Neuregelung im EU-Tiergesundheitsrecht führt zur erweiterten Aufzeichnungspflicht für Tierhalterinnen und Tierhalter

Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) macht auf Folgendes aufmerksam: Die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts wurden geändert und sehen nun erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vor. Diese erweiterten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus.

Wer ist betroffen?

Die erweiterten Anforderungen gelten für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen. 

Was ändert sich?

Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. 

Ab wann gelten die neuen Anforderungen?

Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits. Weitere Auskünfte erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behörden. 

Wie wirkt sich die Neuregelung auf Cross Compliance im Rahmen der EU-Agrarförderung aus?

Im Rahmen der Cross Compliance wird auch kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung, die Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel), Schweine, Schafe und Ziegen halten, die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind Unternehmen, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen gekürzt werden.

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