Weltweiter Handel mit Agrarprodukten - Fragen und Antworten

Internationaler Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

In den diesen Fragen und Antworten (FAQ) geht es um die Bedeutung des internationalen Handels mit Agrarerzeugnissen für die weltweite Ernährungssicherung. Es wird zum Beispiel erläutert, warum internationaler Handel wichtig ist, ob Deutschland auf Import und Exporte verzichten könnte und wie das BMEL Vereinbarungen mit anderen Ländern gestaltet.

Das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) 2020 hat das Thema „Nahrung für alle! – Handel für eine sichere, vielfältige und nachhaltige Ernährung“ und beleuchtet die Rolle des Handels bei der Sicherung der Welternährung. Ein hochaktuelles und forderndes Thema: Die Weltbevölkerung wächst laut einer Schätzung der FAO bis 2050 auf fast 10 Mrd. Menschen. Die Ernährung der Menschen muss gesichert werden. Derzeit werden von 7,7 Milliarden Menschen nur knapp 80 Prozent adäquat ernährt; mehr als jeder Zehnte leidet Hunger und 10 Prozent gelten als stark übergewichtig - Tendenz steigend.

Zur Ernährung von 10 Milliarden Menschen muss nach Angaben der FAO die weltweite landwirtschaftliche Produktion um rund 70 Prozent gesteigert werden und Lebensmittelverluste auf dem Weg von der Produktion bis hin zu den Verbrauchern müssen verringert werden. Die Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion sind global sehr unterschiedlich. So verfügen 40 Länder nicht über die von der FAO als absolutes Minimum bewertete Agrarfläche von 700 m2/Kopf für die notwendige Lebensmittelproduktion, die ausreichend Kalorien gewährleistet.

Zugleich müssen die natürlichen Ressourcen geschont und die Biodiversität erhalten werden, denn bedingt durch den Klimawandel kommt es zu steigenden Ertragsverlusten und Ernteausfällen. Der internationale Handel mit Agrarprodukten kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Er hat das Potential, einen weltweiten Ausgleich zwischen den Regionen mit unterschiedlichem Nahrungsangebot zu schaffen, zudem die nachhaltige und standortangepasste Nutzung von Ressourcen zu ermöglichen und für ein gesichertes, gesundes, vielfältiges und bezahlbares Lebensmittelangebot zu sorgen. Dieses Potential gilt es zu nutzen. Handel leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Wohlstandsentwicklung, Wertschöpfung, Qualitätsentwicklung und technischem Fortschritt.

Warum bedarf es eines internationalen Handels mit Agrarerzeugnissen?

Die Möglichkeit, Lebensmittel zu erzeugen, ist weltweit ungleich verteilt, was regional die Ernährungssicherung gefährden kann. Zur Ernährungssicherung bedarf es neben der Auswahl und Vielfalt von Nahrungsmitteln in erster Linie der lokalen und zeitlichen Verfügbarkeit. Hier spielt Handel eine Schlüsselrolle – Nahrungsmittelengpässe können durch Importe ausgeglichen werden.

Durch den Handel können Verbraucher darüber hinaus auch Lebensmittel kaufen, die in der heimischen Agrarwirtschaft nicht produziert werden und deshalb nicht angeboten würden. Handel kann solche Defizite in der Produktion ausgleichen und ganzjährig eine breite Vielfalt an Nahrungsmitteln zur Sicherung einer ausgewogenen Ernährung gewährleisten.
Durch die natürlichen Gegebenheiten sowie Kosten für Produktionsfaktoren können bestimmte Agrarprodukte in einigen Ländern günstiger angebaut werden als in anderen Ländern. Wenn Länder die Produkte, in denen sie einen komparativen Kostenvorteil haben, herstellen und sich auf die Erzeugung dieser Produkte spezialisieren, kann internationaler Handel gemäß der Handelstheorie zu einem Wohlfahrtsgewinn für sowohl die exportierenden als auch die importierenden Länder führen. Dies gilt auch für den Agrarhandel.

Kann Deutschland auf den internationalen Agrarhandel verzichten?

Wohlstand, Wirtschaftswachstum und der Erfolg deutscher Unternehmen fußen zu einem großen Teil auf unserer umfangreichen Teilhabe am internationalen Handel.

Dies gilt auch für unsere Land- und Ernährungswirtschaft, deren Produkte aufgrund hoher Standards und Qualität weltweit gefragt sind. Gerade hier bedingen Im- und Export einander. Deutschland ist aufgrund günstiger Klima- und Bodenverhältnisse ein sog. Gunststandort mit hoher Produktivität. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Welternährung. Heute ist Deutschland der weltweit drittgrößte Exporteur und Importeur von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln.

