Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung

Das BMEL veröffentlicht hier seine Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, bevor diese dem Bundestag oder Bundesrat zur weiteren Behandlung zugeleitet werden. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat kann dann der weitere Verlauf der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren recherchiert werden.

Problem und Ziel

Bei der Festlegung der Anforderungen an eine tierschutzgerechte Hundehaltung und Hundezucht müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden berücksichtigt werden. Zudem soll den besonderen Bedingungen beim Einsatz von Herdenschutzhunden zum Schutz von Nutztieren vor Beutegreifern Rechnung getragen werden. Außerdem soll ein Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen geregelt werden.


Die Einhaltung der Temperaturgrenzwerte ist eine zentrale Voraussetzung für einen tierschutzgerechten Transport von Tieren. Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen müssen daher als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld bewehrt werden können. Außerdem sollen auch im nationalen Recht Regelungen für innerstaatliche Transporte bei hohen Temperaturen geschaffen werden.

Lösung

Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung.

Erschienen am im Format Gesetzestext

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