Wie werden "gemischte" Lebensmittel gekennzeichnet?

Um die Kennzeichnung für die Unternehmen praktikabel zu gestalten, wurden die Regelungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vereinfacht, insbesondere für "gemischte" Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch.

Besteht ein Lebensmittel zu 80 Prozent oder mehr aus Fleisch einer Haltungsform und zu 20 Prozent oder weniger aus Fleisch anderer Haltungsformen, so wird mit der dominierenden Haltungsform gekennzeichnet.

Beispiele:

Schweinehackfleisch besteht zu 80 Prozent aus Fleisch der Haltungsform Stall und zu 20 Prozent aus Fleisch der Haltungsform Frischluftstall. Es wird als Stall gekennzeichnet.

Schweinehackfleisch besteht zu 80 Prozent aus Fleisch der Haltungsform Stall, 10 Prozent Stall+Platz und 10 Prozent Frischluftstall, gekennzeichnet wird mit Stall.

Dagegen bedarf es bei Schweinehackfleisch, das zu 50 Prozent aus Fleisch der Haltungsform Stall, 20 Prozent Stall+Platz sowie 30 Prozent Frischluftstall besteht, einer expliziten Kennzeichnung der einzelnen enthaltenen Haltungsformen.

Erschienen am im Format FAQ