Fragen und Antworten zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz

Zunächst beantworten wir einige allgemeine Fragen zu Pflanzenschutzmitteln. Etwas weiter unten finden Sie Antworten auf Fragen speziell zum Zukunftsprogramm Pflanzenschutz.

+++ ALLGEMEINE FRAGEN ZU PFLANZENSCHUTZMITTELN +++

Nachfolgend finden Sie allgemeine Fragen zu Pflanzenschutzmitteln

Was sind Pflanzenschutzmittel?

Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse wie z.B. Saatgut vor Schadorganismen schützen oder unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile vernichten. Sie können entsprechend ihrem Wirkungsbereich unterteilt werden, z.B. gibt es Herbizide (bekämpfen Pflanzen), Insektizide (bekämpfen Insekten), Fungizide (bekämpfen Pilze).

Von der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können jedoch auch Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Insbesondere, wenn Pflanzenschutzmittel nicht sachgerecht verwendet werden, können sie negative Auswirkungen auch auf andere Pflanzen und Insekten haben, auf die sie ursprünglich gar nicht abzielen (sog. Nicht-Zielorganismen).

Pflanzenschutzmittel können außerdem unbeabsichtigt auf Pflanzen, Tiere und Böden, in die Atmosphäre sowie in Gewässer und Grundwasser gelangen. Dort können sie schädliche Auswirkungen in kurzen, aber auch sehr langen Zeiträumen entfalten und die Artenvielfalt schädigen. Daher unterliegt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln strengen Vorgaben. Mit der Richtlinie 2009/128/EG hat die EU den Rahmen für eine nachhaltige Verwendung von Pestiziden geschaffen.

Wann werden Pflanzenschutzmittel angewendet?

Grundsätzlich umfasst der Pflanzenschutz vorbeugende Maßnahmen – wie Sortenwahl, Fruchtfolge, Kulturführung, Nützlingsförderung und Hygienemaßnahmen – sowie Maßnahmen zur Abwehr bzw. Bekämpfung von Schadorganismen.

Sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich, ist vor der Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln zu prüfen, ob die Bekämpfung mit biologischen, physikalischen oder anderen nicht-chemischen Methoden sichergestellt werden kann. Nur wenn dies nicht der Fall ist, entspricht die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln den verbindlich einzuhaltenden Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz.

Pflanzenschutzmittel können also als letztes Mittel angewendet werden, um Pflanzen zu schützen und Ernten zu sichern.

In der ökologischen Landwirtschaft dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.

Wo werden Pflanzenschutzmittel angewendet?

Der Großteil der Pflanzenschutzmittel wird in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Weinbau eingesetzt. Sie kommen aber auch im Wald, auf Gleisanlagen, in privaten Gärten und auf kommunalen Flächen zum Einsatz.

Warum ist es notwendig, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren?

Chemischer Pflanzenschutz hat in den vergangenen Jahrzehnten steigende Erträge abgesichert. Doch zugleich zeigen die vergangenen Jahre die Schattenseiten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln deutlich: Chemischer Pflanzenschutz geht stark auf Kosten der Natur und der Umwelt. Pflanzenschutzmittel reichern sich in Böden an und belasten Gewässer. In 80 Prozent der untersuchten deutschen Kleingewässer (z.B. Bäche) sind die festgelegten Grenzwerte von Pflanzenschutzmitteln überschritten.

Der hohe Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel ist einer der Gründe für das Artensterben in der Agrarlandschaft. Jede dritte Insektenart könnte in den nächsten Jahrzehnten aussterben, weil ihr der Lebensraum fehlt. Der Insektenschwund hat Auswirkungen, denn vielen Vögeln fehlt die Nahrungsgrundlage. Aber auch für uns Menschen sind die Insekten wichtig. Mehr als zwei Drittel aller Nutzpflanzen sind auf Insektenbestäubung angewiesen. Somit bedroht der Verlust von Arten auch unsere Ernährungssicherheit.

Wieviel Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt und wie entwickelt sich der Einsatz über die Jahre?

Die in Deutschland jährlich abgesetzte Menge an Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln schwankt seit 2006 zwischen zirka 30.000 bis 35.000 Tonnen1. Im Jahr 2022 lag der Absatz bei 32.138 Tonnen2 (BVL 2024).

Aus den Absatzzahlen sind differenzierte Rückschlüsse auf die tatsächlich angewendete Menge kaum möglich. Die jährlichen Schwankungen der Absatzzahlen sind u.a. auf die Witterung, unterschiedlich hohen Druck durch Schaderreger, aber auch auf die Bevorratung bzw. das Auffüllen der Lagerbestände durch die Landwirtinnen und Landwirte zurückzuführen.

Die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Pflanzenschutzmitteln wurden bisher jedoch nur stichprobenartig und in unregelmäßigen Abständen durch das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Julius Kühn-Institut (JKI), erfasst.

Sind unsere Lebensmittel mit Pflanzenschutzmitteln belastet?

