FAQs zur Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Was regelt die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte?

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte regelt die Gebühren für die Leistungen und Tätigkeiten der Tierärztinnen und Tierärzte im Rahmen der Behandlung von Tieren.

Warum sind die Gebühren erhöht worden?

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend an den veterinärwissenschaftlichen Erkenntnisstand und die wirtschaftlichen Bedingungen zur Führung einer Tierarztpraxis angepasst worden. Eine solche umfassende Anpassung ist nach nunmehr über 23 Jahren erneut erforderlich geworden. Diese Anpassung soll weiterhin eine möglichst flächendeckende Versorgung von Tieren ermöglichen und die Attraktivität der Arbeit in einer Tierarztpraxis erhöhen.

Worauf beruhen die neuen Gebühren?

Die neuen Gebühren beruhen ausschließlich auf einer wissenschaftlichen Studie, die vom 26. Mai 2020 bis 25. Februar 2021 durchgeführt worden ist. Diese Studie hat den Titel Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)“ und kann hier eingesehen werden.

Wie hoch sind die neuen Gebühren?

In der Mehrzahl der Fälle erhöhen sich die Gebühren um circa 22 Prozent, einige Gebühren liegen darüber, einige liegen darunter. Es besteht für Nutztierhalter und Tierheime jedoch weiterhin die Möglichkeit, Bestandsbetreuungsverträge abschließen zu können, die eine abweichende Gebührengestaltung ermöglichen. Darüber hinaus gibt es für alle Tierhalter die Möglichkeit, bei mehreren Anbietern private Tierkrankenversicherungen abschließen zu können.

Wie haben sich die Verbände eingebracht?

Grundsätzlich haben die Verbände (sowohl tierärztliche z.B. Bundestierärztekammer wie auch nichttierärztliche z.B. Deutscher Tierschutzbund oder Deutscher Bauernverband) die oben genannte Studie akzeptiert. Gleichwohl sind entsprechend des Verbandszweckes höhere Gebühren oder eine Absenkung der Gebühren gefordert worden.

Wie haben sich die Länder positioniert?

Die Länder haben die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte ohne Ausnahme grundsätzlich begrüßt.

 

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