Mehr Tierschutz für Mastputen: BMEL legt Eckpunkte zu Mindestanforderungen an Haltung vor
Bis heute gelten für bestimmte Tierarten keine tierschutzrechtlichen Mindestvorgaben. Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist es, den Tierschutz nachhaltig und umfassend für alle Tiere zu verbessern. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung geschlossen werden.
Dazu sollen zeitnah wesentliche Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen festlegt werden, mit denen eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung der Tiere sichergestellt werden kann. Für Mastputen existieren solche Regelungen bislang weder auf EU-Ebene noch national.
Unter den gegenwärtigen konventionellen Haltungsbedingungen bei Mastputen, die mit hohen Besatzdichten und schnellen Gewichtszunahmen verbunden sind, treten gesundheitliche Probleme auf, z. B. Erkrankungen und Verformungen des Skelettapparates, Brustblasen (Entzündungen der Brusthaut) oder Fußballenerkrankungen. Daneben stellen Federpicken und Kannibalismus ein fortbestehendes Problem dar. Um die Tiere dennoch unter den üblichen Bedingungen mit hohen Besatzdichten mästen zu können, werden zudem immer noch vielerorts routinemäßig die Schnäbel kupiert, obwohl das Kupieren der Schnäbel durch das Tierschutzgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Das BMEL hat nun Eckpunkte vorgelegt, die eine tiergerechtere Haltung der Mastputen sicherstellen sollen. Zentrale Elemente sind die Reduktion der Besatzdichten, Anforderungen an die Strukturierung der Haltungsumwelt sowie das Angebot von Aufbaumöglichkeiten und Beschäftigungsmaterial.
Die vorgelegten Eckpunkte sind als eine Diskussionsgrundlage und Basis für die Vorbereitung der geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gedacht und formuliert. Mit den Eckpunkten tritt das BMEL gezielt in einen sehr frühzeitigen fachlichen Dialog mit allen wesentlichen Beteiligten.