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln werden in Deutschland regelmäßig untersucht. Sie sind nur in gesetzlich zugelassenen Mengen erlaubt. Die Rückstandshöchstgehalte werden EU-weit festgelegt. Deren Einhaltung wird stichprobenartig im Rahmen der Lebensmittelüberwachung geprüft. Hierfür sind die Bundesländer zuständig.

Die Belastung von Lebensmitteln mit Pflanzenschutzmittelrückständen kann in Abhängigkeit ihrer Herkunft variieren. In 1,3 Prozent der untersuchten Lebensmittel aus Deutschland wurden im Jahr 2022 Überschreitungen der EU-weit festgelegten Rückstandshöchstgehalte festgestellt (2021: 1,1 Prozent). Bei Lebensmitteln aus anderen EU-Staaten lag die Quote der Überschreitungen etwas höher bei 1,5 Prozent (2021: 1,8 Prozent), bei importierten Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten hingegen bei 9,8 Prozent (2021: 10,9 Prozent).

Hohe Überschreitungsquoten wiesen Chiasamen (53 Prozent), Granatäpfel (19 Prozent), getrocknete Kräutertees (19 Prozent) sowie schwarze und grüne Tees (16 Prozent) auf. Die gute Nachricht: Karotten, Tomaten, Äpfel und Kartoffeln, deren Verzehr besonders hoch ist, wiesen kaum oder gar keine Überschreitungen auf.

Weitere Informationen gibt es hier

Rückstände Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln Überschreitungsquote in Prozent: 2022 Deutschland 1,3, EU 1,5 weltweit 9,8; 2021 Deutschland 1,1, EU 1,8, weltweit 10,9 Rückstände Pflanzenschutzmittel Drittstaaten
© bvl.bund.de

Wie ist die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geregelt?

Der Pflanzenschutz wird weitgehend durch EU-Recht geregelt. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Pflanzenschutzmittel dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Dabei darf die Anwendung nur in den zugelassenen oder genehmigten Anwendungsgebieten erfolgen. Pflanzenschutzmittel, die nur für die berufliche Verwendung zugelassen sind, dürfen nur von Personen angewendet werden, die über einen amtlich bestätigten Sachkundenachweis verfügen. Wer diese Mittel beruflich anwendet ist verpflichtet, Aufzeichnungen über die angewendeten Pflanzenschutzmittel zu führen. In Haus- und Kleingärten dürfen nur Mittel angewendet werden, die für diesen Bereich zugelassen sind.

National finden sich die wichtigsten Regelungen im Pflanzenschutzgesetz. Unter anderem regelt das Pflanzenschutzgesetz, wer Pflanzenschutzmittel anwenden darf und was bei der Anwendung zu beachten ist. Darüber hinaus werden einzelne Vorgaben des Pflanzenschutzgesetztes durch verschiedene Verordnungen konkretisiert.

Beispiele für nationale Verordnungen im Pflanzenschutz sind:

  • die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV) - Diese legt Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmitteln fest, die bestimmte Wirkstoffe enthalten.
  • die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) – Sie regelt insbesondere die Erteilung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz.
  • die Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) – Diese enthält unter anderem die Vorgaben für die regelmäßige Prüfung von Pflanzschutzgeräten, die sich im Gebrauch befinden.
  • die Bienenschutzverordnung (BienSchV) – Sie regelt, was bei der Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln zu beachten ist.

Wer kontrolliert die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und wie funktioniert die Kontrolle?

Zuständig für die Überwachung sind die Bundesländer. Die Überwachung umfasst die Einfuhr, die Herstellung, die Lagerung, den Verkauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Pflanzenschutzdienste der Länder arbeiten eng zusammen. Die Überwachungsprogramme der Bundesländer werden untereinander abgestimmt und Kontrollen finden nach einheitlichen Standards statt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wirkt an der Überwachung der Länder mit, indem es im Auftrag der Bundesländer die Zusammensetzung von Pflanzenschutzmitteln im Labor für Formulierungschemie untersucht. Die beim BVL angesiedelte, länderfinanzierte Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf) kontrolliert im Internet gehandelte Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe.

Wie funktioniert das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel?

Voraussetzung dafür, Pflanzenschutzmittel in den Verkehr bringen und anwenden zu dürfen, ist deren Zulassung.

Im Jahr 2022 waren 1.000 Mittel (ohne ruhende Zulassungen) mit 1.849 Handelsnamen zugelassen (Mittel können als „Vertriebserweiterungen“ unter mehreren Handelsnamen vertrieben werden). Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen müssen national zugelassen werden. Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Zusammenarbeit mit den drei Bewertungsbehörden, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt.

Von Pflanzenschutzmitteln dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und das Grundwasser und keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen. So verlangt es die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und das Pflanzenschutzgesetz.

Weitere Infos

Wie können die Prozesse der Pflanzenschutzmittel-Zulassungen weiterentwickelt werden?

Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist innerhalb der EU harmonisiert. Die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln sind zweistufig: Im ersten Schritt werden Wirkstoffe EU-weit genehmigt. Im zweiten Schritt werden die in der Praxis eingesetzten Produkte, die den Wirkstoff schließlich enthalten, durch die einzelnen Mitgliedsstaaten zugelassen.

Dem BMEL ist wichtig, dass das Zulassungsverfahren ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt sicherstellt.

Um den Pflanzenschutz nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln – auch im Sonderkulturanbau – zu verbessern, muss zudem die Verfügbarkeit von Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, wie biologische Mittel und Low Risk-Produkte, verbessert werden. Ein Baustein, um dies zu erreichen, sind Verbesserungen in den Zulassungsverfahren, z. B. im Hinblick auf EU-weit harmonisierte spezifische Datenanforderungen und Risikobewertungen.

BMEL setzt sich zudem dafür ein, bestehende Lücken bei der Risikobewertung von Wirkstoffen und Pflanzenschutzmittel zu schließen. Insbesondere sollen die möglichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Biodiversität besser berücksichtigt werden. Um dies zu erreichen, setzt sich BMEL auf EU-Ebene für die Erarbeitung einer harmonisierten EFSA-anerkannten Methode für die Bewertung indirekter Nahrungsnetzeffekte ein.

 

+++ZUKUNFTSPROGRAMM PFLANZENSCHUTZ +++

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zum Zukunftsprogram Pflanzenschutz

Warum erstellt das BMEL ein Zukunftsprogramm Pflanzenschutz?

Wir wollen die Betriebe in der Landwirtschaft und im Sonderkulturanbau auf dem Weg zu einem gezielteren und biodiversitätsschonenden Pflanzenschutz unterstützen. Die Landwirtschaft soll weiterhin sichere und gesunde Nahrungsmittel für alle erzeugen und ökonomisch tragfähig sein. Gleichzeitig wollen wir die Grundlagen der Landwirtschaft – Artenvielfalt, gesunde Böden, saubere Luft und unbelastetes Wasser – für kommende Generationen erhalten und schützen. Damit kommen wir auch den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) nach, die Belastungen durch Pflanzenschutzmittel zu reduzieren.

Nur mit einer gemeinsamen Anstrengung können der Einsatz und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden, ohne dabei die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu gefährden. Das BMEL orientiert sich an dem in der Farm to Fork-Strategie der EU-Kommission festgelegten und von vielen Bundesländern schon aufgegriffenen Ziel, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Dieses Ziel bedeutet nicht, dass pauschal auf jeder Anbaufläche 50 Prozent weniger von jedem Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, sondern es geht um den Gesamteinsatz in Deutschland. In die Bilanzierung fließen Agrarumweltmaßnahmen ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ebenso ein wie der Ökolandbau. Berücksichtigt werden soll neben der Giftigkeit von Stoffen künftig auch, dass bestimmte Pflanzenschutzmittel leichter durch alternative Verfahren zu ersetzen sind als andere.

Der Bezugszeitraum für das Reduktionsziel ist 2011 bis 2013. Die Erfolge des letzten Jahrzehnts, etwa bei der Ausweitung des Ökolandbaus, bei der Ausdehnung vielfältiger Fruchtfolgen oder die Anstrengungen der Landwirtschaft für Blühflächen, fließen so angemessen ein.

Um diese Ziele zu erreichen, verfolgen wir einen Dreiklang:

  1. Innovation: Durch die Stärkung von Forschung, Beratung und Erprobung wollen wir mit Hilfe neuer pflanzenschutzmittelarmer Anbaumethoden sowie moderner Technik den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren.
  2. Kooperation: In Kooperationen von Landwirtschaft und Naturschutz und durch die gezielte Nutzung von Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wollen wir die Biodiversität in Schutzgebieten wirksam schützen und Rückzugsflächen für die Biodiversität in der Agrarlandschaft schaffen.
  3. Alternativen: Wir wollen die Verfügbarkeit risikoarmer Produkte erhöhen und Indikationslücken schließen – und zu diesem Zweck die Pflanzenschutzmittelzulassung überarbeiten. Mit gezielter Forschung für biologischen Pflanzenschutz legt die BMEL-Ressortforschung die Grundlage dafür, Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zu entwickeln.

Damit wollen wir messbare Verbesserungen für den Schutz der natürlichen Ressourcen und vor allem für die Artenvielfalt erreichen und eine resiliente, zukunftsfähige und zugleich eine für die Betriebe wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft unterstützen.

Welche Maßnahmen schlagen wir für ein Zukunftsprogramm Pflanzenschutz vor?

Unsere Maxime ist es, kooperativen Lösungen den Vorzug zu geben. Denn nur mit einer gemeinsamen Anstrengung können der Einsatz und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln tatsächlich reduziert werden.

