Ausstieg aus dem Töten männlicher Küken

Seit wann ist das Töten männlicher Küken verboten?

Durch die Änderung des Tierschutzgesetzes am 18. Juni 2021 ist das Töten von Eintagsküken seit dem 1. Januar 2022 verboten.

Was regelt das Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten?

Das Gesetz verbietet das Töten von Eintagsküken. Eine gesetzliche Regelung stellt gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Brütereien her und schafft eine Handhabe für die behördliche Durchsetzung. Mit diesem Gesetz hat Deutschland als erster Staat das Töten von männlichen Eintagsküken beendet und setzt ein starkes Signal für den Tierschutz.

Welche Alternativen hat das BMEL zum Töten männlicher Küken gefördert? Welche Alternativen gibt es zum Töten männlicher Küken?

Das Ministerium hat neben den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei auch die Forschung und Entwicklung weiterer Ansätze, wie die Haltung so genannter "Zweinutzungshühner" gefördert, um das Töten männlicher Küken zu vermeiden.  Beim „Zweinutzungshuhn“-Ansatz werden die Hennen zur Eierproduktion genutzt und die Hähne gemästet. Diese Tiere sind weniger spezialisiert. Hennen dieser Rassen legen weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Zudem wachsen Hähne aus Zweinutzungsrassen langsamer und weisen einen kleineren Brustmuskel auf als konventionelle Masthühner. Unter anderem aus diesen Gründen hat sich diese Alternative am Markt bisher nicht durchgesetzt. Weitere Projekte zu Zweinutzungshühnern und zur nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen beim Haushuhn werden im Rahmen des Bundesprogrammes Ökologischer Landbau (BÖLN) gefördert.

Eine weitere Alternative ist die Aufzucht der männlichen Küken von Legelinien, was im Rahmen diverser Ansätze bereits praktiziert wird. Das sind die männlichen Geschwister der Legehennen. Einige Betriebe haben mit der Aufzucht der männlichen Tiere begonnen und halten diese zur Erzeugung von Fleisch. Für die Aufzucht dieser männlichen Tiere ist ein deutlich längerer Zeitraum - etwa viermal so lang wie bei der Aufzucht von Masthühnern – erforderlich. Zudem ist auch der Futterverbrauch erheblich höher, wohingegen die einzelnen Fleischteilstücke im Vergleich zu denen von spezialisierten Masttieren kleiner sind. Die damit verbundenen höheren Produktionskosten werden in der Regel dadurch ausgeglichen, dass die Eier der Legehennen mit einem entsprechenden Aufschlag vermarktet werden: Jedes Ei der Geschwisterhennen kostet insofern einige Cent mehr.

Was ist der Zweck des vom BMEL geförderten Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Ei?

Zweck der Geschlechtsbestimmung im Ei ist es, das Geschlecht von Küken aus Legelinien vor dem Schlüpfen zu bestimmen und die männlichen Küken gar nicht erst auszubrüten.

Wie funktioniert das vom BMEL geförderte Verfahren zur Bestimmung des Geschlechts im nicht ausgebrüteten Ei? Was ist der Unterschied zwischen dem spektroskopischen und dem endokrinologischen Verfahren?

Das so genannte „endokrinologische Verfahren“ wird bereits angewandt. Eier von Legehennen, die das Verfahren durchlaufen haben, werden in Supermärkten verkauft. Beim endokrinologischen Verfahren werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird von jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass dabei das Innere des Eis beschädigt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Verfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt.

Eine weitere Möglichkeit ist das spektroskopische Verfahren. Hier werden die Eier etwa vier Tage lang bebrütet. Dann wird ein spezieller Lichtstrahl durch ein Loch in der Schale in das Ei-Innere geschickt. Das Geschlecht wird durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt. Wird im Brutei ein weiblicher Embryo festgestellt, wird die Bebrütung fortgesetzt, so dass nach insgesamt 21 Tagen Bebrütung die Küken schlüpfen und anschließend zu Legehennen heranwachsen können. Von der Geschlechtsbestimmung bekommen die sich entwickelnden Küken nichts mit.

