Fragen und Antworten zur Maul- und Klauenseuche (MKS)

STAND 02.04.25

Worum geht es?

Am 10. Januar 2025 wurde die Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einem Wasserbüffel im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) festgestellt. Das ist der erste Fall von MKS in Deutschland seit 1988. Der Serotyp des ursächlichen Virus wurde identifiziert, der Eintragungsweg ist noch unbekannt. Weitere Fälle wurden trotz umfangreichen Beprobungen und Untersuchungen bisher nicht festgestellt. Oberste Priorität war und ist es, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, also weitere Tiere zu schützen und so Schäden für die heimische Land- und Lebensmittelwirtschaft zu minimieren.

Was ist Maul- und Klauenseuche (MKS)?

MKS wird durch ein Virus verursacht. Bei erkrankten Tieren bilden sich u.a. an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen Bläschen. Die Krankheit geht auch mit hohem Fieber und starken Schmerzen sowie Lahmen bei den betroffenen Tieren einher, bei milchgebenden Tieren zudem mit einem starken Milchrückgang. MKS ist bei den meisten Tieren nicht tödlich. Eine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere gibt es nicht.

MKS ist eine hoch ansteckende Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Die MKS ist vor allem für Klauentiere wie Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen sowie entsprechende Wildtiere ansteckend und krankmachend. Andere Tierarten und der Mensch erkranken nicht bzw. nur mild (Bläschenbildung an den Schleimhäuten). Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben und weitere Tiere anstecken.

Das MKS-Virus ist in der Umwelt sehr stabil. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc.) kann es über Monate bis Jahre infektiös bleiben. Übertragen wird das Virus entweder direkt zwischen den Tieren (über Sekrete oder Ausscheidungen) oder indirekt über Fahrzeuge, Geräte, Schuhe und Kleidung. Auch eine Übertragung über die Luft ist möglich.

Ist MKS für Menschen ansteckend oder gar gefährlich?

MKS ist für Menschen nicht gefährlich. Eine Infektion über den Verzehr von Lebensmitteln sowie eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist nicht bekannt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen, die spontan ausgeheilt sind. Was Lebensmittel betrifft, wird unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen von keiner Gefahr durch z.B. pasteurisierte Milch oder Milchprodukte ausgegangen. Milch und Fleisch können also bedenkenlos verzehrt werden.

Hat MKS etwas mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit bei Menschen zu tun?

Nein. Zuweilen wird die MKS aufgrund ähnlicher Symptome mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit verwechselt, die vor allem bei Kleinkindern häufiger vorkommt. Die Krankheiten stehen jedoch in keinerlei Bezug zueinander.

Können Haustiere an MKS erkranken?

Hunde, Katzen und andere Haustiere (wie bspw. Pferde) können in der Regel nicht erkranken. Sie können jedoch mit dem Virus kontaminiert sein und es somit indirekt weiterverbreiten.

Was ist mit dem betroffenen Bestand passiert?

Die zuständige Behörde in Brandenburg hat den betroffenen Betrieb umgehend gesperrt und die für MKS empfänglichen Tiere getötet und unschädlich beseitigt.

Was wurde unternommen, um die MKS in Deutschland einzudämmen?

Die zuständige Behörde in Brandenburg hat Sperrzonen eingerichtet, aus denen u.a. der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten ist. Die Tierhaltungen innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe wurden bzw. werden untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen und im Fall der Feststellung weiterer infizierter Betriebe möglichst schnell die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Fälle wurden trotz der umfangreichen Beprobungen und Untersuchungen bisher nicht festgestellt.

Zunächst wurde in den Ländern Brandenburg und Berlin ein "Stand Still" für Klauentiere angeordnet, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind. Diese Maßnahme endete im Land Brandenburg am 17. Januar 2025, im Land Berlin am 27. Januar 2025. Der umgehende "Stand Still" war wichtig, um zunächst Erkenntnisse über das Ausbruchsgeschehen zu gewinnen und eine potentielle weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern zu können. In Berlin wurden zudem vorübergehend der Zoo und der Tierpark geschlossen, auf der Grünen Woche (17.-26. Januar 2025) in Berlin wurden keine Klauentiere ausgestellt.

Neben diesen Maßnahmen finden seit dem Tag der Feststellung des Ausbruchs Beratungen der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung statt. Das BMEL hat zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und berät mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen. Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam zu einer Sondersitzung zusammen. Auch findet ein enger Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt.

Die EU-Kommission hat mit einem Durchführungsbeschluss vom 11. Februar 2025 das weitere Vorgehen im Hinblick auf die tiergesundheitlichen Sperrzonen festgelegt. Der Beschluss wurde möglich, weil die Tierseuchenmaßnahmen zügig umgesetzt wurden und es zu keiner weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens kam. Die 3-Kilometer-Schutzzone wurde zunächst aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. In einem weiteren Schritt gelten die Überwachungsmaßnahmen seit 24. Februar bis zum 11. April 2025 in einer kleineren Sperrzone, sogenannte "Containment Zone".

Die Weltorganisation für Tiergesundheit, WOAH, hat mittlerweile dem Antrag Deutschlands auf Einrichtung einer sogenannten "Containment Zone" entsprochen. Für den größten Teil Deutschlands ist damit der Status Maul- und Klauenseuche (MKS) -frei ohne Impfung seit dem 12.03.2025 wieder eingesetzt. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Gebiet der "Containment Zone", für dieses gelten die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen mindestens noch bis zum 11. April 2025 fort.

Möglich wurde die Anerkennung der "Containment Zone" und damit die schnelle Wiedereinsetzung des WOAH-Freiheitsstatus durch die Einreichung eines umfassenden Dossiers bei der WOAH. Das Dossier wurde im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in umfangreicher Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesländern Brandenburg und Berlin, dem FLI sowie einem von der EU entsandten Experten erstellt.