Stellschrauben für einen nachhaltigeren Schutz unserer Kulturpflanzen sehen wir insbesondere bei folgenden Maßnahmen:

  • Stärkung des integrierten Pflanzenschutzes,
  • Verbesserung der Verfügbarkeit biologischer Pflanzenschutzverfahren und risikoarmer Pflanzenschutzmittel,
  • Stärkung des kooperativen Naturschutzes,
  • Förderung von Technik, Forschung und Innovationen sowie
  • Stärkung des Wissenstransfers.

Ein Mix bestehend aus Modellregionen, finanziellen Anreizen, Informations- und Beratungsangeboten und Forschungsförderung soll die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen.

Für eine transparente Evaluierung der Maßnahmen streben wir ein verbessertes Monitoring auf Basis weiterentwickelter Indikatoren an, aufgrund derer ein Nachjustieren ermöglicht wird.

Wie wurde das Zukunftsprogramm Pflanzenschutz erarbeitet?

Um die vielfältigen Perspektiven, innovative Ideen, Empfehlungen und Anregungen im Rahmen des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz zu berücksichtigen, hat das BMEL in einem breiten Beteiligungsprozess ein Ideenpapier zum Zukunftsprogramm zur Diskussion gestellt. Alle Interessensgruppen konnten ihre Positionen einbringen. Mehr als 90 schriftliche Stellungnahmen sind eingegangen. Diese Rückmeldungen waren eine wichtige Grundlage für die endgültige Ausgestaltung des Zukunftsprogramms. Auch die 2023 erarbeiteten Vorschläge des „Dialognetzwerks zukunftsfähige Landwirtschaft“ sind eingeflossen. Bestehende Programme aus den Bundesländern sollen mit dem "Zukunftsprogramm Pflanzenschutz" verbunden werden, um Synergien zu nutzen. Vorbilder sind das Biodiversitätsstärkungsgesetz aus Baden-Württemberg oder der sogenannte Niedersächsische Weg.

Die Beteiligung geht nach der Veröffentlichung des Zukunftsprogramms weiter: Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Rahmen von Beteiligungsprozessen weiter auszugestalten. Denn nur mit allen Stakeholdern gemeinsam können wir die Herausforderungen meistern und die Voraussetzungen für einen nachhaltigeren Pflanzenschutz schaffen.

Wie können Kulturen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel gesunderhalten werden?

Eine Kombination aus verschiedenen Verfahren führt zum Ziel. Grundsätzlich stehen im Pflanzenschutz immer die vorbeugenden Maßnahmen an erster Stelle. Dies ist in den verbindlich einzuhaltenden Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) verankert.  

Zu den vorbeugenden Maßnahmen zählen zum Beispiel die Standortwahl, der Einsatz widerstandsfähiger und an den Standort angepasster Sorten, eine fachgerechte Bodenbearbeitung, eine optimal terminierte Aussaat und eine bestmögliche Pflanzenernährung. Resistente und unempfindliche Sorten sind ein bewährtes Mittel, Pflanzenkrankheiten zu begegnen. 

Zentral ist in diesem Zusammenhang auch die Fruchtfolge, das heißt die Aufeinanderfolge verschiedener Kulturen auf einem Feld. 

Sind Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich, ist nicht-chemisch-synthetischen Methoden der Vorzug zu geben. Zu diesen nicht-chemisch-synthetischen Methoden zählen

  • der biologische Pflanzenschutz, also zum Beispiel der gezielte Einsatz von Nützlingen,
  • mechanisch-physikalische Verfahren, die die Bodenbearbeitung mit Hacke, Egge oder Pflug,
  • die biotechnischen Maßnahmen, bei denen mittels Ködern und Pheromon-Duftlockstoffen Schädlinge angelockt werden,
  • die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf naturstofflicher Basis, wie sie im Öko-Landbau zur Anwendung kommt. 

Die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel sollte nach Abwägung aller verfügbarer Alternativen immer das letzte Mittel der Wahl sein. 

Nicht-chemische Pflanzenschutz-Verfahren tragen in Zukunft stärker zum Gesundheitsmanagement auf dem Acker bei. Biologische Fungizide und Insektizide, biologische und physikalische Saatgutbehandlung sowie biologische Hilfsmittel, um die Nährstoffaufnahme anzuregen, halten Einzug in die pflanzenbauliche Praxis. Und für die Unkrautkontrolle kommen zunehmend mechanische Verfahren auf dem Acker zum Einsatz. Digitale Helfer unterstützen dabei, pflanzenbauliche Maßnahmen besser zu verzahnen.

Welche Auswirkungen hat das Zukunftsprogramm auf landwirtschaftliche Erträge und wie ist dies im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU zu sehen?

Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft müssen wir das schützen, was wir nutzen. Artenvielfalt, fruchtbare und gesunde Böden, sauberes Wasser sind die Grundlagen der Landwirtschaft. Daher ist eine Verringerung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel nötig. Deren Einsatz zu verringern und zugleich gute Erträge zu erwirtschaften, ist möglich. Das zeigt zum Beispiel Dänemark, wo es gelungen ist, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nennenswert zu reduzieren, ohne dass Ernten darunter leiden. Auch hat der Industrieverband Agrar (IVA) in einer Studie festgestellt, dass bei flächendeckendem Einsatz der schon jetzt vorhandenen Pflanzenschutztechnik (z.B. sog. "spot-spraying") die Menge der Pflanzenschutzmittel um 25 Prozent reduziert werden kann, ohne einen Ertragsverlust in Kauf nehmen zu müssen. 

