Drittes Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

Das BMEL veröffentlicht hier seine Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, bevor diese dem Bundestag oder Bundesrat zur weiteren Behandlung zugeleitet werden. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat kann dann der weitere Verlauf der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren recherchiert werden.

Problem und Ziel des Gesetzentwurfs

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag für eine Übergangsverordnung für das Jahr 2021 vorgelegt. Diese Übergangsverordnung soll unter anderem den Mitgliedstaaten ermöglichen, bis zum 1. August 2020 zu beschließen, bis zu 15 Prozent ihrer für das Antragsjahr 2021 festgesetzten nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierte Förderung bereitzustellen. Nach dem Stand der Beratungen wird davon ausgegangen, dass dieses Datum verschoben wird.

Erschienen am im Format Gesetzestext

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