Tierwohl nicht auf die lange Bank schieben

Namensartikel der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner

Gastbeitrag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in der Agra-Europe Nr. 30 vom 22. Juli 2019

Wir haben einen klaren Auftrag aus dem gemeinsam formulierten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: "Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Der Mehraufwand soll honoriert werden."
Damit greifen wir eine der drängenden Fragestellungen unserer Zeit auf. Wie soll moderne Tierhaltung aussehen? Wie wollen wir uns ernähren – und bringen dabei Tierwohl, Umwelt- und Naturschutz und Wirtschaftlichkeit unter einen Hut? Wir sind den gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Tierwohl gezielt angegangen und haben den Zeitplan eingehalten, bis Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein staatliches Tierwohlkennzeichen zu schaffen.

Wir haben geliefert und eine gute Grundlage für ein nationales, positives Kennzeichen geschaffen.

Der Gesetzentwurf hat das Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission erfolgreich durchlaufen. Wir haben geliefert und eine gute Grundlage für ein nationales, positives Kennzeichen geschaffen. Über Monate hinweg arbeitete mein Ministerium an den verbindlichen Kriterien – mit Verbänden, Stakeholdern und auf politischer Ebene. Es war nicht leicht, alle Wünsche unter einen Hut zu bringen, aber das Ergebnis kann sich sehen lassen: Wir haben den Rahmen für ein so genanntes Tierwohlkennzeichen, für eine Positiv-Kennzeichnung, geschaffen. Dieses Tierwohlkennzeichen bezieht den gesamten Lebenszyklus des Tieres ein – von der Geburt bis zur Schlachtung. Also auch die Ferkelerzeugung oder den Transport. Zur Beurteilung des Tierwohls gehört eben mehr als nur die Haltung im oder außerhalb des Stalles. Beginnen wollen wir mit Schweinen, dann erweitern wir auf andere Nutztierarten. Wir haben ein mehrstufiges System entwickelt, das verbindliche Kriterien enthält, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen. Der Verbraucher kann beim Einkauf seinen Forderungen nach mehr Tierwohl dann Taten folgen lassen und zeigen, was ihm seine Forderung wert ist. Die Zielgerade liegt vor uns! Mit einem Konzept, von dem ich überzeugt bin. Im Übrigen ist Dänemark aus guten Gründen auch diesen Weg gegangen. Mit Erfolg.

Die nun aufgekommene Diskussion um ein verpflichtendes Kennzeichen im nationalen Alleingang wird auffälliger Weise nur auf Ebene der Überschrift geführt. Bislang hat von denjenigen, die eine Kennzeichnungspflicht fordern, niemand ein konkretes Konzept vorgelegt: Soll es sich um ein nationales oder ein Label auf EU-Ebene handeln? Sofern ein nationales verpflichtendes Label gefordert wird: Soll dieses nur für inländische oder auch für ausländische Produkte gelten? Wird ein Haltungskennzeichen oder ein Tierwohlkennzeichen gefordert? Wie sollen die Stufen aussehen? Die einen verstehen nämlich unter Verpflichtung schlichtweg die Änderung des Tierschutzgesetzes für alle Tierhalter. Das hat dann aber nichts mit der Kennzeichnung von mehr Tierwohl über dem gesetzlichen Standard zu tun. Warum sollte dann die Einhaltung eines gesetzlichen Standards besonders gekennzeichnet werden? Die anderen glauben, Europarecht ignorieren und ausländische Ware diskriminieren zu können. Und die Dritten wollen schlichtweg keine Veränderung. Aber die gesellschaftlichen Veränderungen werden kommen – die Frage ist nur wann und wie. Und wir haben jetzt die Möglichkeit etwas zu verändern und für mehr Tierwohl zu sorgen – mit einem positiven Tierwohlkennzeichen.