Neben den modernen Anwendungstechniken gibt es auch noch weitere erprobte Maßnahmen, um Erträge ohne den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu sichern – vom integrierten Pflanzenschutz über den Anbau erweiterter Fruchtfolgen bis hin zur Wahl krankheitsresistenter Sorten oder den Einsatz von Nützlingen. Viele landwirtschaftliche Betriebe zeigen heute schon, dass nachhaltiger Pflanzenschutz und robuste Ernten Hand in Hand gehen können. 

Im Übrigen ist z.B. der Trend des Weizenertrages je Hektar nach wie vor positiv. Das heißt, im langjährigen Mittel steigen die Erträge je Hektar leicht an. Dass der diesjährige Hektarertrag etwas geringer ausgefallen ist, lag vor allem daran, dass aufgrund des feuchten Herbstes viele Landwirtinnen und Landwirte Herbstkulturen wie Winterweizen oder -gerste nicht bestellen konnten. In solchen Jahren werden dann vermehrt Sommerkulturen (Sommerweizen, -gerste oder auch Mais) angebaut. Sommergetreide hat aber u.a. aufgrund der kürzeren Vegetationsperiode immer deutlich geringere Hektarerträge als die entsprechenden Herbst-/Winterkulturen. 

Selbstverständlich sind gesamteuropäische Lösungen im Bereich der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln vorzuziehen, um die europäischen Verpflichtungen beim Biodiversitätsschutz zu erreichen. Daran wird das BMEL mit der neuen EU-Kommission arbeiten. 

Im Übrigen kann ein weniger an Pflanzenschutzmitteleinsatz auch ein Kosten- und Marketingvorteil für deutsche Betriebe werden.

Müssen Abstände bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz der Menschen und der Natur eingehalten werden?

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen bereits heute Mindestabstände zu Flächen eingehalten werden, die von unbeteiligten Personen genutzt werden. Diese Mindestabstände betragen zwei Meter bei der Behandlung von Flächenkulturen (z.B. Getreide) und fünf Meter bei der Behandlung von Raumkulturen (z.B. Obst, Wein). Sollte die Risikobewertung für ein Pflanzenschutzmittel ergeben, dass bei diesen Abständen ein unvertretbares Gesundheitsrisiko besteht, setzt das BVL mit der Zulassung Anwendungsbestimmungen fest, die größere Abstände und/oder den Einsatz abdriftmindernder Anwendungstechnik vorschreiben. 

In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sind Mindestabstände zu oberirdischen Gewässern festgelegt, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich einzuhalten sind. Demnach dürfen Pflanzenschutzmittel in einem Abstand von zehn Metern an Gewässern nicht angewendet werden. Der einzuhaltende Mindestabstand beträgt fünf Meter, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist. Darüber hinaus können im Rahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung auf Basis der Risikobewertung für das jeweilige Produkt – sofern erforderlich – größere Gewässerabstände festgelegt werden.

Welche Regeln gelten in Parks, Gärten, Sport- und Freizeitplätzen, auf Schul- und Spielplätzen?

Grundsätzlich ist die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen und auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, bereits heute verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen, wenn der angestrebte Zweck vordringlich ist und überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier oder des Naturhaushaltes, nicht entgegenstehen. 

Zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gehören insbesondere öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlich zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Werden auch im Ökolandbau Pflanzenschutzmittel eingesetzt?

Im ökologischen Landbau ist die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln verboten. Es dürfen lediglich Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die ausdrücklich gemäß EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau in der ökologischen Produktion zugelassen wurden. Der Einsatz von Herbiziden ist grundsätzlich verboten. Auch deshalb strebt die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag einen deutlichen Ausbau des Öko-Landbaus an (auf 30 Prozent bis 2030). Dies wird einen Beitrag zur Erreichung der Reduktionsziele leisten.

Wie halten Bio-Landwirte ihre Pflanzen gesund?

Für ökologisch wirtschaftende Betriebe stehen grundsätzlich präventive, physikalische und biotechnische Maßnahmen im Vordergrund. Durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Stickstoffdünger, und die weiten Fruchtfolgen wird die Vielfalt des Tier- und Pflanzenlebens gefördert.

Wie kann die Züchtung resistenter Sorten bei der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln unterstützen?

Durch die Pflanzenzüchtung stehen heutzutage von vielen Kulturarten leistungsstarke und gegen Schaderreger resistente Sorten zur Verfügung. Diese sind ein wichtiger Baustein für den integrierten Pflanzenschutz und tragen dazu bei, die Erträge und Erntequalitäten zu sichern.

