Ein schwarzer Tag für den Verbraucherschutz

Alle Jahre wieder weisen gerade zur Weihnachtszeit Testinstitute und Medien auf die Mineralöl-Belastungen in unserem Essen hin. Es ist bekannt, dass seit vielen Jahren krebserregende Stoffe in Lebensmittel gelangen. Um so bedauerlicher, dass der Bundesrat heute die Chance vertan hat, eine seit vielen Jahren diskutierte Regelung zu verabschieden und besser vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Es sind bei weitem nicht nur Süßigkeiten betroffen, es geht auch um Müsli, Butter oder Pizza.

Statt den ersten Baustein zur Minimierung des Eintrags von krebserregenden Mineralölbestandteilen in Lebensmittel zu verabschieden, schiebt der Bundesrat den Verbraucherschutz lieber weiter auf die lange Bank und wartet auf europäische Regelungen. Auf EU-Ebene wird dazu aber zeitnah nichts kommen. Daher brauchen wir eine nationale Regelung. Mit der Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung sollte eine Verpflichtung für funktionelle Barrieren bei Lebensmittelbedarfsgegenständen mit Recyclingpapieranteil eingeführt werden.

Um eine unnötige Belastung der betroffenen Unternehmen zu vermeiden, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen und Raum für Innovation und Flexibilität zu lassen, wurden zudem Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen.

Selbstverständlich setzt sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auch weiterhin nachdrücklich für europäische Regelungen ein. Die Entscheidung des Bundesrates ist nicht nur für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Enttäuschung. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung warten schon viel zu lange auf rechtsverbindliche und bessere Regelungen. Denn auch sie fühlen sich wie das BMEL dem gesundheitlichen Verbraucherschutz verpflichtet.

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