Es ist für die Bundesregierung von besonderer Bedeutung, dass weltweiter Handel für alle Beteiligten nutzbringend ist. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist ein marktwirtschaftliches, faires und transparentes Handelssystem. Deshalb ist die deutsche Außenwirtschaftspolitik auch darauf ausgerichtet, Fairness und Transparenz im Handel zu fördern und ein hohes Maß an Verbraucherschutz, nachhaltige Liefer- und Produktionsketten zu gewährleisten.

Einer der größten Treiber von Waldzerstörungen weltweit ist die legale und illegale Umwandlung von Naturwäldern zu Agrarflächen. Betroffen sind vor allem Wälder in den Tropen. Für einen erfolgreichen internationalen Waldschutz müssen Agrarrohstoffe möglichst nachhaltig produziert werden. Das heißt auch: ohne Waldflächen zu zerstören.

Die Nachfrage in wichtigen Konsumentenländern wie den USA und China aber auch der EU, insbesondere nach Palmöl, Soja und Kakao, gilt neben dem Eigenkonsum in den Erzeugerländern und -regionen als wichtiger Antriebsfaktor für die Entwaldung. Aus diesem Grund engagieren sich immer mehr Unternehmen für den Waldschutz, indem sie sich verpflichten, ausschließlich "entwaldungsfreie", zertifizierte Agrarrohstoffe zu kaufen. Eine Zertifizierung erfolgt meist nach anerkannten Nachhaltigkeitsstandards.

Das BMEL fördert solche privatwirtschaftlichen Initiativen auch innerhalb Deutschlands. Erfolgreiche Ansätze zeigen vor allem das Forum Nachhaltiges Palmöl (FONAP) und das Forum Nachhaltiger Kakao (FNK).

Für viele unserer Produkte aus der Lebensmittelwirtschaft sind wir auf den Import von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der Wertschöpfungskette angewiesen, etwa bei Schokolade. Mit dem Ziel, Anbau und Vermarktung von nach Nachhaltigkeitsstandards zertifiziertem Kakao zu erhöhen und die Lebensumstände von Kakaobäuerinnen und -bauern sowie deren Familien zu verbessern, wurde das Forum Nachhaltiger Kakao e.V. als Multistakeholder-Initiative gegründet. Zusammengeschlossen haben sich hier die Bundesregierung vertreten durch das BMZ und das BMEL, die deutsche Süßwarenindustrie, der deutsche Lebensmittelhandel und die Zivilgesellschaft. Für die Ziele engagieren sich die Mitglieder in enger Zusammenarbeit mit den Regierungen der kakaoproduzierenden Länder.

Auch im Hinblick auf Palmöl engagiert sich das BMEL im Forum Nachhaltiges Palmöl, einem Zusammenschluss zwischen dem BMEL und derzeit 51 Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und Verbänden, mit dem Ziel, den Anteil nachhaltig erzeugten Palmöls auf dem deutschen, österreichischen und Schweizer Markt schnellstmöglich signifikant zu erhöhen und gleichzeitig existierende Standards und Zertifizierungen zu verbessern.

Mit dem nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz (NAP) verfolgt das BMEL das Ziel, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, weiter zu reduzieren. Die Zielvorgaben im NAP betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. Wie das Pflanzenschutzgesetz in § 4 vorschreibt, enthält der Nationale Aktionsplan hinsichtlich der Zielerreichung quantitative Vorgaben, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt.

Weltweiter Handel mit Agrarprodukten - Wie trägt Agrarhandel zur Wohlstandsentwicklung bei?

Knappe Ressourcen, wie Ackerflächen, werden am besten genutzt, wenn jedes Land sich auf die Erzeugung derjenigen Produkte spezialisiert, die unter den lokalen Bedingungen am besten, das heißt am ökonomisch und ökologisch effektivsten, erzeugt werden können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Nahrungsmittel auf diese Weise weltweit in größerer Menge und kostengünstiger hergestellt werden. Insgesamt wird so weniger Fläche benötigt und es können mehr Menschen je Flächeneinheit ernährt werden. Mithilfe des regionalen und internationalen Handels kann sichergestellt werden, dass alle nachgefragten Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Die Verbraucher profitieren dann von der besseren Verfügbarkeit und den geringeren Preisen.

