Afrikanische Schweinepest in Niedersachsen
BMEL bedauert Ablehnung der Fristverkürzung durch EU-Kommission
Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Landes Niedersachsen auf Verkürzung der Frist für die niedersächsische ASP-Sperrzone abgelehnt.
Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) habe sich die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert, teilte die Kommission mit. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland.
Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, dennoch unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer mit Rat und Tat. Zuletzt hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Anstrengungen und Schutzmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden.
In Niedersachsen haben Zehntausende gesunde Schweine aus den ASP-Restriktionsgebieten inzwischen ihr Schlachtgewicht erreicht. Das BMEL sucht hier mit den Landesbehörden und Schlachtbetrieben nach Lösungen, um die Schlachtung und die Vermarktung der Fleischerzeugnisse, die völlig bedenkenlos verzehrt werden können, zu ermöglichen. Vor allem Letzteres stellt derzeit ein Problem dar, weshalb Schlachtunternehmen die Abnahme des Fleisches verweigern.