Stattdessen vergeuden wir sinnvolle Zeit mit unkonkreten Diskursen. Denn: Wer den pauschalen Forderungen "den Tieren soll es besser gehen und die Tierhalter müssen es einfach machen" den Wind aus den Segeln nehmen möchte und stattdessen tier- und praxisgerechte Verbesserungen und zügig mehr Tierwohlorientierung für den Verbraucher haben möchte, die sich auch noch rechnen, der sollte sich nicht hinter der Überschriftenforderung "verpflichtendes Tierwohlkennzeichen" ausruhen. Sondern konkret werden – wie wir es mit unserem Vorschlag bereits geworden sind. Wir sind nämlich nicht nur einen Schritt weiter, sondern eine ganze Etappe.

Wenn wir jetzt ein positives Tierwohlkennzeichen ablehnen, schieben wir das Tierwohl auf die lange Bank.


Diejenigen, die sagen, sie wollen in Deutschland ein verpflichtendes Haltungskennzeichen nach dem Vorbild der Eierkennzeichnung, sollten das Entscheidende nicht unterschlagen: Die verbindliche Eierkennzeichnung ließ sich damals wie heute nur europaweit, aber nicht verpflichtend im nationalen Alleingang durchsetzen. Wenn wir jetzt ein positives Tierwohlkennzeichen ablehnen, schieben wir das Tierwohl auf die lange Bank. Denn eines ist klar: Ein Vorhaben "verpflichtendes, nationales Haltungskennzeichen" ist ein Scheitern mit Ansage. Erst vor wenigen Wochen wurde die deutsche PKW-Maut gekippt – bei der europarechtkonformen Ausgestaltung eines national verpflichtenden Tierwohlkennzeichens sind die Hürden genauso hoch. Wenn dieses Projekt nach einem langen Prozess auf EU-Ebene genauso wie die Maut endet, stehen wir mit leeren Händen da, und niemandem ist geholfen, am wenigsten den Tieren. Darum streben wir ein so genanntes Positivsiegel an, als eine "Auszeichnung" im wahrsten Sinne des Wortes – wie es zum Beispiel auch das Biosiegel ist. Weil wir dadurch den Unternehmen einen Anreiz bieten können, einen über den gesetzlichen Standards liegenden Tierschutz umzusetzen. Eine Verpflichtung ist mit diesem Ansatz nicht vereinbar, da niemand gezwungen werden kann, den gesetzlichen Standard zu überschreiten.

Wenn wir über eine verpflichtende Kennzeichnung inländischer Produkte reden, müssen wir aber auch vor Augen haben, was das für weitere Folgen hätte. Ausländischen Produzenten müssten wir wohl eine freiwillige Teilnahmeoption einräumen. Das Ergebnis: eine klassische Inländerdiskriminierung. Wie soll diese Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Herstellern den Anforderungen unseres Verfassungsrechts standhalten? Und was bedeutet ein solches Konzept für bestehende Label? Die Europäische Kommission hat uns auch zu verstehen gegeben, dass bei einem verpflichtenden nationalen Kennzeichen keine weiteren werbenden Aussagen zu den vom Tierwohlkennzeichen geregelten Tatbeständen mehr gemacht werden dürfen. Dies könnte möglicherweise Auswirkungen auf vorhandene Label des Deutschen Tierschutzbundes oder von NEULAND, aber auch auf das Logo der Initiative Tierwohl haben. Diese Fragestellungen zeigen deutlich: Allein diesen Weg zu gehen, birgt viele Risiken – Risiken, die zulasten des Tierwohls gehen.

Stattdessen schlage ich vor: Parallel zu einem positiven, nationalen Kennzeichen, kann auf europäischer Ebene ein verpflichtendes angestoßen werden. Ich bin darüber bereits mit anderen Mitgliedstaaten im Gespräch. Im nächsten Jahr hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft inne. Diese werde ich nutzen und die Einführung eines verpflichtenden – aber europaweiten – Tierwohlkennzeichens zum Thema machen. Das geht aber nicht von heute auf morgen, wie wir es bei der Eierkennzeichnung ja auch erlebt haben. Der Anfang kann und sollte jetzt gemacht werden.
Lassen Sie uns die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr dazu nutzen, ein europäisches Tierwohlkennzeichen anzustoßen – während in deutschen Regalen schon Produkte mit einem nationalen, positiven Tierwohlkennzeichen stehen. So sieht Glaubwürdigkeit aus. Und Mut für die Zukunft der Landwirtschaft.

Erschienen am im Format Interview

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