Özdemir setzt sich für Verschiebung vorgesehener Fruchtwechsel-Regelung ein

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, setzt sich bei der EU-Kommission dafür ein, dass die in der neuen EU-Agrarpolitik ab 2023 vorgesehenen Fruchtwechsel-Regelung (GLÖZ 7) erst später zur Anwendung kommt.

Durch die geplanten EU-Vorgaben zum Fruchtwechsel ist der Anbau derselben Hauptkultur zwei Jahre hintereinander auf derselben Ackerfläche grundsätzlich nicht mehr möglich – also z.B. der Anbau von Winterweizen nach Winterweizen. Im Regelfall wird auf einer solchen Ackerfläche im Folgejahr dann eine andere Hauptkultur wie etwa Mais, Raps etc. angebaut. 

"Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Auswirkungen auf die weltweite Ernährungssicherung bereiten uns allen Sorgen", sagte Özdemir. "Ich setze mich deshalb in Brüssel dafür ein, dass die neue Regelung zum Fruchtwechsel verschoben wird, damit unsere Bauern mehr Weizen produzieren können. Andernfalls könnte schon bei dieser Herbstaussaat nicht mehr Weizen auf Weizen angebaut werden. Der Vorteil ist, wir erhalten die wenigen Flächen für den Artenschutz. Denn sind diese Vielfaltsflächen erstmal verschwunden, gibt es auch nichts mehr zu schützen. Unsere große Aufgabe dieser Zeit ist: Versorgungssicherheit und Klimaschutz und Artenschutz. Daran müssen wir uns messen lassen." 

Im Rahmen der Konditionalität sieht die GAP-Reform zur Erhaltung des Bodenpotentials vor, dass die Mitgliedstaaten Regelungen zum Fruchtwechsel auf Ackerland erlassen (GLÖZ 7). Die EU-Kommission legt den betreffenden Basisrechtsakt (VO (EU) 2021/2115) dabei so aus, dass der Fruchtwechsel erstmals im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 erfolgen muss. Das schränkt die Anbauplanungen der Landwirte insbesondere auch zur Aussaat von Wintergetreide im Herbst 2022, also bereits vor Inkrafttreten der GAP-Reform, stark ein.  

Das BMEL hat sich deshalb an die EU-Kommission gewandt mit der Bitte um Klarstellung, dass der Fruchtwechsel erst im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 erfüllt sein muss. Dies würde die laufenden Anbauplanungen der Landwirte und die Abwicklung der EU-Agrarförderung im Jahr 2023 erheblich erleichtern, ohne dass damit nennenswerte negative Auswirkungen auf Klimaschutz oder Biodiversität verbunden wären. 

Ausgenommen von den Vorgaben zum Fruchtwechsel sind Öko-Betriebe, Betriebe mit weniger als 10 Hektar Ackerfläche und Betriebe mit hohem Grünland- bzw. Dauergrünlandanteil mit maximal 50 Hektar verblebendem Ackerland. 

Als wichtigste Getreideart zur menschlichen Versorgung wird in Deutschland Winterweizen angebaut. An der Gesamtackerfläche in Deutschland mit knapp 12 Millionen Hektar macht die Anbaufläche für Winterweizen mit im Schnitt bis zu 3 Millionen Hektar rund ein Viertel aus. Derzeit wird Winterweizen auf bis zu 600.000 Hektar hintereinander angebaut.

Erschienen am im Format Meldung

Das könnte Sie auch interessieren

Förderungsgrundsätze (Thema:Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes")

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 8. Februar 2025 die Förderungsgrundsätze für den GAK-Rahmenplan 2025-2028 beschlossen.

Mehr

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Thema:Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes")

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes.

Mehr