Folgt auf die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung?

Die Herkunfts- und Haltungskennzeichnung sind voneinander unabhängige Vorhaben.

Die Herkunftskennzeichnung von frischem, gekühltem und gefrorenem Schweinefleisch ist bei vorverpackter Ware bereits vorgeschrieben.  Hier können also heute schon Herkunft und Haltung in der Kennzeichnung verbunden werden.

Ein Verordnungsentwurf des BMEL, in dem die geltenden Regeln auf nicht vorverpackte Ware ausgeweitet werden, wurde im Mai vom Bundeskabinett beschlossen und liegt derzeit dem Bundesrat zur Beratung vor. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt.

Daneben unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung EU-weit auf weitere Lebensmittel auszudehnen. Da die EU-Kommission die von ihr selbst genannten Fristen für die Vorlage von Rechtsetzungsvorschlägen nicht eingehalten hat, hat das BMEL mit Planungen für nationale Regelungen begonnen.

Erschienen am im Format FAQ