Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel
Bundesministerin Julia Klöckner im Interview mit der Lebensmittelzeitung
Frage: Frau Klöckner, welche Konsequenzen müssen nach dem Wilke-Skandal gezogen werden?
Julia Klöckner: Ganz klar: Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel. Am vergangenen Freitag hatte ich die Länderkollegen nach Berlin eingeladen, um über Optimierungen in der Lebensmittelüberwachung zu sprechen. Denn die Lebensmittelüberwachung liegt nun einmal klar in der Zuständigkeit der Länder. Auch als Bund arbeiten wir kontinuierlich daran, das System zu optimieren. Ein Punkt ist sicherlich, dass die Kommunikation zwischen Bund und Ländern weiter verbessert wird – vor allem in Fällen, die noch nicht als Krise eingestuft sind. Ich lasse aktuell ein Konzept erarbeiten, wie eine zentrale IT-Infrastruktur konkret aussehen kann. Außerdem geht es auch darum, den Erregern mit neuen Analyseverfahren schneller auf die Spur zu kommen. Damit Produktrückrufe schneller erfolgen können, habe ich eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, damit die Behörden den Lebensmittelunternehmern Vorgaben machen können, wie eine solche Meldung auszusehen hat.
Frage: Sollte der Bund nicht auch im Krisenfall mehr Verantwortung übernehmen und die notwendigen Maßnahmen koordinieren?
Julia Klöckner: Eine solche Bund-Länder-Vereinbarung gibt es bereits. Im Fall einer Krise leitet mein Ministerium den Krisenstab und koordiniert das Vorgehen. So wird sichergestellt, dass alle zuständigen und beteiligten Behörden bestmöglich miteinander kooperieren und sich austauschen. Wie schon gesagt, schauen wir uns jetzt an, wie wir noch besser werden können in Situationen, die unterhalb der Schwelle der Krise laufen.
Frage: Fachleute fordern, dass im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) das Unternehmen namentlich genannt werden sollte, von dem die beanstandete Ware stammt. Was spricht dagegen?
Julia Klöckner: Das ist bereits der Fall. Das europäische Schnellwarnsystem ist ein behördeninternes System. Selbstverständlich wird die Öffentlichkeit sofort informiert – auch über den Namen eines betroffenen Unternehmens –, wenn Lebensmittel zurückgerufen werden müssen. Da muss transparent informiert werden, denn der Verbraucherschutz steht an erster Stelle!
Quelle: Lebensmittelzeitung vom 01.11.2019
Fragen von Hanno Bender