Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 13/2018

Jetzt für den BMEL-Tierschutzforschungspreis bewerben!

25.000 Euro Preisgeld für methodische Arbeiten, deren Ergebnisse dazu beitragen, Tierversuche zu beschränken oder zu ersetzen

Jedes Jahr zeichnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Forschungsarbeiten aus, durch die Tierversuche beschränkt oder langfristig ersetzt werden können.

Der Preis, der seit 1980 – zunächst durch das Gesundheitsministerium und seit 2001 durch den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft vergeben wird – ist mit 25 000 Euro dotiert. Die Bewerbungsfrist für die diesjährige Verleihung des Tierschutzforschungspreises läuft bis zum 31. Mai 2018. Die Bewerber werden gebeten, nur zur Publikation akzeptierte Arbeiten oder veröffentliche wissenschaftliche Arbeiten oder wissenschaftliche Publikationen, deren Veröffentlichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, in achtfacher Ausfertigung (einschließlich Anlagen) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Referat 321), Rochusstraße 1, 53123 Bonn einzureichen.

Bei der Preisverleihung im Jahr 2017 erklärte Bundesminister Christian Schmidt: „Technische Weiterentwicklungen aus dem Bereich der Alternativmethoden können erst dann erfolgreich Tierversuche ersetzen, wenn diese in der vollen Breite der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft und der Wirtschaft wahrgenommen und aufgegriffen werden“.

In diesem Sinne, freuen wir uns über Ihre zahlreichen Bewerbungen.

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