltigkeitssiegel, der Schwerpunktlegung auf die Gemeinschaftsverpflegung (auch in Pflegeeinrichtungen) und allgemeinen Arbeiten in den Bereichen Ernährungskommunikation und -information oder Ernährungsbildung. In Bezug auf Kita- und Schulverpflegung wird das BMEL eine Machbarkeitsstudie für deren Sicherung in Krisenzeiten durchführen.

Das Votum des Bürgerrats richtet sich an den Bundestag. Die Ergebnisse des Bürgerrats können nach entsprechendem Beschluss im Bundestag in die Umsetzung der Ernährungsstrategie der Bundesregierung aufgenommen werden, da sie ebenfalls Beiträge auf die formulierten strategischen Ziele leisten.

Werden bei der Ernährungsstrategie auch EU-Vorhaben und internationale Prozesse und Erkenntnisse berücksichtigt?

Die Ernährungsstrategie berücksichtigt auch europäische und internationale Vorhaben. Sie orientiert sich am internationalen Stand der Wissenschaft. Die Ernährungsstrategie leistet einen Beitrag, um die nationalen und internationalen Klima-, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung zu erreichen. Sie leistet zudem einen Beitrag zur Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission, zum Folgeprozess des UN Food Systems Summit, zur Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder sowie zur Verwirklichung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung.

Inwiefern ist die Weiterentwicklung der Agrarsysteme Teil der Ernährungsstrategie?

Um unsere Agrarsysteme zukunftsfest zu machen, müssen wir sie nachhaltiger und krisenfester ausrichten. Maßnahmen der Ernährungsstrategie müssen daran anschlussfähig sein. Die Weiterentwicklung der Agrarsysteme selbst – auf nationaler, europäischer (im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik - GAP) und internationaler Ebene – ist nicht Gegenstand der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.

Mit der Ernährungsstrategie wollen wir zu einer weiteren Verzahnung zwischen Agrar- und Ernährungspolitik beitragen. Entsprechend des kollektiven, vereinenden Prinzips des One Health-Ansatzes wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Ökosystemen nachhaltig in Einklang zu bringen.

Nach welchen Kriterien wurden die Maßnahmen der Ernährungsstrategie ausgewählt?

Die Maßnahmen der Ernährungsstrategie wurden anhand von drei zentralen Kriterien ausgewählt, um sicherzustellen, dass sie effektiv, zielgerichtet und relevant sind:

Zuständigkeit des Bundes: Da es sich um eine Strategie der Bundesregierung handelt, wurden nur solche Maßnahmen aufgenommen, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen oder zu denen der Bund einen Beitrag leisten kann.

Beitrag zu den Zielen der Ernährungsstrategie: Um passgenaue Maßnahmen zu entwickeln, wurde darauf geachtet, dass die Maßnahmen einen Beitrag zu den Zielen der Ernährungsstrategie leisten.

Umsetzbarkeit: Die Umsetzungskomplexität einer Maßnahme wurde anhand verschiedener Faktoren wie politisches Interesse und Finanzierbarkeit bewertet. Maßnahmen, bei denen die Komplexität so hoch war, dass eine Umsetzung mittel- und langfristig als unwahrscheinlich bis unmöglich eingeschätzt wurde, wurden nicht in die Ernährungsstrategie aufgenommen. Dies gewährleistet eine realistische Planung und Umsetzung der Maßnahmen.

Ist das BMEL bzw. der Bund für alle Maßnahmen zuständig?

Die Ernährungsstrategie konzentriert sich auf Maßnahmen des Bundes. Die Umsetzung notwendiger ernährungspolitischer Maßnahmen liegt jedoch teilweise nicht im Kompetenzbereich des Bundes. In diesem Fall kann der Bund nur unterstützend tätig werden. Entsprechend müssen Bund und Länder, Wissenschaft, Wirtschaft, Gesundheitssektor und Zivilgesellschaft sich vernetzen, um die unterschiedlichen Aufgabenbereiche, Expertisen und Verantwortlichkeiten sinnvoll miteinander zu verknüpfen, zu bündeln und die gemeinsamen Ziele für eine zukunftsfeste Ernährungspolitik zu erreichen. Unter anderem die im Rahmen der Ernährungsstrategie geplanten Ernährungstage bieten den beteiligten Akteuren hierfür ein Forum. Die Einbindung der Kommunen und die Zivilgesellschaft, z. B. über die kommunalen Spitzenverbände, Ernährungsräte sowie weiterer Akteure auf den unterschiedlichen Ebenen, ist wesentlich, um notwendige Veränderungsprozesse vor Ort anzustoßen und zu stärken.

