Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 63/2018

Klöckner: "Wir sorgen für spürbare Erleichterung für unsere Winzer"

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner erlässt die 24. Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und erklärt dazu:

"Um Anreicherungsgrenzen erhöhen zu dürfen, mussten die Winzer bisher erst auf eine Entscheidung aus Brüssel warten. Die kam in der Regel nicht vor Oktober und damit viel zu spät. Das sorgte bei den Winzern für große Rechtsunsicherheit. Auf unsere Forderung hin wird nun die Zuständigkeit für die Zulassung auf jeden Mitgliedstaat übertragen. Damit wird ein vereinfachtes und schnelleres Verfahren geschaffen: Jetzt kann jedes einzelne Bundesland eine Erhöhung der Anreicherungsgrenzen um bis zu 0,5 Prozent beantragen. Voraussetzung ist eine außer-gewöhnlich ungünstige Witterung. Damit haben wir eine spürbare Erleichterung für unsere Winzer erreicht."

Hintergrund:

In dem Verordnungsentwurf zur Änderung der Weinverordnung ist vorgesehen, dass künftig ein betroffenes Land einen Antrag auf Erhöhung der Anreicherungsgrenzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft stellen kann. In dem Antrag müssen die außergewöhnlichen Witterungsbedingungen dargelegt werden. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird dann eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung wird anschließend zeitnah nach Unterrichtung der Europäischen Kommission im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die außerdem vorgesehenen Änderungen der Weinverordnung betreffen das Verfahren bei der Beantragung von Neuanpflanzungen von Reben, die Aufhebung der in der Praxis fast nicht angewendeten Regelung zur Verwendung der Bezeichnung "Selection", sowie redaktionelle Änderungen.

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