Bundesprogramm Energieeffizienz überarbeitet: Bessere Förderbedingungen und leichterer Zugang

Dank des überarbeiteten "Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau" können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft und des Gartenbaus ab sofort bessere Förderung erhalten. Unter anderem wurden die Fördersätze erhöht, die Höchstgrenze der Gesamtförderung angehoben und das Antragsverfahren verschlankt.

Gefördert werden einzelbetriebliche Energieberatungen und Investitionen – wie beispielsweise in Energiespeicher- und Effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieschirme für den Gartenbau oder alternative Antriebssysteme für Landmaschinen, zum Beispiel Elektro-Traktoren. Weiterhin wird der überbetriebliche Wissenstransfer gefördert. Neu hinzugekommen ist die Fördermöglichkeit für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Ziel des Programms ist es, die CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen und Gartenbau-Unternehmen zu reduzieren – und so unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden und sich damit krisenfester aufzustellen.

Hintergrund:
Das "Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau" unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in der landwirtschaftlichen Primärproduktion und im Gartenbau. Seit 2020 ist das Programm ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für die Landwirtschaft und wird aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert. Um die Umsetzung der Klimaziele zu beschleunigen, wurde das Bundesprogramm Energieeffizienz in das Sofortprogramm Klimaschutz der Bundesregierung aufgenommen.

Das Bundesprogramm Energieeffizienz hat zwei Förderrichtlinien, Teil A (Landwirtschaftliche Primärproduktion) und Teil B (Erneuerbare Energieerzeugung). Bei der Überarbeitung hat das BMEL die Förderrichtlinie A vereinfacht und hinsichtlich der Förderkonditionen verbessert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.

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