Enthält die Ernährungsstrategie Indikatoren und ist ein Monitoring vorgesehen?

Wesentliche Instrumente einer reflexiven und lernenden Politik sind Monitoring und Evaluation. Mit der Ernährungsstrategie wollen wir lern- und anpassungsfähige Strukturen schaffen. Dafür ist es notwendig, die Umsetzung der Ernährungsstrategie regelmäßig zu überprüfen, durch Feedback Handlungsbedarf zu identifizieren und gegebenenfalls nachzusteuern.

Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Ernährungsstrategie soll schrittweise bis 2027 eine eigene Indikatorik aufgebaut werden.

Die Wirksamkeitsforschung zu Maßnahmen im Bereich der Förderung von Nachhaltigkeit und Gesundheit soll ausgebaut werden. Pilotprojekte sollen wissenschaftlich begleitet werden, um empirische Belege für den Erfolg von Maßnahmen zu gewinnen. Dabei sollen nach Möglichkeit Indikatoren zugrunde gelegt werden, die auch Vergleiche mit anderen EU-Mitgliedstaaten erlauben.

Was ist die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) und inwiefern sind ihre Empfehlungen für die Ernährungsstrategie relevant?

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) ist eine unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaft. Ziele der DGE sind Förderung, Auswertung und Publikation ernährungswissenschaftlicher Forschung sowie Ernährungsberatung und -aufklärung im Dienste der Gesundheit der Bevölkerung. Die DGE identifiziert Forschungsbedarf in ernährungsrelevanten Fragen, sammelt Ergebnisse, wertet sie aus und veröffentlicht sie. Darüber hinaus gibt die DGE Empfehlungen, Leitlinien und Stellungnahmen anhand wissenschaftlicher Forschung heraus. Die DGE ist politisch unabhängig und nicht weisungsgebunden.

Die Bundesregierung stützt ihre ernährungspolitischen Strategien und Maßnahmen auf wissenschaftliche Erkenntnisse, berücksichtigt also auch die wissenschaftlichen Arbeiten der DGE. Die DGE veröffentlich nährstoffbezogene Referenzwerte für zahlreiche Bevölkerungsgruppen sowie lebensmittelbezogene Ernährungsempfehlungen (Food-Based Dietary Guidelines, FBDG). Die DGE war neben Akteuren aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbraucherschaft, Umweltschutz und Zivilgesellschaft in verschiedenen Formaten am partizipativen Erarbeitungsprozess der Ernährungsstrategie beteiligt. Derzeit überarbeitet die DGE ihre Ernährungsempfehlungen für gesunde Erwachsene, diese Empfehlungen werden voraussichtlich Anfang 2024 vorliegen. Die aktualisierten DGE-Empfehlungen gehen bei der Umsetzung der Maßnahmen der Ernährungsstrategie in geeigneter Form ein.

Die lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen sind auch wissenschaftliche Grundlage der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen. Sie unterstützen das Angebot einer ausgewogenen Verpflegung. Die Standards sind ein Instrument zur Qualitätssicherung und zielen auf ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Speisenangebot.

Was bedeutet pflanzenbetonte Ernährung?

Pflanzenbetonte Ernährung bedeutet: Viel Gemüse und Obst, Hülsenfrüchte und wertvolle Getreideprodukte; Fleisch, Fisch und tierische Produkte können selbstverständlich Teil davon sein. Eine solch ausgewogene und vielseitige Ernährung ist gut für uns und unsere Erde, denn sie ist gesundheitsförderlich und verbraucht weniger Umweltressourcen.

Was sagt die Ernährungsstrategie zu Thema Fleisch?

In Deutschland entscheidet jede und jeder selbst, was sie oder er isst. Uns geht es darum, die Wahl für gutes Essen zu erleichtern. Mit der Ernährungsstrategie wollen wir eine vielseitige Ernährung stärken, die reich ist an Gemüse, Obst und Hülsenfrüchten. Eine solche Ernährung kann selbstverständlich auch Fleisch und Fisch beinhalten. Das bleibt dem jeweiligen Geschmack überlassen.

Welche Maßnahmen wurden bereits abgeschlossen oder werden dauerhaft umgesetzt?

