Gesetzentwurf zur sozialen Konditionalität in der GAP geht in Länder- und Verbändeanhörung

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute die Länder- und Verbändebeteiligung für ein Gesetz zur Einführung der sozialen Konditionalität im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland eingeleitet. Mit dem Gesetzentwurf soll eine Verpflichtung aus dem EU-Recht national umgesetzt werden.

Dazu erklärt Staatssekretärin Silvia Bender: "Mit der sozialen Konditionalität innerhalb der GAP wird der Wettbewerb in Europa fairer, denn sie trägt dazu bei, dass Mindeststandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Europa eingehalten werden müssen. Für unsere Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland entstehen dadurch keine Mehraufwände, denn alle Vorschriften, die der sozialen Konditionalität zugrunde liegen, bestehen bei uns bereits."

In den Verhandlungen zur letzten GAP-Reform haben das Europäische Parlament und der Rat die sogenannte soziale Konditionalität in der GAP verankert. Ziel ist es, die Einhaltung arbeitsschutz- und arbeitsrechtlicher Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen.

Die Vorschriften der sozialen Konditionalität umfassen Regelungen zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmenden und Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitnehmende. Alle Vorschriften, die der sozialen Konditionalität zugrunde liegen, bestehen in Deutschland bereits. Bei Verstößen gegen Vorschriften der sozialen Konditionalität können die GAP-Zahlungen gekürzt werden – die Überwachung der Einhaltung der sozialen Konditionalität ist Aufgabe der Länder.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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