Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 20/2018

Klöckner: "Baustein für weniger Bürokratie in der Landwirtschaft"

Bundesrat stimmt von BMEL vorgelegter Verordnung zu

Der Bundesrat hat heute der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung zugestimmt. Damit ist nun der Weg für eine Verkündung der Verordnung durch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner frei.

Bundesministerin Klöckner erklärt dazu: "Das EU-Recht hat uns neue Möglichkeiten eröffnet, die Direktzahlungen auszugestalten. Bereits dieses Jahr werden wir unsere Landwirte spürbar von Bürokratieaufwand entlasten. Beim Agrarrat am vergangenen Montag habe ich deutlich gemacht: Die europäische Agrarpolitik braucht weniger Bürokratie und mehr Effizienz. Ich will diesen Weg fortsetzen, die Verordnungsänderung war der nächste Schritt."

Hintergrund:

Mit der Verordnung wird bereits für das Jahr 2018 die neue Möglichkeit genutzt, die Anwendung der so genannten Negativliste im Rahmen der Regelung zum aktiven Betriebsinhaber zu beenden. Das entlastet Landwirte, die auch nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten aus der bisherigen Negativliste ausüben, spürbar von Bürokratieaufwand, wenn sie Direktzahlungen beantragen. Zum anderen werden mit der Verordnung neue Spielräume genutzt, welche Flächen für die Direktzahlungen als Dauergrünland gewertet werden können. Nicht zuletzt wird eine neue Art von ökologischen Vorrangflächen ‚für Honigpflanzen genutztes brachliegendes Land (pollen- und nektarreiche Arten)‘ aufgenommen. Das trägt aktiv zum Bienenschutz bei. Deutsche Landwirte können von dieser Möglichkeit schon ab dem Jahr 2018 Gebrauch machen.

Die Verordnung soll zum 30. März in Kraft treten.

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