Fragen und Antworten zum GAP-Strategieplan

Die Gemeinsame Agrarpolitik wird für den Förderzeitraum 2023-2027 an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Sie hat zum Ziel: Förderung eines modernen und krisenfesten Agrarsektors, Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz und Entwicklung des ländlichen Raums. Hierfür werden auf EU-Ebene Gelder zur Verfügung gestellt. Neu ist: Jeder EU-Mitgliedstaat legt unter Berücksichtigung des auf EU-Ebene gesetzten Rahmens erstmals in einem nationalen GAP-Strategieplan fest, wofür diese Geldmittel verwendet werden sollen. Zur Vorbereitung des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland arbeiten der Bund und die Länder mit den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltverbänden eng zusammen.

Welchen Zielen dient die EU-Agrarpolitik?

Die EU-Agrarpolitik als gemeinsame Politik für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union – kurz "GAP" für Gemeinsame Agrarpolitik - dient der Förderung eines krisenfesten Agrarsektors, der damit die Ernährungssicherheit gewährleistet, der Stärkung von Umwelt- und Klimaschutz sowie der Entwicklung des ländlichen Raums.
Als Einzelziele verfolgt die EU-Agrarpolitik

  • Tragfähige landwirtschaftliche Einkommen
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch verstärkte Forschung, Technologie und Digitalisierung
  • Verbesserung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette
  • Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft
  • Beitrag insbesondere zum Schutz der Biodiversität und der Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
  • Steigerung der Attraktivität für Junglandwirtinnen und Junglandwirte; Erleichterung der Unternehmensentwicklung in ländlichen Gebieten
  • Förderung von Beschäftigung, Wachstum, Gleichstellung der Geschlechter, sozialer Inklusion sowie lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten inklusive Ehrenamt und einschließlich Biowirtschaft und Forstwirtschaft
  • Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der EU gesellschaftlichen Erwartungen im Bereich Ernährung und Gesundheit (auch in Bezug auf sichere, nahrhafte und nachhaltig produzierte Lebensmittel, Lebensmittelabfälle, Tierschutz) gerecht wird
  • Zusätzlich ist das Querschnittsziel „Wissen, Innovation und Digitalisierung“ zu berücksichtigen.

Welchen Beitrag leistet die EU-Agrarpolitik zum Umwelt- und Klimaschutz?

Die EU-Agrarpolitik trägt zur Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes bei. Als neue Ansätze sieht die EU-Agrarpolitik ab 2023 die sogenannte Konditionalität vor: Halten Empfänger von Geldleistungen die Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen und Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit oder Tierschutz nicht ein, werden die betreffenden Zahlungen gekürzt oder im Extremfall vollständig gestrichen. Die Auszahlung von Prämien ist bereits jetzt an derartige Verpflichtungen, jedoch sollen diese mit der EU-Agrarpolitik ab 2023 anspruchsvoller werden.

Deutschland führt außerdem sieben neue Öko-Regelungen ein, die Landwirtinnen und Landwirten dafür finanziell entlohnen, dass sie dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anwenden. Die für die Landwirtschaft freiwilligen Ökoregelungen gehören zu den landwirtschaftlichen Direktzahlungen, die zusammen mit den Sektorprogrammen für Obst und Gemüse, Bienenzuchterzeugnissen sowie Wein und Hopfen sowie weiteren Marktmaßnahmen die sogenannte 1. Säule der GAP bilden.

Im Bereich der sogenannten 2. Säule, die sich auf die Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) bezieht, bieten die Mitgliedstaaten u. a. Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsmaßnahmen an. Hierzu zählen in Deutschland nach momentanen Förderprogrammen z. B. der Ökologische Landbau oder mehrjährige Blühstreifen. Diese freiwilligen Maßnahmen werden von den Ländern angeboten und zu weiten Teilen vom Bund über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" mitfinanziert.

Deutschland orientiert sein politisches Handeln am Green Deal. Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission und treibt Maßnahmen voran, um sie in Deutschland umzusetzen. Auch der in der Farm–to-Fork-Strategie dargestellte Einsatz der Europäischen Kommission für eine umweltfreundlichere und nachhaltigere Landwirtschaft sowie für ein nachhaltiges Ernährungssystem von der Erzeugung bis zum Verbrauch wird von Deutschland im ggf. jeweils zu schaffenden Rechtsrahmen unterstützt. Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang das Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus in Deutschland bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen, die Nutztierhaltung tiergerecht und nachhaltig umzubauen sowie den Einsatz von Pestiziden auf das notwendige Maß zu beschränken.

Welche neuen Öko-Regelungen gibt es?