Wenn Länder die Produkte, in denen sie einen komparativen Kostenvorteil haben, herstellen und sich auf die Erzeugung dieser Produkte spezialisieren, kann internationaler Handel gemäß der Handelstheorie zu einem Wohlfahrtsgewinn für sowohl die exportierenden als auch die importierenden Länder führen. Dies gilt auch für den Agrarhandel.

Eine Einbindung in internationale Märkte eröffnet für die Produzenten weitergehende Möglichkeiten und Anreize, z.B. ihre Produktion auszuweiten, und Fortschritte durch Wettbewerb. Dies geht oft auch mit einer Schaffung von neuen Arbeitsplätzen einher. Auch soziale und ökologische Auswirkungen des Handels werden durch die Arbeit des BMEL berücksichtigt.

Handel funktioniert umso besser, je einheitlicher die Regeln dafür sind und je weniger Barrieren ihn behindern. Eingriffe in den Handel verzerren die Warenströme weltweit. Sie können die lokale Lebensmittelversorgung verschlechtern, insbesondere in Ländern, die auf den Import von Nahrungsmitteln angewiesen sind. Abkommen zum Verzicht auf handelsverzerrende Maßnahmen können Märkte stabilisieren und die Welternährungslage verbessern.

Was bedeutet "regelbasierter Freihandel"? Welche Rolle spielt die Welthandelsorganisation (WTO)?

Die Welthandelsorganisation (WTO) nahm am 1. Januar 1995 ihre Arbeit in Genf auf und löste als neue Dachorganisation des Welthandels das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs und Trade, GATT) von 1948 ab. Die WTO ist als einzige internationale Organisation dafür zuständig, Regeln für den internationalen Handel zu formulieren. Weitere Arbeitsgebiete sind die schrittweise Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und der handelsbezogene Schutz des geistigen Eigentums.

Vorrangiges Ziel der WTO ist der Abbau von Hindernissen im weltweiten Handel. Dazu gehören tarifäre Handelshemmnisse (vor allem Zölle) und nicht tarifäre (z.B. technische Normen und Vorschriften oder zeitaufwändige bürokratische Hürden). Zudem wird angestrebt, eine vorhersehbare und transparente Handelspolitik zu gewährleisten. Mit dem jüngsten Beitritt von Liberia und Afghanistan hat die WTO derzeit 164 Mitglieder (Stand: November 2019). Etwa zwei Drittel von ihnen sind Entwicklungs- oder Transformationsländer. Ihren Interessen wird besondere Beachtung geschenkt.

Das WTO-System besteht aus drei Säulen, die für alle Mitglieder verpflichtend sind: das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).

Der internationale Handel mit Agrargütern ist ein Ausgleich zwischen dem Interesse einer strategischen Eigenversorgung und dem von den Vorteilen einer internationalen Arbeitsteilung zu profitieren. Es gibt in der Folge weder einen uneingeschränkten Freihandel, noch uneingeschränkten Protektionismus. Das WTO-Agrarübereinkommen nimmt hierauf Rücksicht. Die meisten Länder wollen sich aufgrund von historischen Erfahrungen, wie z.B. Kriegen, nicht vollkommen auf Importe verlassen. Sie streben daher an, trotz schlechterer Bedingungen, einen Teil der Nahrungsmittel für die eigene Bevölkerung zu produzieren. Agrargüter sind daher oft als sensible Produkte von bestimmten Handelserleichterungen ausgenommen, auch wenn dies höhere Preise für die Verbraucher bedeutet. Andere Länder können sich aufgrund von Ackerflächen- oder Wasserknappheit tatsächlich nicht selbst ernähren. Sie sind darauf angewiesen, dass andere Länder ihre Exporte nicht willkürlich beschränken. Zugleich darf die Agrarpolitik einzelner Länder anderen nicht schaden. Exporterstattungen sind daher in der WTO nun weitgehend verboten und handelsverzerrende Subventionen begrenzt.

Wie gestaltet das BMEL Handelsvereinbarungen mit anderen Ländern?

Internationale Handelsvereinbarungen werden zwischen der Europäischen Union (EU) und Drittländern getroffen. Die Handelspolitik wird von der EU-Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten gestaltet. Freihandelsabkommen sollen nahezu den gesamten Handel liberalisieren und dabei einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Handelspartnern herstellen. Auf die Belange weniger entwickelter Länder wird dabei Rücksicht genommen. Das BMEL hat die Aufgabe, die Belange des deutschen Agrarsektors und der Verbraucher im Lebensmittelbereich gegenüber dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu vertreten, welches wiederum die Belange Deutschlands bei der EU vertritt. Ziel des BMEL ist es dabei, dass Handelsvereinbarungen so ausgestaltet werden, dass die hohen Standards im europäischen Verbraucherschutz eingehalten und die Belange der Landwirte geschützt werden.

