Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Das BMEL veröffentlicht hier seine Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, bevor diese dem Bundestag oder Bundesrat zur weiteren Behandlung zugeleitet werden. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat kann dann der weitere Verlauf der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren recherchiert werden.

Problem und Ziel des Verordnungsentwurfs

In den Jahren 2018 und 2019 wurden auf Grund extremer Witterungsverhältnisse und der daraus resultierenden Futterknappheit die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung dahingehend geändert, dass die Futternutzung (Beweidung und Schnittnutzung) des Aufwuchses auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen wurden, erlaubt wurde. Voraussetzung war, dass die zuständigen Behörden der Länder die entsprechenden Gebiete allgemein oder im Einzelfall als Gebiete mit Futterknappheit auswiesen. Die Regelung war jeweils auf das betreffende Jahr beschränkt. In diesem Jahr zeigen sich in zahlreichen Gebieten Deutschlands insbesondere auf Grund der ausgeprägten Frühjahrstrockenheit wiederum Anzeichen einer erheblichen Futterknappheit, auch bedingt durch die Ernteverluste in den Vorjahren. Es ist daher sachgerecht, die gleiche Regelung auch für das Jahr 2020 zu treffen.

Erschienen am im Format Gesetzestext

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