Fragen und Antworten zur Maul- und Klauenseuche (MKS)

STAND 12.2.25 17:00 Uhr

Worum geht es?

Am 10. Januar 2025 wurde die Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einem Wasserbüffel im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) festgestellt. Das ist der erste Fall von MKS in Deutschland seit 1988. Der Serotyp des ursächlichen Virus wurde mittlerweile identifiziert, der Eintragungsweg hingegen noch unbekannt. Ein zweiter Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt.

Oberste Priorität ist es, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, also weitere Tiere zu schützen und so Schäden für die heimische Land- und Lebensmittelwirtschaft zu minimieren.

Was ist Maul- und Klauenseuche (MKS)?

MKS wird durch ein Virus verursacht. Bei erkrankten Tieren bilden sich u.a. an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen Bläschen. Die Krankheit geht auch mit hohem Fieber und starken Schmerzen sowie Lahmen bei den betroffenen Tieren einher, bei milchgebenden Tieren zudem mit einem starken Milchrückgang. MKS ist bei den meisten Tieren nicht tödlich. Eine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere gibt es nicht.

MKS ist eine hoch ansteckende Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Die MKS ist vor allem für Klauentiere wie Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen sowie entsprechende Wildtiere ansteckend und krankmachend. Andere Tierarten und der Mensch erkranken nicht bzw. nur mild (Bläschenbildung an den Schleimhäuten). Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben und weitere Tiere anstecken..

Das MKS-Virus ist in der Umwelt sehr stabil. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc.) kann es über Monate bis Jahre infektiös bleiben. Übertragen wird das Virus entweder direkt zwischen den Tieren (über Sekrete oder Ausscheidungen) oder indirekt über Fahrzeuge, Geräte, Schuhe und Kleidung. Auch eine Übertragung über die Luft ist möglich.

Ist MKS für Menschen ansteckend oder gar gefährlich?

MKS ist für Menschen nicht gefährlich. Eine Infektion über den Verzehr von Lebensmitteln sowie eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist nicht bekannt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen, die spontan ausgeheilt sind. Was Lebensmittel betrifft, wird unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen von keiner Gefahr durch z. B. pasteurisierte Milch oder Milchprodukte ausgegangen. Milch und Fleisch können also bedenkenlos verzehrt werden.

Hat MKS etwas mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit zu tun?

Nein. Zuweilen wird die MKS aufgrund ähnlicher Symptome mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit verwechselt, die vor allem bei Kleinkindern häufiger vorkommt. Die Krankheiten stehen jedoch in keinerlei Bezug zueinander.

Können Haustiere an MKS erkranken?

Hunde, Katzen und andere Haustiere (wie bspw. Pferde) können nicht erkranken. Sie können jedoch mit dem Virus kontaminiert sein und es somit indirekt weiterverbreiten.

Was ist mit dem betroffenen Bestand passiert?

Die zuständige Behörde in Brandenburg hat den betroffenen Betrieb umgehend gesperrt, die für MKS empfänglichen Tiere getötet und unschädlich beseitigt.

Was wurde unternommen, um die MKS in Deutschland einzudämmen?

Die zuständige Behörde in Brandenburg hat Sperrzonen (Schutzzone mit mindestens drei Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb, Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb) eingerichtet, aus denen u. a. der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist. Die Tierhaltungen innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe wurden bzw. werden untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen und im Fall der Feststellung weiterer infizierter Betriebe möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Zunächst wurde in den Ländern Brandenburg und Berlin ein "Stand Still" für Klauentiere angeordnet, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind – im Land Brandenburg bis 17.1.2025, im Land Berlin bis 27.1.2025. Ein "Stand Still" ist wichtig, um relevante Erkenntnisse über das Ausbruchsgeschehen gewinnen und damit eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern zu können. In Berlin wurden der Zoo (bis 24.1.2025) und der Tierpark geschlossen, auf der Grünen Woche (17.1.-26.1.2025) in Berlin wurden keine Klauentiere ausgestellt.

Neben diesen Maßnahmen finden bereits seit dem Tag der Feststellung des Ausbruchs Beratungen der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung statt. Das BMEL hat zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und berät mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen. Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam am Mittwoch, den 15.01.2025, zu einer Sondersitzung zusammen. Auch fand bereits ein Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt. 

Mittlerweile hat die EU-Kommission mit einem Durchführungsbeschluss das weitere Vorgehen im Hinblick auf die tiergesundheitlichen Sperrzonen festgelegt. Der Beschluss wurde möglich, weil die Tierseuchenmaßnahmen zügig umgesetzt wurden und es zu keiner weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens kam. Die 3-Kilometer-Schutzzone wird ab sofort aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Diese gilt noch bis zum 24. Februar weiter. Im Anschluss gelten dann die Überwachungsmaßnahmen bis zum 11. April in einer kleineren Zone.

Kann gegen MKS geimpft werden?

Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern, hat eine Eindämmung des Virus über unmittelbar wirksame Maßnahmen wie z. B. Verbringungsbeschränkungen durch Einrichtung  von Sperrzonen oder durch einen „Stand Still“ Vorrang (siehe oben). Das ist aus epidemiologischen Gründen sinnvoll und hilft, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen. 

Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut den Serotyp des Virus identifiziert hat, kann dank der vorhandenen MKS-Vakzinebank (Impfstoffbank) der passende Impfstoff in kurzer Zeit und ausreichender Menge hergestellt werden (Aktivierung der Impfreserve). Brandenburg hat mittlerweile die Aktivierung dieser Impfreserve beantragt, um für alle denkbaren Szenarien gerüstet zu sein und, falls Impfungen notwendig werden sollten, schnell reagieren zu können. 

Die Aktivierung der Impfreserve zum jetzigen Zeitpunkt dient der Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche, da von der Aktivierung bis zu einer möglichen Bereitstellung des Impfstoffes mindestens sechs Tage benötigt werden. Die Aktivierung der Impfreserve ist noch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz des Impfstoffes. Der Einsatz wird nur bei einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens erwogen. 

Das EU-Recht räumt nur im Ausnahmefall die Möglichkeit für Notimpfungen ein, da die Europäische Union seit vielen Jahren frei von der MKS ist und eine Impfung deshalb nicht als erste Maßnahme der Wahl zu deren Bekämpfung in Frage kommt. Eine Notimpfung käme also nur dann in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet. Mit einer Notimpfung in Form einer sogenannten Ringimpfung wäre es beispielsweise möglich, eine Immunschranke um einen Seuchenherd zu bilden und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Fragen und Antworten des FLI zur Impfung gegen Maul- und Klauenseuche

Was bedeutet das für Exporte in EU-Mitgliedstaaten oder in Drittländer?

Im EU-Binnenmarkt können Fleisch und Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt werden, durch die sog. Regionalisierung weiter gehandelt werden. Die Europäische Kommission hat am 15.1.2025 die von Brandenburg eingerichteten Sperrzonen bestätigt und damit die Grundlage für die Regionalisierung geschaffen.

Durch das Aussetzen des MKS-Freiheitsstatus nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind jedoch zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export in Drittländer, insbesondere für Produkte von Wiederkäuern und Schweinen, nicht mehr ausstellbar. Das bedeutet, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch von Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen oder Samen und Blutprodukten aktuell kaum mehr möglich ist.

Mehrere Drittländer haben zudem aufgrund des MKS-Ausbruchs ihren Markt für Tiere und tierische Erzeugnisse aus Deutschland bereits gesperrt. Das BMEL steht mit zahlreichen Drittländern im engen Austausch. Es setzt dabei auf transparente Informationen und versucht, nach dem Vorbild des EU-Regionalisierungsprinzips, Märkte offen zu halten, soweit dies möglich ist.

Was getan werden muss, um den Status "MKS-frei" wiederzuerlangen, ist bei der Weltorganisation für Tiergesundheit beschrieben (https://www.woah.org/en/home/).

Der Zeitpunkt, ab dem die MKS-Freiheit ohne Impfung wiedererlangt werden kann, hängt unter anderem von der Billigung der Daten zur MKS-Überwachung in ganz Deutschland durch die WOAH, sowie von der Übermittlung weiterer vorgegebener Informationen an WOAH ab.

Wie wird landwirtschaftlichen Betrieben geholfen?

Die aktuelle Situation ist für die tierhaltenden Landwirtinnen und Landwirte sehr belastend. Am wichtigsten ist aktuell, den Ausbruch aufzuklären und die Verbreitung der MKS zu verhindern. Die Betriebe, deren Tiere getötet werden müssen, werden für Tötung und Abtransport unmittelbar durch die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg entschädigt, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beitragszahlung des Tierhalters). Zudem öffnet die Rentenbank ihr Programm „Liquiditätssicherung“ und unterstützt damit alle landwirtschaftlichen Betriebe, die von den Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen sind. Gemeinsam mit der EU-Kommission prüft das BMEL zudem eine außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen gemäß Artikel 220 der Gemeinsamen Marktorganisation. Darüber hinaus steht das BMEL zudem im Austausch mit dem federführenden Bundesministerium der Finanzen zu möglichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen wie Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie der Anpassung von Vorauszahlungen. 

Das BMEL setzt sich bei Handelspartnern zudem dafür ein, ihre Märkte soweit wie möglich für Tiere bzw. Erzeugnisse aus Deutschland offen zu halten, um den wirtschaftlichen Schaden auch für nicht unmittelbar von der MKS betroffene Betriebe so gering wie möglich zu halten.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

Das könnte Sie auch interessieren

Schwarzwildfänge (Thema:Jagd)

Ein Methodenüberblick für Jagdpraktiker und Jagdrechtsinhaber, Jagd- und Veterinärbehörden. Die Schwarzwildbestände in Deutschland liegen derzeit auf Rekordhöhe und wachsen – trotz hoher Jahresjagdstrecken – seit Jahren weiter an. 

Mehr

Informationen zur Maul- und Klauenseuche (MKS) (Thema:Tierseuchen)

Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Virusinfektion der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. Seit 1988 war die Seuche nicht mehr in Deutschland aufgetreten. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

Mehr

Durchgeführte Untersuchungen auf Scrapie an Schafen und Ziegen 2024 (Thema:Tierseuchen)

Die Tabellen informieren über die Anzahl der an Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und der TSE-Überwachungsverordnung durchgeführten Untersuchungen auf Scrapie.

Berichtszeitraum Januar - Dezember 2024

Mehr