Die seit 2014 abgeschlossenen umfassenden Handelsabkommen der EU enthalten ein gesondertes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Dem BMEL ist dabei wichtig, dass sich die Partnerländer auf die Einhaltung der internationalen Umweltabkommen und die ILO-Kernarbeitsnormen verpflichten, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung aber auch zur Wettbewerbsgleichheit zu liefern. Gleiches gilt für die Einhaltung von Regeln zur nachhaltigen Forstwirtschaft und Fischerei.

Warum ist es wichtig, die Entwicklungsländer in den Welthandel einzubinden?

Ein Großteil der Mitglieder der WTO sind Entwicklungsländer, ihre Interessen bedürfen daher besonderer Berücksichtigung. In einigen Bereichen, wie z. B. im Baumwollsektor, sind manche Entwicklungsländer bereits wettbewerbsfähig, allerdings wirken Subventionen in Industriestaaten und Schwellenländern wettbewerbsverzerrend. Diese Subventionen abzubauen und den betroffenen Entwicklungsländern gleiche Chancen einzuräumen, hilft ihnen, Einkommen zu generieren und ihre Wohlstandsentwicklung zu fördern. So gibt es insgesamt ein breiteres Warenangebot und es besteht das Potential zur nachhaltigen Entwicklung und Wohlstandsförderung.

Ein weiterer Vorteil des internationalen Handels ist, dass die landwirtschaftliche Produktion in jedem einzelnen Land oder jeder einzelnen Region saisonalen Schwankungen und Wetterbedingungen unterliegt. Weltweit ist die Produktion jedoch von Jahr zu Jahr deutlich stabiler als auf nationaler Ebene. Der Agrarhandel ist somit ein Instrument, um diese Variabilität durch Umverteilung von Nahrungsmitteln aus Überschussregionen in Defizitregionen auszugleichen. Hierdurch kann der internationale Handel eine wichtige Rolle bei der Erleichterung der Anpassung an Klimaextreme und den Klimawandel spielen. Unter dem Klimawandel steigt die Wahrscheinlichkeit extremer Wetterereignisse, die zu starken „Schocks“ auf der Angebotsseite führen können. Eine möglichst weitgehende Marktintegration durch Handel ist wichtig, um diesen Veränderungen auf der Angebotsseite zu begegnen. Zudem erhöhen liberalere Handelsregime, die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Landwirtschaft und die Ernährungsvielfalt sowie die Lebensmittelsicherheit und -qualität.

Kann internationaler Handel zu nachhaltiger Entwicklung beitragen?

Internationaler Agrarhandel und die Einbindung von Entwicklungsländern in die Weltwirtschaft haben das Potential, Wachstum und nachhaltige Entwicklung zu fördern. Das politische Umfeld ist entscheidend. Entscheidend ist außerdem, dass Handelsregeln den Bedürfnissen der Entwicklungsländer ausreichend gerecht werden und durch entwicklungspolitische Maßnahmen begleitet werden. Mit Wissensvermittlung und dem Aufbau von Verwaltungsstrukturen können die Länder die Chancen des internationalen Handels besser nutzen. Das BMEL leistet z.B. einen Beitrag zur WTO-Initiative Standards and Trade Development Facility (STDF), die Entwicklungsländern hilft, internationale Standards im Bereich des Veterinärwesens, des Pflanzenschutzes und der Lebensmittelsicherheit einzuhalten.

Besondere Bedeutung für entwicklungsfreundliche Handelsregelungen haben die weltweite Abschaffung von Exporterstattungen und der Abbau handelsverzerrender Subventionen. Hierfür tritt die Bundesregierung ein, ebenso wie für einen zoll- und quotenfreien Marktzugang für die ärmsten Länder.

Den ärmsten Ländern einen zoll- und quotenfreien Marktzugang zu ermöglichen und mit ihnen am dortigen Entwicklungsstand ausgerichtete Freihandelsabkommen, die einen Schutzmechanismus beinhalten, abzuschließen, erhöht ihre Chancen, durch Handel Einkommen zu generieren und für Investitionen attraktiver zu werden. Höhere Einkommen stärken die Kaufkraft der Bevölkerung vor Ort und tragen wesentlich dazu bei, Armut und Hunger zu bekämpfen und eine ausgewogene Ernährung zu sichern.

