Steuerliche Erleichterungen für Land- und Forstwirte

Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet

Der Bundesrat hat heute das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, begrüßt die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen für unsere Land- und Forstwirte, für die sich das Bundesministerium und die große Koalition stark gemacht hatten.

Der Bundesrat hat heute das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, begrüßt die damit verbundenen steuerlichen Erleichterungen für unsere Land- und Forstwirte, für die sich das Bundesministerium und die große Koalition stark gemacht hatten.

Besonders hervorzuheben sind die Änderungen zur Umsatzsteuer-Pauschalierung, Pragraph 24 UStG Die Pauschalierung können danach weiterhin alle Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 600.000 Euro nutzen. Mit dieser Eingrenzung des Anwenderkreises wird ein wichtiger Schritt zu einer gütlichen Beilegung des von der EU-Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens getan. Die Umsatzgrenze soll ab dem Jahr 2022 gelten, sodass sich die Praxis auf notwendige Anpassungen einstellen kann und Planungssicherheit erhält.

Verbessert wird zudem die Möglichkeit, Investitionsabzugsbeträge nach Pragraph 7g Einkommenssteuergesetz zu nutzen. Im Raum stand zunächst eine einheitliche Gewinngrenze von 150.000 Euro – nunmehr ist eine Grenze von 200.000 Euro vorgesehen.

Mit dem Jahressteuergesetz werden außerdem wichtige Regelungen zur Förderung des Ehrenamts aufgegriffen. So sollen die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöht sowie die Freigrenze für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Zudem soll die "Ortsverschönerung" in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen werden. Damit sind grundlegende Maßnahmen für die Verbesserung der Lebensqualität im Dorf bzw. im Stadtteil umfasst. Von den Verbesserungen profitieren gerade ländliche Räume.

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