Bundesminister Özdemir zur Sonder-Agrarministerkonferenz
Bei einer digitalen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) hat das BMEL heute mit den Agrarministerinnen und -ministern sowie den Agrarsenatorinnen und -senatoren der Länder über Anpassungen am deutschen GAP-Strategieplan ab 2025 beraten. Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir:
"Wir haben heute im Kreis der Agrarministerinnen und -minister über die Konsequenzen aus der unzureichenden Ausschöpfung der Ökoregelungen im Antragsjahr 2023 einmal mehr intensiv diskutiert. Der Austausch mit den Ländern ist wichtig und richtig. Gemeinsam haben wir die Verpflichtung, unseren Landwirtinnen und Landwirten einen planungssicheren, zukunftsfesten Pfad zu ebnen. Heute ist aber deutlich geworden, dass einzelne Länder wesentliche EU-Vorgaben infrage stellen. Brüssel erwartet, dass wir liefern: Wir haben Kompensationsverpflichtungen, denen wir dauerhaft und gesichert nachkommen müssen – andernfalls droht, dass EU-Mittel liegen bleiben.
Im Interesse der Landwirtinnen und Landwirte muss uns klar sein, dass wir die nationale Obergrenze bei den Direktzahlungen vollständig ausschöpfen müssen. Dafür müssen wir alle Maßnahmen ergreifen, die nötig sind. Konkret heißt das, dass wir eine Kompensationsmöglichkeit in der ersten Säule durch eine neue Ökoregelung weiter ins Auge fassen müssen. Dabei werden wir die Antragstellungen im Jahr 2024 berücksichtigen.
Ich will an dieser Stelle der neuen AMK-Vorsitzenden aus Thüringen, Ministerin Susanna Karawanskij, für ihre ausgewogene und konstruktive Arbeit als Vorsitzende der AMK danken."
Hintergrund:
Bei der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz haben die Länder den Bund gebeten, Fördermaßnahmen in der GAP attraktiver auszugestalten und eine nach EU-Recht notwendige Kompensation infolge einer geringer als erwarteten Nachfrage bei den Ökoregelungen umzusetzen. Zur Weiterentwicklung der EU-Agrarförderung in Deutschland ab 2025 hat das BMEL neue Ökoregelungen vorgeschlagen, die insbesondere Grünlandbetrieben sowie Milchviehbetrieben mit Weidehaltung zugutekommen sollen. Der Vorschlag sieht zur vorgeschriebenen Kompensation zudem eine Budgeterhöhung der Ökoregelungen vor.