Fragen und Antworten zum Krisenmanagement beim Ausbruch einer Tierseuche

Tierseuchenbekämpfung ist in Deutschland Teil der staatlichen Gefahrenabwehr. Sie ist im Tiergesundheitsgesetz geregelt und Aufgabe der Länder, wahrgenommen durch die Landkreise und kreisfreien Städte.

Welche Aufgaben des Krisenmanagements übernehmen die Länderbehörden, wenn eine Tierseuche ausbricht?

Damit die Landkreise und kreisfreien Städte eine Tierseuche erfolgreich bekämpfen können, müssen sie nach EU-Recht ein geeignetes Managementsystems etablieren: So müssen zum Beispiel die erforderlichen Einrichtungen (beispielsweise Labore) und Ausrüstungen bereitgestellt werden und ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsatzbereit sein.

Die unteren Verwaltungsbehörden richten Krisenstäbe ein, die die Zusammenarbeit der verschiedenen beteiligten Ämter mit dem Veterinäramt gewährleisten.

Auch die Mittelbehörden – sofern vorhanden - und die obersten Landesbehörden müssen Strukturen etablieren, die sie im Krisenfall aktivieren können, um die Koordination zwischen den Behörden der Gefahrenabwehr sicherzustellen.

Welche Aufgaben des Krisenmanagements übernimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft?

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hält für den Krisenfall das Nationale Krisenzentrum Tierseuchenbekämpfung vor. Es sammelt und bewertet die Informationen über das Tierseuchengeschehen. Im Rahmen der Task Force Tierseuchenbekämpfung trifft das nationale Krisenzentrum gemeinsam mit den Bundesländern fachliche Entscheidungen über die erforderlichen gemeinsamen Maßnahmen.

Wie funktioniert die Task Force Tierseuchenbekämpfung?

Die Task Force Tierseuchenbekämpfung besteht aus den zuständigen Referenten der Bundesländer und wird vom zuständigen Referat im BMEL geleitet. Die Task Force wurde durch einen Beschluss der Agrarminister des Bundes und der Länder gegründet und ist seit dem 1. April 2004 handlungsfähig. Gleichzeitig wurde ein Arbeitsstab der Länder gegründet, der beim BMEL angesiedelt ist, und dem unter anderem die Geschäftsführung der Task Force obliegt.

Welche Aufgaben hat der Zentrale Krisenstab Tierseuchen?

Der Zentrale Krisenstab Tierseuchenbekämpfung (ZKT) ist beim Ausbruch einer Tierseuche das übergeordnete politische Entscheidungsgremium.

Teilnehmer des Krisenstabs sind die Amtschefs der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind. Sie beraten Maßnahmen von überregionaler und politischer Bedeutung und beschließen bei Bedarf ein bundeseinheitliches Vorgehen. Vertreter der betroffenen Wirtschaftsverbände werden zu den Sitzungen des Zentralen Krisenstabes eingeladen, um ihre Sichtweise des Geschehens vorzutragen.

Welche Aufgaben übernimmt das Nationale Krisenzentrum Tierseuchen?

Die Arbeit des Nationalen Krisenzentrums Tierseuchen (NKT) lässt sich in die folgenden vier Aufgabenbereiche einteilen:

1. Bewertung der Lage in enger Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit

Dazu werden die Informationen aus den Bundesländern zum Seuchengeschehen ausgewertet. Aus der Lagebewertung ergibt sich formaler Handlungsbedarf. Dazu gehören beispielsweise die Einladung der Task Force, das Einsetzen eines erweiterten Krisenteams unter der Leitung des zuständigen BMEL-Abteilungsleiters oder der Vorschlag an den Bundeslandwirtschaftsminister, den Zentralen Krisenrat Tierseuchen einzuberufen.

Fachlicher Handlungsbedarf kann darin bestehen, dass beispielsweise fachliche Standards festzulegen sind oder Abstimmungen mit anderen Mitgliedstaaten erforderlich sind. Abstimmungsbedarf gibt es zum Beispiel, wenn Restriktionsgebiete festgelegt werden oder das Verbringen von Schlachttieren in und aus anderen Mitgliedsstaaten ermöglichen werden soll.

2. Information der Leitung des BMEL über die tagesaktuelle Situation

3. Information der Mitgliedsstaaten der EU, der Kommission und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE)

Dies geschieht durch schriftliche Berichte an die Kommission, Informationsaustausch mit den Leitern der Veterinärdienste, Vortrag im Ständigen Ausschuss für Pflanzen- und Tiergesundheit, Lebensmittel und Futtermittel der EU-Kommission und durch formalisierte Einträge in die Datenbanken ADNS (EU) und WAHIS (OIE). Diese Datenbanken liefern allen Ländern einen Überblick über das Seuchengeschehen und vermeiden so ungerechtfertigte Handelsbeschränkungen.

4. Umfassende Information der Öffentlichkeit über den Verlauf der Tierseuche

Neben der allgemeinen Öffentlichkeit werden insbesondere auch der Deutsche Bundestag und die betroffenen Wirtschaftsverbände informiert.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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