Weiterer Fortschritt im Kampf gegen Maul- und Klauenseuche
EU legt Zeitplan für weitere Zonierung fest
Im Kampf gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg hat die EU-Kommission mit einem Durchführungsbeschluss das weitere Vorgehen im Hinblick auf die tiergesundheitlichen Sperrzonen festgelegt. Der Beschluss wurde möglich, weil die Tierseuchenmaßnahmen zügig umgesetzt wurden und es zu keiner weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens kam. Die 3-Kilometer-Schutzzone wird ab sofort aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Diese gilt noch bis zum 24. Februar weiter. Im Anschluss gelten dann die Überwachungsmaßnahmen bis zum 11. April in einer kleineren Zone.
Dazu erklärt Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Das konsequente Vorgehen gegen die Maul- und Klauenseuche zahlt sich aus. Nach wie vor beschränkt sich der Ausbruch auf einen Betrieb. Das zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen richtig sind und wirken.
Wir haben als Land für unser konsequentes und transparentes Vorgehen international von vielen Seiten Anerkennung erhalten und Vertrauen aufgebaut. Das zahlt sich nun auch in den Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern aus. Die jetzt durch die EU-Kommission festgelegte kleinere Zone, die es für die sogenannte Regionalisierung braucht, ist eine direkte Folge dieser guten Arbeit. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch bei den Verhandlungen mit Drittstaaten eine gute Ausgangsposition haben.
Mein Dank gilt allen, die gerade vor Ort, im Land, im Bund, in den Laboren gemeinsam von früh bis spät mithelfen, Tiere zu schützen und die Folgen auf unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft so gering wie möglich zu halten. Kein Hof soll wegen der Maul- und Klauenseuche aufgeben müssen – daran arbeiten wir mit Hochdruck."
Parallel dazu werden bereits die Vorbereitungen für die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit Deutschlands bei der WOAH getroffen. Der Durchführungsbeschluss der EU ist seit Dienstag rechtskräftig und kann hier eingesehen werden.