Fragen und Antworten Allgemein: Maul- und Klauenseuche (MKS)

STAND 11.1.25 10:00 Uhr

Worum geht es?

Am 10. Januar 2025 wurde die Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einem Wasserbüffel im Landkreis Märkisch Oderland (Brandenburg) festgestellt. Das ist der erste Fall von MKS in Deutschland seit 1988. Über die Einschleppungsursache gibt es noch keine Erkenntnisse, die Untersuchungen der zuständigen Behörde laufen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) wirkt unterstützend mit.

Was ist Maul- und Klauenseuche (MKS)?

MKS wird durch ein Virus verursacht. Bei erkrankten Tieren bilden sich an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen Bläschen. Die Krankheit geht auch mit hohem Fieber und starken Schmerzen bei den betroffenen Tieren einher. Sie ist in der Regel nicht tödlich.

MKS ist eine hoch ansteckende Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Die MKS ist vor allem für Klauentiere wie Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen sowie entsprechende Wildtiere ansteckend und krankmachend. Andere Tierarten und der Mensch erkranken nicht bzw. nur mild (Bläschenbildung an den Schleimhäuten). Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben.

Was geschieht mit dem betroffenen Bestand?

Gemäß EU-Tiergesundheitsrecht muss die nach Landesrecht zuständige Stelle umfangreiche Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört neben einer Sperrung des Bestandes und der Tötung der empfänglichen Tiere die Einrichtung von Sperrzonen (Schutzzone mit mindestens drei Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb, Überwachungszone mit mindestens zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb), aus denen u.a. der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist.

Ist MKS für Menschen ansteckend oder gar gefährlich?

MKS ist für Menschen nicht gefährlich. Eine Infektion über den Verzehr von Lebensmitteln sowie eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist nicht bekannt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen, die spontan ausgeheilt sind. Was Lebensmittel betrifft, wird unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen von keiner Gefahr durch z. B. pasteurisierte Milch oder Milchprodukte ausgegangen. Milch und Fleisch können also bedenkenlos verzehrt werden.

Hat MKS etwas mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit zu tun?

Nein. Zuweilen wird die MKS aufgrund ähnlicher Symptome mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit verwechselt, die vor allem bei Kleinkindern häufiger vorkommt. Die Krankheiten stehen jedoch in keinerlei Bezug zueinander.

Können Haustiere an MKS erkranken?

Hunde, Katzen und andere Haustiere (wie bspw. Pferde) können in der Regel nicht erkranken. Sie können jedoch das Virus weitertragen.

Was wird jetzt unternommen, um die MKS in Deutschland einzudämmen?

Das Land Brandenburg hat für Klauentiere ein 72-stündiges „Stand Still“ angeordnet, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind. Dies ist wichtig, um relevante Erkenntnisse über das Ausbruchsgeschehen gewinnen und damit eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern zu können.

Berlin, das von der Überwachungszone betroffen ist, prüft die Anordnung eines „Stand Still“. Aus gegebenen Anlass werden auf der Grünen Woche, die vom 17. - 26.1.2025 in Berlin stattfindet, keine Klauentiere ausgestellt.

Neben diesen Maßnahmen hat noch am Tag der Feststellung des Ausbruchs die Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung beraten.

Das BMEL wird zudem zeitnah den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und berät mit den Bundesländern über das weitere Vorgehen.

Kann gegen MKS geimpft werden?

Eine Impfung gegen die MKS ist im Grundsatz verboten. Das EU-Recht räumt allerdings Möglichkeiten für Notimpfungen ein, von denen die Mitgliedstaaten Gebrauch machen können. Ob eine Impfung vorgesehen wird, ist allerdings vom weiteren Fortgang des Geschehens abhängig und davon, ob eine Verschleppung des Virus stattgefunden hat.

Was bedeutet das für Exporte in EU-Mitgliedstaaten oder in Drittländer?

Innerhalb der EU sind Transporte außerhalb der Sperrzonen weiterhin möglich. Durch den Verlust des MKS-Freiheitsstatus nach den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sind ab sofort zahlreiche Veterinärbescheinigungen für den Export von insbesondere Produkten von Wiederkäuern und Schweinen nicht mehr ausstellbar. Das bedeutet, dass der Export von beispielsweise Milch und Milchprodukten, Fleisch und Fleischprodukten, aber auch von Häuten und Fellen, gesalzenen Naturdärmen oder Samen und Blutprodukten aktuell kaum mehr möglich ist. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass Drittländer auf Grund des MKS-Ausbruchs umgehend Sperren für Waren aus Deutschland verhängen werden.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Virusinfektion der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. Seit 1988 war die Seuche nicht mehr in Deutschland aufgetreten. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

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