Anwendung von drei Impfstoffen gegen Blauzungenkrankheit gestattet

BMEL erlässt Eilverordnung zum Schutz von Schafen und Rindern

Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Mit der Eilverordnung wird die Anwendung dieser nicht zugelassenen Impfstoffe für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der EU zugelassen ist, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr angewendet werden.

Derzeit gibt es noch keinen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Impfstoff. Mit diesem ist nach Expertenangaben frühestens im Herbst zu rechnen. Aufgrund der insbesondere aus den stark betroffenen Niederlanden berichteten schweren Symptome wollte das BMEL jedoch eine schnellstmögliche Impfmöglichkeit für die Tiere schaffen. Zudem flammt das Infektionsgeschehen aktuell wetterbedingt wieder auf.

 Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit vor allem von Schafen und Rindern, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Seit Oktober 2023 sind in den Niederlanden, in Belgien und auch in Deutschland (in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und jüngst in Rheinland-Pfalz) Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 aufgetreten. Anders als die in einem früheren Geschehen (2006-2011) beteiligten Serotypen verursacht dieser Serotyp 3 teilweise schwere Symptome bei infizierten Schafen (bis zum Tode) und Rindern (z. B. massiver Rückgang der Milchleistung).

 Die Verordnung finden Sie hier.

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