Schutz des Kurzflossen-Makohai im Südatlantik beschlossen
Auf der diesjährigen Jahrestagung der Internationalen Thunfischkommission (ICCAT), die am Montag in Vale de Lobo (Portugal) zu Ende ging, konnte auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erstmals eine Schutzmaßnahme für den bedrohten Kurzflossen-Makohai im Sudatlantik verabschiedet werden.
Das BMEL hatte sich in Brüssel – in Einklang mit wissenschaftlichen Empfehlungen – für eine entsprechende Fischereimanagementmaßnahme eingesetzt, durch die Beifänge des Kurzflossen-Makos reduziert werden. Die EU hat einen vom BMEL erarbeiteten Vorschlag zum Schutz des Kurzflossen-Makohais bei der ICCAT-Jahrestagung gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich eingebracht. Nachdem bereits im Vorjahr eine Schutzmaßnahme für den nördlichen Atlantikbestand des Makohais beschlossen werden konnte, wird künftig auch der südliche Bestand besser geschützt.
Neben einer strikten Begrenzung der Beifänge enthält die jetzt beschlossene ICCAT-Maßnahme Berichts- und Kontrollpflichten mit dem Ziel, Beifänge von Makohaien zu vermeiden und die Datengrundlage für eine robustere Bestandseinschätzung zu verbessern. Eine neue wissenschaftliche Bewertung des Bestandes ist für 2024 vorgesehen.
Hintergrund:
Der Makohai steht als sogenannter Spitzenprädator im atlantischen Ozean an der Spitze des marinen Nahrungsnetzes und ist von enormer ökologischer Bedeutung. Wie viele andere Haiarten sind auch Makohaie aufgrund später Geschlechtsreife, langer Tragzeit und geringer Nachkommenzahl sehr anfällig für Überfischung. Durch jahrzehntelange intensive Fischerei sind die Bestände dieser gefährdeten Haiart im Atlantik drastisch reduziert. Ziel ist es, den Bestand des Makos mittelfristig wieder aufzubauen. Auf Grund der langsamen Reproduktionsfähigkeit dieser Art braucht es hierfür jedoch mehrere Jahrzehnte.