Die Resistenzzüchtung steht dabei – ebenso wie der Pflanzenschutz - sehr unterschiedlichen Pflanzenkrankheiten und Schaderregern gegenüber. Dennoch ist es gelungen, gegen die meisten gängigen Pilzkrankheiten resistente Sorten zu züchten und somit dazu beizutragen insbesondere den Einsatz von Fungiziden reduzieren zu können. Bei Insekten hingegen steht die Resistenzzüchtung noch am Anfang.

Was heißt Integrierter Pflanzenschutz?

Im sogenannten Integrierten Pflanzenschutz steht der chemische Pflanzenschutz am Ende einer langen und sorgfältigen Entscheidungsabwägung, wenn die anderen vorbeugenden Maßnahmen, wie biologische, biotechnische sowie anbau- und kulturtechnische Maßnahmen, zu wenig Erfolg zeigen.  

Seit 2009 schreibt die „Europäische Rahmenrichtlinie zum Nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes verbindlich vor.

Dazu gehören unter anderem

  • das Vorbeugen durch ackerbauliche Maßnahmen in einer vielfältigen Fruchtfolge,
  • das Beobachten (Monitoring),
  • das Schadschwellenprinzip als Entscheidungsgrundlage,
  • der Gewässer- und Anwenderschutz,
  • das Vermeiden von Resistenzen sowie
  • die Dokumentation aller Pflanzenschutzmaßnahmen.

Durch den Integrierten Pflanzenschutz sollen die Erträge abgesichert, die Qualität der Lebensmittel erhalten und die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt so weit wie möglich minimiert werden.

Warum und wie soll der Integrierte Pflanzenschutz gestärkt werden?

Der Integrierte Pflanzenschutz hat eine entscheidende Bedeutung für die angestrebte Reduktion der Verwendung und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln. Erfolgsfaktoren für integrierte Anbausysteme sind neben einer standortangepassten Bodenbearbeitung und Fruchtfolgegestaltung, die Verfügbarkeit angepasster, resistenter Sorten, eine optimierte Düngung sowie die Verfügbarkeit alternativer Pflanzenschutzverfahren und der Einsatz innovativer, mitteleinsparender Anwendungstechnik.

Daher werden wir den Integrierten Pflanzenschutz stärken, indem wir im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

  • mit allen relevanten Akteuren detailliert die Hemmnisse und Erfolgsfaktoren für die Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes analysieren. Gemeinsam sollen dann Weichen gestellt werden, für die Überwindung dieser Hemmnisse und die Schaffung von Anreizen.
  • in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen die Leitlinien zum Integrierten Pflanzenschutz weiterentwickeln und aktualisieren.

Was sind die "Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz" und werden sie aktualisiert?

Pflanzenschutz darf in Deutschland nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Sie ist verbindlich von allen Anwenderinnen und Anwendern von Pflanzenschutzmitteln zu befolgen. Die gute fachliche Praxis dient insbesondere

  • der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen durch vorbeugende Maßnahmen, Verhütung der Einschleppung von Schadorganismen und Abwehr oder Bekämpfung von Schadorganismen sowie
  • der Abwehr von Gefahren, die durch die Anwendung, das Lagern und den sonstigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln entstehen können.

Zur guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gehört zudem die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes.

Die geltenden Grundsätze zur Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz stammen aus dem Jahr 2010. Inzwischen hat sich sowohl in der Wissenschaft als auch in der Anwendungstechnik viel entwickelt. Hier besteht daher Aktualisierungsbedarf. Den Prozess zur Überarbeitung der Grundsätze zur „Durchführung der guten fachlichen Praxis“ werden wir zusammen mit den Verbänden und Ländern aufsetzen.

Warum sind Nützlinge für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln notwendig?

Biologische Pflanzenschutzverfahren basieren u.a. auf den natürlichen Gegenspielern von Schädlingen. Nützlinge als natürliche Feinde von Pflanzenschädlingen tragen bereits seit Jahrzehnten dazu bei, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Neben der Förderung der Lebensräume von Nützlingen in der Agrarlandschaft ist der gezielte Einsatz dieser Gegenspieler ein bewährtes Verfahren des biologischen Pflanzenschutzes. Insbesondere für den Einsatz im geschützten Anbau werden eine große Anzahl von Nützlingen bereits kommerziell angeboten und sind fester Bestandteil des Integrierten Pflanzenschutzes. Auch im Vorratsschutz werden Nützlinge vermehrt eingesetzt. Im Freiland wird dagegen das vorhandene Potential wenig genutzt. Eine strukturierte Agrarlandschaft mit Hecken und Randstreifen in Form von qualitativ hochwertigen Saumbiotopen bietet Lebensraum für Nützlinge (unter anderem bestäubende Insekten, Vögel), die natürlichen Gegenspieler der Schädlinge. In einem solchen Agrarökosystem wird ein hohes Maß an Selbstregulation gewährleistet. 