Weltweiter Handel mit Agrarprodukten - Welche Rolle spielen Wirtschaftspartnerabkommen (WPA) für die Entwicklung?

Die EU verhandelt Wirtschafts- und Partnerschaftsabkommen (WPA) mit 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen (AKP) Ländern. Mit diesen Abkommen verfolgt sie ausdrücklich das Ziel, den Handel zwischen den AKP-Ländern und der EU zu fördern und hierdurch zu einer nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung beizutragen. WPA sind „maßgeschneidert“ auf die spezifischen regionalen Gegebenheiten der AKP-Länder. Sie sind WTO-konform und gehen über herkömmliche Freihandelsabkommen hinaus, indem sie die Zusammenarbeit und Unterstützung der AKP-Staaten einschließen. Auf diese Weise sollen sie den AKP-Partnern helfen, Investitionen anzuziehen und ihr Wirtschaftswachstum zu steigern.

Aufgrund der traditionell engen Beziehungen der AKP-Länder zu den EU-Staaten wird ihnen vollständiger zoll- und quotenfreier Marktzugang in die EU gewährt. Den AKP-Ländern hingegen werden für die Öffnung ihrer Märkte lange Übergangsfristen von bis zu 20 Jahren zugestanden. Zudem besteht für sie die Möglichkeit, sensible Produkte durch Zölle zu schützen. So erhalten sie den erwünschten Spielraum, ihre eigene Landwirtschaft geschützt weiterzuentwickeln. Zu den sensiblen Produkten im Agrarbereich zählen u.a. Fleisch und Fleischprodukte sowie Milch und Milchprodukte.

Darüber hinaus haben alle Entwicklungsländer die Möglichkeit, entstehende Marktstörungen durch Schutzzölle abzuwenden. Dies wird sowohl in den WPAs als auch international durch die WTO geregelt. Maßnahmen wären ggf. nach dem Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen und nach dem Übereinkommen über Schutzmaßnahmen möglich.

Zerstören "europäische Billigimporte" von Geflügelfleisch afrikanische Märkte?

Der Export von Geflügelfleisch aus der Europäischen Union (EU) in afrikanische Länder wird oft kritisiert. Es werden vor allem die Teile exportiert, für die in den Mitgliedstaaten der EU keine so lukrative Nachfrage besteht wie in Teilen Afrikas oder Asiens. Um eine preisgünstige Fleischversorgung der städtischen Bevölkerung zu sichern, unternehmen einige Regierungen in Afrika nichts gegen die Importe. Sie fördern diese sogar, indem sie bewusst niedrige Zölle erheben. Die urbane Bevölkerung in diesen Regionen kann sich häufig nur günstige, importierte Geflügelteile etwa aus der EU, den USA oder Brasilien leisten, um ihren Eiweißbedarf zu decken. Die Kehrseite der Geflügelimporte ist, dass heimische Geflügelbauern sich diesem Wettbewerb stellen müssen. Es gibt daher auch Staaten, die Importquoten für Hühnerteile eingeführt haben, zum Beispiel Mali.

Sofern eine Regierung Importe behindern möchte, kann sie die Zölle ohne weiteres bis zu dem bei der WTO gebundenen Niveau anheben, z. B. Mali 60 Prozent und Niger 200 Prozent auf den Import von Geflügelfleisch. Darüberhinausgehende Schutzmaßnahmen wie Zölle oder Importquoten sind sowohl nach dem WTO-Recht als auch nach den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und afrikanischen Staaten zulässig, wenn durch hohe Einfuhren eines Produkts eine ernsthafte Schädigung der heimischen Wirtschaft droht. Die Schutzmaßnahmen in den WPA Abkommen gehen über das Niveau der WTO-Schutzmaßnahmen hinaus. Es ist Aufgabe der Regierungen vor Ort, zwischen den Bedürfnissen der Verbraucher nach einer preiswerten Eiweißversorgung und den Wünschen der Bauern nach auskömmlichen Preisen abzuwägen.

Die Importe von Geflügelfleisch müssen die Entwicklung einer eigenen Geflügelerzeugung nicht verhindern. So zeigen lt. einer Untersuchung des Thünen-Instituts erste Datenauswertungen für Ghana, dass hier in den vergangenen Jahren die Nachfrage nach Geflügelfleisch stark gestiegen ist. Zwischen 2008 und 2018 haben sich nicht nur die Importe fast verdreifacht, in der EU sogar vervierfacht. Auch die heimische Produktion stieg um 84 % sie kann den Inlandsbedarf aufgrund ungenügender Rahmenbedingungen bei der Geflügelerzeugung und -verarbeitung aber nicht annähernd decken.