Als freiwillige Maßnahmen können die Landwirtinnen und Landwirte an im Bundesrecht festgelegten Öko-Regelungen teilnehmen. Sie können etwa Blühflächen und Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen (über die Konditionalität hinaus) anlegen, vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte anbauen, ihr Dauergrünland mit näher umrissenen, extensiven Bewirtschaftung oder mit bestimmten Pflanzenarten pflegen. Dies wird finanziell entgolten. Die Landwirtinnen und Landwirte können auch Förderung erhalten, wenn sie auf Pflanzenschutzmittel verzichten, Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland beibehalten oder Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten einhalten.

Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).

Aus den Öko-Regelungen können die Landwirtinnen und Landwirte auswählen. Ferner sind die meisten Öko-Regelungen mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar. Bei bestimmten Kombinationen muss innerhalb der Förderung der 2. Säule allerdings ein Prämienabzug erfolgen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Welchen Beitrag leistet die EU-Agrarpolitik zur Entwicklung der ländlichen Räume?

Die EU-Agrarpolitik fördert nicht nur die Landwirtschaft. Sie trägt auch zur Stärkung der ländlichen Räume bei, indem sie gesellschaftliche Bereiche oder auch die Wirtschaft in den ländlichen Regionen fördert. Was heißt das konkret? Die EU–Agrarpolitik verfolgt die Förderung von Beschäftigung, Wachstum, sozialer Inklusion sowie lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten inklusive Ehrenamt, einschließlich Bioökonomie und Forstwirtschaft. Gut ein Viertel der Mittel der 2. Säule dient der Entwicklung des ländlichen Raums. Hierzu zählt auch die Förderung Lokaler Aktionsgruppen (LAG) der LEADER-Regionen (LEADER steht für die französische Bezeichnung: „Liaison Entre Actions de Développement de l'Economie Rurale“). Hier wird es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten und somit ihre Region gemeinsam weiterzuentwickeln.

Welchen Beitrag leistet die EU-Agrarpolitik für einen krisenfesten Agrarsektor und die Sicherung der Nahrungsmittelerzeugung?

Die EU-Agrarpolitik trägt durch Direktzahlungen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei. Sie beinhaltet zudem Instrumente, um die Stellung von Landwirtinnen und Landwirten in der Wertschöpfungskette zu stärken. Dazu gehören beispielsweise Fördermaßnahmen zum Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten. Daneben zählen zur Agrarpolitik auch Umwelt-, Klima- und andere Maßnahmen zur extensiven Bewirtschaftung sowie die Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe durch Investitionen in die Landwirtschaft, aber auch in landwirtschaftsnahen Tourismus und Landschaftspflege.

Was ist der GAP-Strategieplan?

Der GAP-Strategieplan ist ein Planungsrahmen, nach dem die Mitgliedstaaten ihre Ziele für die Förderung der Landwirtschaft, der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie der ländlichen Räume während einer Förderperiode gegenüber der Europäischen Kommission und der Öffentlichkeit darlegen und nach Genehmigung durch die Europäische Kommission EU-Finanzmittel für die Umsetzung erhalten.

Derzeit bestehen in Deutschland 13 Landesprogramme nach dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums, abgekürzt ELER-Programme (in der Regel ein ELER-Programm pro Bundesland). Diese Landesprogramme enthalten Möglichkeiten zur Förderung der ländlichen Regionen. Zukünftig gehen sie in einem einzigen GAP-Strategieplan für ganz Deutschland auf. Der Bereich der Direktzahlungen und der Sektorprogramme wird erstmals in diesen Planungsprozess aufgenommen. Der GAP-Strategieplan wird somit die Grundlage für die nationale Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik und der Unterstützung der ländlichen Räume in Deutschland darstellen. Die Erstellung der GAP-Strategiepläne ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, die diesen in einem transparenten Verfahren und unter Einbeziehung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner ausarbeiten. Dabei werden für den Bereich der Direktzahlungen wesentliche Elemente durch bundesrechtliche Regelungen festgelegt. Abschließend ist der GAP-Strategieplan des Mitgliedstaats durch die EU-Kommission zu genehmigen. Der genehmigte GAP-Strategieplan ist die rechtliche Grundlage für die Zahlungen der EU.

Welche Hauptelemente umfasst der GAP-Strategieplan? Und welche Finanzmittel stehen im Rahmen des GAP-Strategieplans zur Verfügung?

Der GAP-Strategieplan führt die in der kommenden Förderperiode (2023-2027) insgesamt mit 21,5 Mrd. Euro unterlegte 1. Säule der GAP (d.h. Direktzahlungen und die Sektorprogramme Obst und Gemüse, Bienenzuchterzeugnisse sowie Wein und Hopfen) und die 2. Säule der GAP in einen gemeinsamen Planungsansatz zusammen. Für die 2. Säule der GAP für die Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) sind - wie in der laufenden Förderperiode durch die ELER-Landesprogramme - Planungen der finanziellen Unterstützungen durch die Länder vorzunehmen. Das Finanzvolumen der 2. Säule beträgt einschließlich der verpflichtenden nationalen Mitfinanzierung und zusätzlicher freiwilliger Mittel (Top-Ups) 14,6 Mrd. Euro.

