Bundesminister Özdemir ernennt neue Chief Veterinary Officer

Dr. Katharina Kluge wird Leiterin der Unterabteilung 32 „Tiergesundheit, Tierschutz“ im BMEL

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat Dr. Katharina Kluge zur neuen Leiterin der Unterabteilung 32 „Tiergesundheit, Tierschutz“ im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ernannt. Sie folgt auf Dr. Dietrich Rassow, der in den Ruhestand geht.

Die Leiterinnen oder Leiter der Unterabteilung 32 des BMEL sind zugleich als Chief Veterinary Officer (CVO) die obersten Vertreter des Veterinärdienstes in Deutschland. Als solche sind sie unter anderem dafür zuständig, Deutschland in Veterinärangelegenheiten im europäischen und internationalen Kontext zu vertreten. 

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: „Mit Dr. Katharina Kluge übernimmt eine versierte und erfahrene Expertin die Leitung der Unterabteilung 32 und die Aufgabe als Chief Veterinary Officer. In Zeiten, in denen aufgrund oft globaler Herausforderungen vielfach schnelle und präzise Entscheidungen in Veterinärangelegenheit gefragt sind, weiß ich den Tierschutz und die Tiergesundheit bei ihr in besten Händen. Ich danke Dr. Dietrich Rassow für seine geleistete Arbeit und wünsche ihm für seinen neuen Lebensabschnitt nur das Beste.“ 

Dr. Katharina Kluge, Jahrgang 1967, ist promovierte Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie. Seit 2003 im BMEL, war sie zunächst im Referat Tierarzneimittel tätig und übernahm 2008 die Leitung des Referates Tierschutz.

Erschienen am im Format Meldung

Das könnte Sie auch interessieren

Deutschland frei von Maul- und Klauenseuche (Thema:Tierseuchen)

Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg festgestellt. Weitere Fälle gab es nicht. Als Bestätigung der erfolgreichen Eingrenzung und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) den Status "MKS-frei ohne Impfung" für ganz Deutschland am 14. April 2025 wiedereingesetzt.

Mehr

Tierschutz-Versuchstierverordnung (Thema:Tierschutz)

Den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Tierversuchen in Deutschland bilden das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV).

Mehr

AnimalTestInfo – Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland (Thema:Tierschutz)

Seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) im Jahr 2013 ist dem Antrag zur Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen (§ 31 Absatz 2 TierSchVersV). Die NTP bietet einen umfassenden Überblick zum jeweiligen Tierversuchsvorhaben. Sie bietet Informationen darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, welchen Nutzen sie verfolgen und was für Schäden bzw. Belastungen bei den eingesetzten Tieren erwartet werden. Angegeben werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere (Mäuse, Ratten usw.) sowie die Erfüllung der Anforderungen, um die Verwendung von Tieren im Voraus zu vermeiden, ihre Zahl im Versuch zu vermindern oder ihr Wohlergehen zu verbessern.

Mehr