Die Untersuchung des Thünen-Instituts zeigt auch, dass die befragten Haushalte in Ghana eine deutliche Präferenz für frische verarbeitete Ware haben und dass sie lokal erzeugtes Fleisch hinsichtlich Geschmack und Frische als qualitativ besser wahrnehmen. So kann importiertes und portioniertes Hühnchenfleisch in städtischen Haushalten nur teilweise einheimisches Geflügel ersetzen, das traditionell oft als ganzer Vogel auf Märkten angeboten wird.

Die Grafik zeigt den Anstieg der Geflügel-Produktion in Ghana von 2000 bis 2018 Grafik Anstieg der Geflügel-Produktion in Ghana
Die Grafik zeigt den Anstieg der Geflügel-Produktion in Ghana von 2000 bis 2018

Mit der Öffnung der eigenen Märkte stellen sich die Entwicklungsländer dem internationalen Wettbewerb. Dies bringt Herausforderungen mit sich, bietet jedoch auch neue Chancen. Entwicklungsländer erhalten Impulse für die Fortentwicklung der eigenen Produktion, Zugang zu modernen Technologien und Investitionen, u.a. in die Infrastruktur zur Lebensmittelsicherheit und -qualität (z. B. Labore und Kühlhäuser) sowie in die Struktur- und Kompetenzentwicklung (capacity building).

Weltweiter Handel mit Agrarprodukten - Welche Perspektiven haben Kleinbauern?

Eine moderne Marktproduktion mindert keineswegs die Chancen kleiner Betriebe. "Klein" ist ein relativer Begriff, denn in fruchtbaren Regionen von Entwicklungsländern kann ein bäuerlicher Betrieb auch mit wenigen Hektar ein ausreichendes Einkommen erzielen. Andernorts werden die Flächen größer sein müssen, um unter Berücksichtigung ökologischer wie ökonomischer Aspekte nachhaltig ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften zu können.

Die kleinbäuerlichen Produzenten müssen die Märkte besser kennen und beliefern können. Vor allem der Zugang zu den Märkten der Ballungsräume stellt viele Kleinbauern vor große Herausforderungen. Dort etablieren sich zunehmend große Handelsketten, die von ihren Lieferanten stetig und zuverlässig gleichbleibende Qualität und Quantität erwarten. Eine Chance für die Familienbetriebe: In Genossenschaften zusammengeschlossen können sie Produktion, Verarbeitung und Vermarktung ihrer Erzeugnisse gemeinsam und effektiv organisieren.

Eine andere Form des Marktzugangs ist die Vertragslandwirtschaft, bei der der künftige Käufer, etwa eine Lebensmittelfirma, die Abnahme von Erzeugnissen zu einem vereinbarten Zeitpunkt und Preis garantiert. Gerade kleinbäuerlichen Betrieben kann das Vorteile bringen: Die Abnahme- und Preisgarantien bieten Sicherheit für die Vorfinanzierung des Anbaus und senken das Absatzrisiko. All das kann das Einkommen der ländlichen Bevölkerung in Landwirtschaft, Handwerk und Dienstleistungen steigern.

Schadet Handel mit Agrarerzeugnissen der Umwelt?

Handel selbst trägt direkt durch Emissionen in der Lieferkette, etwa durch Lagerung, Kühlung, Transport und Verpackung zur Umweltbelastung bei. Er kann auch indirekt Umweltschäden verursachen, wenn sich die Produktion in Weltregionen verlagert, in denen die Regierungen internationale Vereinbarungen zum Umwelt- und Naturschutz ignorieren.
Allerdings kann auch ein Verzicht auf Handel der Umwelt schaden, wenn Produktion in Gebieten stattfindet, wo beispielsweise Boden und Klima ungeeignet, die Produktionsbedingungen relativ schlechter sind oder wo es an Wasser fehlt. Dann müssen mehr Dünger, mehr Bewässerung oder mehr Ackerfläche eingesetzt werden, um die gleiche Menge an Agrarerzeugnissen zu ernten. Handel und damit Wettbewerb kann auch die Effizienz der Produktion steigern, sodass stetig weniger Ressourcen für die Erzeugung erforderlich werden.