Ab welchem Bebrütungstag kann das Geschlecht des Kükens bestimmt werden? Was passiert mit den nicht ausgebrüteten Eiern?

Die derzeit nutzbaren Verfahren zur Geschlechtsbestimmung arbeiten in einem Zeitraum vom 9. bis 13. Bruttag. Grundsätzlich gilt, dass ein Küken erst am 21. Tag, also am Tag des Schlupfes, überlebensfähig ist. Dennoch ist zu beachten, dass während der Brutphase laufend embryonale Entwicklungsprozesse stattfinden.

Wird im Brutei ein männlicher Embryo festgestellt, wird die Bebrütung abgebrochen. Die Entwicklung der männlichen Bruteier wird unmittelbar nach dem Aussortieren durch eine kurze Schockfrostung beendet. Die Eier werden als proteinreicher Futtermittelrohstoff weiterverarbeitet.

Was unternimmt das BMEL, damit der „Hühnerembryo“ keine Schmerzen empfindet?

Als gesichert kann gegenwärtig gelten, dass ein Haushuhnembryo vor dem 7. Bebrütungstag kein Empfindungsvermögen besitzt. Die Entwicklung von Empfindungsfähigkeit beim Haushuhnembryo ist als dynamischer Vorgang zu verstehen. Daher wird nach dem 31.12.2023 auch das Töten von Embryonen im Ei nach dem 6. Tag nicht mehr erlaubt sein. Dem Kriterium der Schmerzempfindung des Embryos im Ei wird damit Rechnung getragen. Entsprechenden Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei müssen also perspektivisch vor diesem Zeitpunkt funktionieren.

Ab welchem Tag empfindet der Embryo Schmerz?

Hinsichtlich der Empfindungsfähigkeit von Haushuhnembryonen kann gegenwärtig davon ausgegangen werden, dass der Hühnerembryo vor dem 7. Bebrütungstag noch nicht in der Lage ist, Schmerzen zu empfinden. Nach dem 7. Bebrütungstag entwickelt sich die Fähigkeit zum Schmerzerlebnis. Gesichert ist, dass ab dem 15. Bebrütungstag der Hühnerembryo Schmerzen empfinden kann. Dazwischen ist in Folge der schrittweisen Entwicklung des Nervensystems von einer sich entwickelnden Schmerzempfindung des Hühnerembryos auszugehen. Um weitere Erkenntnisse über diese Entwicklung zu gewinnen, fördert das BMEL derzeit ein entsprechendes Forschungsvorhaben.

Wäre auch eine EU-weite Regelung zum Verbot des Kükentötens möglich?

Die Bundesregierung hat die Thematik bereits in der Vergangenheit auch auf EU-Ebene eingebracht und wird dies weiter tun. So haben Österreich, Frankreich, Deutschland, Irland, Luxemburg, Portugal und Spanien im Sommer 2021 die Europäische Kommission aufgefordert, die notwendige Folgenabschätzung für ein Verbot der Tötung männlicher Küken in der Europäischen Union – auch unter Berücksichtigung des Tierschutzes vor dem Schlupf der Küken – im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung vorzunehmen. Auch andere europäische Mitgliedstaaten verfolgen den Ansatz, das Töten männlicher Eintagsküken zu beenden. Diese Initiativen werden vom BMEL nachdrücklich begrüßt.

Wie erkennen die Verbraucher den Unterschied zwischen Eiern mit Bruderhähnen und Eiern, bei denen die Bruderküken getötet wurden?

Wenn die Legehenne, die das Ei gelegt hat, in einer deutschen Brüterei geschlüpft ist, ist aufgrund der Gesetzeslage sichergestellt, dass der Bruder nach dem Schlupf nicht getötet worden ist. Bei Legehennen aus anderen Ländern ist dies nicht sichergestellt. Allerdings werben verschiedene Lebensmitteleinzelhändler mit Eiern aus „kükentötenfreien Lieferketten“. In der Produktionskette dieser Eier ist eine der beschriebenen Alternativen angewandt worden. Wenn Verbraucher und Verbraucherinnen sichergehen wollen, können sie Eier kaufen, auf denen entweder die Auslobung „kükentötenfreie Lieferkette“ oder eine der Alternativen angegeben ist.

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