Darstellung der Finanzen zur Förderung in der 1. und 2. Säule der GAP als Säulendiagramm GAP-Strategieplan: Finanzen 1. und 2. Säule der GAP (2023-2027)
Übersicht über die Finanzen zur Förderung in der 1. und 2. Säule der GAP (2023-2027) © BMEL

Der GAP-Strategieplan ist in einem schrittweisen Prozess entwickelt worden. Basierend auf einer Beschreibung der Ausgangslage für die Agrarwirtschaft und die ländlichen Räume in der Bundesrepublik Deutschland wurde eine "SWOT"-Analyse (englische Abkürzung für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen), Threats (Risiken)) vorgenommen. Aus dieser Analyse wurden die fachlichen Bedarfe abgeleitet. Anschließend wurden diese Bedarfe nach ihrer Relevanz bewertet und hierzu Fördermaßnahmen (sogenannte Interventionsbeschreibungen) entwickelt. Für die ermittelten Fördermaßnahmen wurden Zielwerte und Etappenziele bestimmt, deren Erreichung mit festgelegten Indikatoren überprüft wird.

Wie stellen sich die Förderschwerpunkte der 1. und 2. Säule dar?

Prozentuale Darstellung der Direktzahlungen GAP-Strategieplan: Ausgestaltung der Direktzahlungen
Zielgerichtete Ausgestaltung der Direktzahlungen (ohne Basisprämie); gerundet) © BMEL

Spezifische Förderschwerpunkt der 1. Säule sind neben der Einkommensgrundstützung die sieben Öko-Regelungen und zur Förderung insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben durch eine gestaffelte erhöhte Förderung für bis zu 40 bzw. 60 Hektar je Betrieb. Daneben werden auch Junglandwirtinnen und Junglandwirte bis zum Alter von 40 Lebensjahren bei Niederlassung in den ersten fünf Jahren nach ihrer Niederlassung zusätzlich gefördert.

In der 2. Säule machen Bewirtschaftungsmaßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz sowie Tierwohl 24 % aus. Ein weiteres Fünftel der Mittel fließt in die Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus. Die Förderung der Zusammenarbeit über LEADER macht einen Anteil von 14 % aus. Weitere Bereiche reichen von der Ausgleichszulage für naturbedingt benachteiligte Gebiete über Risikomanagement, Hochwasser- und Küstenschutz bis zu Investitionen, Infrastruktur (Integrierte ländliche Entwicklung – ILE – sowie Breitband), Existenzgründungen und Diversifizierung. Spezifische Maßnahmen betreffen auch die Zusammenarbeit und den Wissensaustausch.

Wie wird sichergestellt, dass die Förderung nach dem GAP-Strategieplan den gesetzten Zielen dient?

Die Reform der GAP hat genau dies mit im Blick gehabt. Die gesetzten Ziele sollen erreichbar und auch überprüfbar sein. Hierfür ist insbesondere eine verstärkte Ausgestaltungsmöglichkeit der Mitgliedstaaten vorgesehen. Mit der Verstärkung dieses Aspekts werden eine Vereinfachung der GAP, verstärkte Ergebnisorientierung und Steigerung der Wirksamkeit und Effizienz im Hinblick auf die Ziele der GAP angestrebt. Vor allem die verstärkte Ergebnisorientierung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Fördermaßnahmen gezielt einzusetzen und auf die jeweiligen Bedürfnisse auszurichten. Diese neue Ausrichtung wird als das sogenannte neue Umsetzungsmodell ("New Delivery Model" - NDM) bezeichnet und ermöglicht der Europäischen Kommission eine stärker ergebnisorientierte Überwachung.

Wie sind die Fördermaßnahmen im GAP-Strategieplan aufgebaut?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So sind die möglichen Begünstigten der Maßnahme, die Fördervoraussetzungen sowie die Förderhöhe festzulegen. Für die Fördermaßnahmen werden jeweils Finanzvolumina bestimmt, die sich aus einem vorher festgelegten Einheitsbetrag, multipliziert mit der Outputanzahl (z.B. der Anzahl der Betriebe) ergeben. Nicht zuletzt spielt die landwirtschaftliche Fläche bei den Fördermaßnahmen eine besondere Rolle. Überprüft wird die Umsetzung der Fördermaßnahmen durch sogenannte Ergebnis-, Output und Wirkungsindikatoren. Wesentliche Teile des GAP-Strategieplans werden über die Länder umgesetzt, deren zuständige Landesstellen dann auch über die konkreten Möglichkeiten zur Antragstellung informieren.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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