In internationalen Handelsvereinbarungen muss daher nicht nur ein möglichst fairer Handel unterstützt, sondern zugleich angestrebt werden, dass ein Mindestmaß an Umwelt- und Naturschutz eingehalten wird. Die EU strebt dies etwa mit ihren Nachhaltigkeitskapiteln in den Freihandelsabkommen an.

Zerstört der Handel mit Agrarrohstoffen den Tropenwald?

Laut Erhebungen der FAO gehen weltweit jährlich circa 8,8 Millionen Hektar Wald verloren. 80 Prozent des Waldverlustes, vor allem in den Tropen, sind auf die Ausweitung von Ackerflächen zurückzuführen. Einer Studie zufolge, die 2013 im Auftrag der EU-Kommission durchgeführt wurde, gehen ein Drittel der pflanzlichen Produkte, die auf entwaldeten Flächen erzeugt werden, in den Export.

Es ist daher wichtig, für den Erhalt des Tropenwaldes Anstrengungen zu unternehmen und zugleich die Erträge auf den bestehenden Ackerflächen nachhaltig zu steigern. Die Bundesregierung arbeitet dazu unmittelbar mit den Partnerländern zusammen und hilft diesen, Entwaldungstreiber zu minimieren, ihren Wald nachhaltig zu bewirtschaften und damit zum globalen Walderhalt beizutragen. Die EU vereinbart in den Nachhaltigkeitskapiteln ihrer Freihandelsabkommen immer auch Maßnahmen zum Schutz der Wälder und für eine nachhaltige Forstwirtschaft.

Gefährden Lebensmittelimporte die Verbrauchersicherheit? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen in diesem Zusammenhang?

Auch importierte Lebensmittel müssen die hohen Standards der EU erfüllen. Hierfür sind die Importeure verantwortlich. Bei der Zollabfertigung wird risikobezogen kontrolliert, ob die jeweiligen Vorschriften eingehalten werden. Kann ein Produzent die hohen Standards nicht einhalten, können im Notfall Importverbote erlassen werden. Die EU-Kommission aber auch die Bundesregierung unterstützen Exportländer, vor allem Entwicklungsländer dabei, die EU-Standards zu erfüllen.

Europäische Standards sind grundsätzlich nicht verhandelbar. Alle Erzeugnisse, die in die EU importiert werden, müssen, auch unter Freihandelsbedingungen, die hohen europäischen Standards zum Verbraucherschutz einhalten. Der Rechtsrahmen in der EU wird durch den Abschluss von Freihandelsabkommen nicht geändert.

Das Vorsorgeprinzip bezeichnet das Recht, einem Produkt den EU-Zugang auch dann zu verwehren, wenn in Bezug auf seine Sicherheit noch keine eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Dieses Recht bleibt auch bei Freihandelsabkommen erhalten.

Führt Handel zu einem Unterbietungswettlauf ("race to the bottom")?

"Race to the Bottom" oder Unterbietungswettlauf bezeichnet einen Zustand, in dem mehrere Wettbewerber versuchen, die Preise der Konkurrenten zu unterbieten mit der Folge, dass Länder versuchen, Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards abzusenken.

Zwar ist dies grundsätzlich ein mögliches Risiko, internationaler Handel hat aber nicht zwangsläufig diese Folgen. Im Gegenteil unterstützen die Freihandelsabkommen der EU die Umsetzung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards. Sie verbieten außerdem, geltende Standards abzusenken, um sich hierdurch Vorteile zu verschaffen.

Weltweiter Handel mit Agrarprodukten - Warum müssen Exportländer nicht unsere Standards einhalten?

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Produktstandards und Produktionsstandards. Produktstandards sind Schutzstandards, das heißt Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen (SPS-Abkommen) und technische Vorschriften oder Normen zum Schutz vor Täuschung bei Lebensmittel- und qualitativen Anforderungen. In Bezug auf die fachlichen Anforderungen zur Tiergesundheit setzt die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) mit seinen internationalen Standards den offiziellen Referenzrahmen. Ziel der OIE ist es, die internationale Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Produkte aus Exportländern müssen stets die Vorschriften der Importländer einhalten. Dies gilt z.B. für alle Vorgaben zur Produktsicherheit, konkrete Eigenschaften von Produkten oder zur Kennzeichnung. Diese werden auch oft in internationalen Standards vereinheitlicht, damit das gleiche Produkt in mehrere Länder geliefert werden kann. Für den Bereich der Lebensmittel sind dies die Standards der Codex Alimentarius-Kommission von FAO und WHO, der 188 Staaten und die Europäische Union angehören.