Um für Rechtssicherheit beim Einsatz von Organismen zur Bekämpfung bestimmter Schadorganismen zu sorgen, werden wir auf Basis des Pflanzenschutzgesetzes eine Verordnung auf den Weg bringen. Damit stärken wir insbesondere den Anbau von Sonderkulturen, bei dem der Einsatz von Nützlingen bereits heute fester Bestandteil des Integrierten Pflanzenschutzes ist.

Welchen Nutzen haben Rückzugsflächen für Tiere und Pflanzen in der Agrarlandschaft?

Strukturelemente in der Agrarlandschaft und Flächen, die nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, dienen als Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Solche Rückzugsflächen sind geeignet dem Rückgang der Artenvielfalt entgegen zu wirken. Sie können bei entsprechender Lage und naturschutzfachlicher Eignung auch einen Beitrag zur Etablierung von Biotopverbünden leisten.

Warum brauchen wir Modellbetriebe und Modellregionen?

Innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren sollen auf Praxisebene umgesetzt und demonstriert werden. Das Ziel ist die Machbarkeit der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln ganz praktisch erproben zu lassen. Der Vorteil der Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe in Modellregionen ergibt sich aufgrund der gemeinsamen Organisation und Finanzierung von beispielsweise Überwachung, Beratung und Geräten. Gerade für Sonderkulturen soll gezeigt werden, wie eine Reduktion oder Substitution von Pestiziden gelingen kann.

Wir sind beispielsweise bereits in diesen Projekten aktiv

 

Was ist der kooperative Ansatz und wie soll dieser gestärkt werden?

Der Artenschutz in der Landwirtschaft gelingt dann am besten, wenn die verschiedenen Akteure landschaftsübergreifend zusammenarbeiten. Neben den Landwirtinnen und Landwirten sind dabei Naturschutzverbände sowie Wissenschaft und Beratung gefragt. Erfahrungen beispielsweise aus den Niederlanden, aber auch aus Deutschland, zeigen, dass kooperative Modelle erfolgreich sein können

Wir sind beispielsweise bereits in diesen Projekten aktiv

  • KomBi: Kollektive Modelle zur Förderung der Biodiversität
  • MoNaKO: Modellhafte Erprobung von Naturschutz-Kooperativen in verschiedenen Agrarlandschaften Deutschlands nach niederländischem Ansatz
  • DVL: Empfehlungen für Überbetriebliche Gemeinschaften – Mehrwert für den Natur- und Klimaschutz in der Agrarlandschaft
  • FInAL: Landschaftslabore, regionales Leitbild

Wie tragen Forschung und Digitalisierung der Landwirtschaft dazu bei, dass Pflanzenschutzmittel gezielter eingesetzt werden können?

Forschung sowie die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und des technischen Fortschrittes in der Praxis spielen eine wichtige Rolle für die Reduzierung und nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Um die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe hinsichtlich einer umfassenden und ambitionierten Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes zu unterstützen, wollen wir vorhandene, alternative Pflanzenschutzverfahren stärken, die Erforschung und Erprobung neuer alternativer Verfahren fördern und den Wissenstransfer in die Praxis stärken.

Wird der integrierte Pflanzenschutz in der landwirtschaftlichen Ausbildung ausreichend berücksichtigt?

Die landwirtschaftliche Ausbildung und Beratung sollte noch stärker auf den integrierten Pflanzenschutz und die Wissensvermittlung zu alternativen, nicht-chemischen Pflanzenschutzverfahren ausgerichtet werden. Dafür muss zum einen die Offizialberatung der Bundesländer insgesamt gestärkt und zum anderen die landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung weiterentwickelt werden.

Wie werden von der Politik Anreize gesetzt, damit Landwirte Kulturpflanzen nachhaltiger gesund erhalten können?

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein wichtiges Instrument, um den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln signifikant zu reduzieren. Bereits in der 2023 angelaufenen GAP-Förderperiode werden in Deutschland Fortschritte bei der Reduzierung erzielt. So ist der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei den meisten der neu eingeführten Öko-Regelungen, also den freiwilligen und vergüteten Maßnahmen für mehr Umwelt und Klimaschutz, verboten. Zur Förderung des Verzichts von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln wurde eine eigene Öko-Regelung eingeführt (Öko-Regelung 6). Auch bei den von allen Betrieben einzuhaltenden GLÖZ-Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen sind Vorgaben zu beachten: Auf Pufferstreifen an Gewässerrändern (GLÖZ 4) dürfen Pflanzenschutzmittel nicht verwendet werden.

Mit dem Erschwernisausgleich Pflanzenschutz ermöglichen wir es den landwirtschaftlichen Betrieben, noch stärker auf Umwelt-, Tier- und Ressourcenschutz zu setzen. Die verstärkte Förderung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, mit öffentlichem Geld stärker öffentliche Leistungen zu honorieren. Um Einkommensverluste für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte auszugleichen, können Ausgleichszahlungen für Ackerflächen und Dauerkulturflächen in Schutzgebieten beantragt werden.