Kann gegen MKS geimpft werden?

Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern, hat eine Eindämmung des Virus über unmittelbar wirksame Maßnahmen wie z.B. Verbringungsbeschränkungen durch Einrichtung von Sperrzonen oder durch einen "Stand Still" Vorrang (siehe oben). Das ist aus epidemiologischen Gründen sinnvoll und hilft, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut den Serotyp des Virus identifiziert hat, kann dank der vorhandenen MKS-Vakzine-Bank (Impfstoffbank) der passende Impfstoff in kurzer Zeit und ausreichender Menge hergestellt werden (Aktivierung der Impfreserve). Brandenburg hat am 20. Januar 2025 die Aktivierung dieser Impfreserve beantragt, um für alle denkbaren Szenarien gerüstet zu sein und, falls Impfungen notwendig werden sollten, schnell reagieren zu können.

Die Aktivierung der Impfreserve im Januar 2025 diente der Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche, da von der Aktivierung bis zu einer möglichen Bereitstellung des Impfstoffes mindestens sechs Tage benötigt werden. Die Aktivierung der Impfreserve war und ist noch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz des Impfstoffes. Der Einsatz wird nur bei einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens erwogen.

Das EU-Recht räumt nur im Ausnahmefall die Möglichkeit für Notimpfungen ein, da die Europäische Union seit vielen Jahren frei von der MKS ist und eine Impfung deshalb nicht als erste Maßnahme der Wahl zu deren Bekämpfung in Frage kommt. Eine Notimpfung käme also nur dann in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet. Mit einer Notimpfung in Form einer sogenannten Ringimpfung wäre es beispielsweise möglich, eine Immunschranke um einen Seuchenherd zu bilden und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Fragen und Antworten des FLI zur Impfung gegen Maul- und Klauenseuche

Was bedeutet das für Exporte in EU-Mitgliedstaaten oder in Drittländer?

Im EU-Binnenmarkt können Fleisch und Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt werden, durch die sogenannte Regionalisierung weiter gehandelt werden. Die Europäische Kommission hat am 15. Januar 2025 die von Brandenburg eingerichteten Sperrzonen bestätigt und damit die Grundlage für die Regionalisierung geschaffen.

Drittland-Exporte von Produkten empfänglicher Tierarten können in weitreichendem Umfang entweder aufgrund der nicht mehr erfüllten Zertifizierungsanforderung ("Deutschland frei von MKS") oder aufgrund von aktiv ausgesprochenen Sperren durch Drittländer nicht mehr zertifiziert werden.

Allerdings ist es inzwischen gelungen mit wichtigen Handelspartnern, Ausnahmen von einzelnen Produktgruppen insbesondere wärmebehandelter Milch zu erreichen (u.a. Volksrepublik China und Malaysia). Dennoch bleibt die schnellstmögliche Wiederöffnung der gesperrten Märkte für alle Produkte oberste Priorität.

Die Wiedereinsetzung des MKS-Freiheitsstatus für Deutschland außerhalb des betroffenen Gebietes durch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) ist daher ein sehr wichtiger Schritt, um die Wiederöffnung der gesperrten Märkte zu erleichtern. Somit können Regionalisierungsverhandlungen mit Drittländern mit mehr Nachdruck fortgeführt werden. Dennoch hat jedes Drittland das Recht seine eigene Risikobewertung durchzuführen, bevor der Handel wieder aufgenommen wird.

Wie wird landwirtschaftlichen Betrieben geholfen?

Die aktuelle Situation ist für die tierhaltenden Landwirtinnen und Landwirte sehr belastend. Am wichtigsten ist aktuell, den Ausbruch aufzuklären und die Verbreitung der MKS zu verhindern. Die Betriebe, deren Tiere getötet werden müssen, werden für Tötung und Abtransport unmittelbar durch die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg entschädigt, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beitragszahlung des Tierhalters). Zudem öffnet die Rentenbank ihr Programm "Liquiditätssicherung" und unterstützt damit alle landwirtschaftlichen Betriebe, die von den Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen sind. Gemeinsam mit der EU-Kommission prüft das BMEL zudem eine außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen gemäß Artikel 220 der Gemeinsamen Marktorganisation. Darüber hinaus steht das BMEL zudem im Austausch mit dem federführenden Bundesministerium der Finanzen zu möglichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen wie Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie der Anpassung von Vorauszahlungen.

Dass die WOAH für den größten Teil Deutschlands den Status "Maul- und Klauenseuche (MKS) -frei ohne Impfung" wieder eingesetzt hat, ist ein zeichensetzender Erfolg. Das BMEL setzt sich bei Handelspartnern zudem dafür ein, ihre Märkte soweit wie möglich für Tiere bzw. Erzeugnisse aus Deutschland offen zu halten, um den wirtschaftlichen Schaden auch für nicht unmittelbar von der MKS betroffene Betriebe so gering wie möglich zu halten.

Welche Erkenntnisse gibt es zum MKS-Ausbruch in Ungarn?

Anfang März ist in einem Rinderbetrieb im Nordwesten Ungarns die Maul- und Klauenseuche nachgewiesen worden. Es handelt sich um den ersten Ausbruch in Ungarn seit 1973. Inzwischen werden im Umkreis weitere Fälle in Ungarn sowie in der angrenzenden Slowakische Republik gemeldet.

Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass der Ausbruch der MKS in Brandenburg Anfang Januar 2025 und der Ausbruch der MKS in Ungarn Anfang März 2025 in einem Zusammenhang stehen.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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