Anders sieht es mit der Art und Weise der Produktion aus. Dass Produktionsstandards nicht vorgeschrieben werden können, ist leicht nachzuvollziehen. Ein deutscher Landwirt, dessen Getreide als Mehl in Keksen exportiert wird, müsste sonst einen Teil seiner Flächen so bewirtschaften wie es z.B. Kanada für seine Bauern vorschreibt. Er kann aber gar nicht wissen, in welche Länder sein Getreide in der Form von Mehl exportiert wird. Wenn dies vertraglich vorgegeben wäre, müsste er sich mit den kanadischen Vorschriften vertraut machen, evtl. zusätzlich auch mit den Vorschriften Ägyptens, weil auch dorthin sein Getreide exportiert wird. Er müsste seine Äcker daher in Stücke teilen und jedes anders bewirtschaften in der Hoffnung, dass die ausländischen Vorschriften eingehalten werden können, ohne gegen deutsche zu verstoßen. Dies würde dann genauso für die Pflanzenschutzmittel gelten, die er einsetzen darf, wie für den Mindestlohn für seine Arbeiter.

Das BMEL vertritt die Position, dass Importverbote für legal erzeugte Agrarerzeugnisse keine geeigneten Mittel für die Verbesserung von Produktionsstandards sind. Wir müssen akzeptieren, dass in anderen Ländern Produktionsstandards von denen der EU abweichen. Es muss sichergestellt werden, dass jedes Land selbst entscheiden kann, welchen Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung es einschlagen will. Dies hat Grenzen, wo globale Interessen im Spiel sind, wie z.B. beim globalen Walderhalt. Verbraucher sollten stattdessen anhand von Siegeln z.B. zum fairen Handel eine eigene Entscheidung zum nachhaltigen Konsum treffen können. Um angesichts der Vielzahl an unterschiedlichen Initiativen, Siegeln etc. Orientierung zu bieten, lässt das BMEL aktuell im Rahmen eines Projekts mit dem WWF ein Kriterienset zur Bewertung von Nachhaltigkeitsstandards im Bereich Landwirtschaft und Ernährung erarbeiten. Dabei handelt es sich um soziale, ökologische und ökonomische Mindestkriterien für freiwillige, private Zertifizierungssysteme jenseits der gesetzlichen Anforderungen an die Agrarproduktion. Diese Mindestkriterien sollen im Rahmen eines Multi-Stakeholder-Prozesses, insbesondere mit der Wirtschaft, fachlich betroffenen Bundesressorts, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft, erarbeitet werden.

Kommen durch Handel gentechnisch veränderte Produkte nach Europa?

Die EU importiert erhebliche Mengen an gentechnisch veränderten Erzeugnissen, vor allem als Futtermittel. Diese gentechnisch veränderten Produkte müssen in der EU zunächst zugelassen werden. Damit wird sichergestellt, dass von ihnen keine Gefahren für Menschen, Tiere oder die Umwelt ausgehen. Dies gilt auch für Importprodukte.
Die Verbraucher können gentechnisch veränderte Produkte daran erkennen, dass sie entsprechend gekennzeichnet sind. Daneben können Unternehmen ihre Produkte unter bestimmten Voraussetzungen (gemäß EG-Gentechnik- Durchführungsgesetz) mit dem Hinweis "Ohne-Gentechnik" kennzeichnen. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere auch über den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen, etwa in Futtermitteln, im Herstellungsprozess orientieren.

Vernichtet internationaler Handel die EU-Landwirtschaft?

Internationaler Handel ermöglicht eine größere Vielfalt und einen Ausgleich zwischen Regionen mit unterschiedlichem Nahrungsmittelangebot. Die EU exportiert erhebliche Mengen ihrer Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in andere Länder und ist dafür auf offene Märkte angewiesen. Handel ist ein Austausch, weswegen die EU auch erhebliche Mengen an Agrarprodukten importiert. Importe sollen aber nicht dazu führen, dass die heimische Landwirtschaft verschwindet. Die EU-Staaten haben kein Interesse daran, völlig von Agrarimporten aus dem Nicht-EU-Ausland abhängig zu sein. Gründe hierfür sind vor allem die Multifunktionalität der Landwirtschaft sowie historische Gründe. Ein Ausgleich ist daher in jedem Handelsabkommen anzustreben und Produkte, die für ein Land von besonderer (z. B. ökonomischer) Wichtigkeit sind oder das Potential für Entwicklung haben und somit sensibel sind, müssen jeweils besonders geschützt werden können.

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