Schon heute unterstützt das BMEL zudem im Rahmen verschiedener Forschungsprogramme zahlreiche Projekte, die die Verwendung und das Risiko chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verringern soll. Viele der Vorhaben erforschen alternative und biologische Pflanzenschutzverfahren mit dem Ziel, Ausweichmöglichkeiten zu schaffen, die den Erhalt der jetzigen Ertragshöhe gewährleisten.

Wie werden die Pflanzenschutzmittel-Reduktionsprogramme der Länder berücksichtigt?

An die im Rahmen der verschiedenen Volksbegehren für Artenvielfalt erarbeiteten Pflanzenschutzmittel-Reduktionsprogramme der Bundesländer wie etwa das Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes Baden-Württemberg oder der Niedersächsische Weg knüpfen wir bei der Umsetzung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz an und nutzen ihre Vorbildfunktion. Wo immer möglich, nutzen wir Synergien.

Wie wird der Erfolg des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz gemessen?

Für aussagekräftige Messungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz bedarf es geeigneter Indikatoren. Nicht die ausgebrachte Menge allein ist hier entscheidend, sondern auch die Wirkung der Mittel auf die Umwelt. Pflanzenschutzmittel sind unterschiedlich giftig und verhalten sich auch unterschiedlich in der Umwelt.

Um regelmäßig zu überprüfen, ob die Ziele des Zukunftsprogramms erreicht werden, messen wir – neben den Fortschritten bei der Reduzierung der Anwendung und der Risikominimierung von Pflanzenschutzmitteln – auch Entwicklungen im Bereich des Biodiversitäts-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Dafür werden wir geeignete Indikatoren nutzen, die bereits verfügbar sind oder zeitnah entwickelt werden können. Mit einem Indikatorenset wollen wir fundierte Auskunft über die erreichten Ergebnisse erhalten, um bei Bedarf schneller nachjustieren zu können.

Wann erfolgt eine Evaluierung des Zukunftsprogramms Pflanzenschutz?

Wir werden die Umsetzung der Reduktionsmaßnahmen regelmäßig überprüfen. Eine Zwischenevaluierung erfolgt bereits im Jahr 2026, damit wir je nach erreichtem Ergebnis gegensteuern und die Maßnahmen anpassen können. Nach Ablauf des vorgegebenen Reduktionszeitraums am 31. Dezember 2030 werden wir 2031 eine abschließende Evaluierung durchführen. Unser Ziel ist bis dahin, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln insgesamt um 50 Prozent zu reduzieren. Dieses Ziel bedeutet nicht, dass pauschal auf jeder Anbaufläche 50 Prozent weniger von jedem Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, sondern es geht um den Gesamteinsatz in Deutschland. In die Bilanzierung fließen beispielsweise Agrarumweltmaßnahmen ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ebenso ein wie der Ökolandbau. Berücksichtigt werden soll auch, dass bestimmte Pflanzenschutzmittel leichter durch alternative Verfahren zu substituieren sind als andere.

Und dieses Ziel gilt nicht erst ab heute: Der Bezugszeitraum für unser Reduktionsziel – auch im Unterschied zur gescheiterten SUR aus Brüssel - ist 2011 bis 2013. Die Erfolge des letzten Jahrzehnts, etwa bei der Ausweitung des Ökolandbaus, bei der Ausdehnung vielfältiger Fruchtfolgen oder die Anstrengungen der Landwirtschaft für Blühflächen, fließen so angemessen in die Zielbestimmung ein.

Wann wird das elektronische Register für Pflanzenschutzmaßnahmen eingeführt?

Verschiedene aktuelle Entwicklungen machen es notwendig, die Erfassung von Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzupassen. Auf EU-Ebene hat es rechtliche Änderungen im Bereich der Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung sowie im Bereich der Aufzeichnungspflichten beruflicher Verwender (elektronische Aufzeichnung) gegeben. 

Die Möglichkeiten einer bürokratiearmen Umsetzung der geänderten Anforderungen an die Erfassung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten werden seit März 2023 in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

Bringen Sie bitte keine Pflanzen von außerhalb der EU mit (Thema:Pflanzengesundheit)

Sommerzeit ist Reisezeit. Wenn Sie außerhalb der EU reisen, bringen Sie bitte keine Pflanzen, Samen, Obst, Gemüse und Blumen mit nach Hause. Diese können Schädlinge oder Krankheiten enthalten und Risiken für unsere Landwirtschaft und heimische Pflanzen darstellen. Das BMEL und die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, machen gemeinsam auf die Gefahren aufmerksam.

Mehr

Internationaler Tag der Pflanzengesundheit (Thema:Pflanzengesundheit)

Der Internationale Tag der Pflanzengesundheit macht darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, Landwirtschaft, Natur und Wälder vor neuen Pflanzenschädlingen zu schützen. Dazu können alle beitragen.

Mehr

Organisation Pflanzenschutz im BMEL - Ansprechpartner (Thema:Pflanzenschutz)

Das Thema Pflanzenschutz wird im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in der Abteilung 7 betreut.

Mehr