Einige Maßnahmen der Ernährungsstrategie werden dauerhaft umgesetzt oder wurden bereits abgeschlossen. So wurden wesentliche strukturelle Maßnahmen wie die Einrichtung einer Geschäftsstelle umgesetzt. Die Interministerielle Arbeitsgruppe "Nachhaltige und gesundheitsförderliche Ernährung", sowie ihre Unterarbeitsgruppen "Ernährungsarmut" und "Gemeinschaftsverpflegung" haben ihre Arbeit aufgenommen. Damit stärken wir die ressortübergreifende Zusammenarbeit zum Thema Ernährung. Im Handlungsfeld Außer-Haus-Verpflegung wurde die Maßnahme „Ausweitung der Unterstützung bei Beschaffung in der Kita- und Schulverpflegung“ abgeschlossen. Hier wurden Schulungsangebote für die Schulverpflegung fortgesetzt und ein Schulungsangebot für die Kitaverpflegung konzipiert und begonnen. Ebenfalls abgeschlossen wurden die Maßnahme "Runder Tisch "Bewegung und Gesundheit" (Handlungsfeld Ernährung und Bewegung gemeinsam denken).

Ebenso wurden bereits folgende Maßnahmen als dauerhafte Maßnahmen etabliert:

  • Regelmäßige Aktualisierung der DGE-Qualitätsstandards (Handlungsfeld Außer-Haus-Verpflegung)
  • Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in der AHV (Handlungsfeld Außer-Haus-Verpflegung)
  • Förderprogramme für Trinkwasserspender in sozialen Einrichtungen
  • Förderung Pilotprojekte (Handlungsfeld Soziale Aspekte der Ernährung)
  • Vernetzung Bund-Länder-Kommunen (Handlungsfeld Effiziente Strukturen und Prozesse)
  • Qualitätsgeprüfte Informationen und Materialien für die Ernährungsbildung (Handlungsfeld Ernährungsbildung)
  • Kommunikationsmaßnahmen zum Stillen (Handlungsfeld Ernährungskommunikation und -information)
  • Informationsoffensive zu Jodsalz (Handlungsfeld Ernährungskommunikation und -information)
  • Flächendeckende Verbreitung von Medien zur Ernährungsbildung (Handlungsfeld Ernährungsbildung)
  • Unterstützung der kommunalen Stillförderung (Handlungsfeld Prävention)
  • Regelmäßige Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern zur Umsetzung der Ernährungsstrategie
  • Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (Handlungsfeld Kontinuierliche Forschung)
  • Forschungsschwerpunkt Proteinstrategie (Handlungsfeld Kontinuierliche Forschung)
  • Förderung „Lernort Bauernhof"

Was ist der Unterschied zwischen Maßnahmen, die "in Umsetzung" und "in Planung" sind?

Der Umsetzungsstand von Maßnahmen ist jeweils unterteilt in „Maßnahmen in Umsetzung“, „Abgeschlossene Maßnahmen“, „Dauerhafte Maßnahmen“ und „Maßnahmen in Planung“. Eine Maßnahme wird als „in Planung“ gewertet, wenn eine Umsetzung konzipiert oder vorbereitet wird, also zeitnah bevorsteht. In einigen Fällen sind die Umsetzung und Ausgestaltung der Maßnahmen aber auch abhängig von bspw. Regelungen auf EU-Ebene. Maßnahmen „in Umsetzung“ sind solche, mit deren Umsetzung begonnen oder bei denen erste Zwischenschritte schon erreicht wurden.

Wieso wurde mit der Umsetzung einiger Maßnahmen noch nicht begonnen?

Die Ernährungsstrategie ist eine langfristige Strategie mit einem Zielhorizont bis 2050. Systemische Veränderungen benötigen Zeit und auch Ernährungsverhalten ist stark von Gewohnheiten geprägt. Die Strategie ist daher bewusst mehrphasig angelegt und definiert kurz-, mittel- und langfristige ernährungspolitische Ziele und benennt korrespondierende Maßnahmen. Die Ernährungsstrategie umfasst daher auch Maßnahmen, die aktuell noch in Planung sind. Teilweise steht deren Umsetzung unmittelbar bevor, teilweise ist die Umsetzung abhängig von anderen Verfahren (bspw. Regelungen auf EU-Ebene) und daher erst mittel- bis langfristig geplant.

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